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Unterbringung - wirklich zum Wohl des Betreuten ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung - wirklich zum Wohl des Betreuten ? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Pichilemu Völlig überflüssiger Kommentar, denn die meisten Psychiatrien (die ich kenne) bieten keine Zusatzleistungen an, auch kein ...


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Alt 18.02.2023, 12:35   #11
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Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Völlig überflüssiger Kommentar, denn die meisten Psychiatrien (die ich kenne) bieten keine Zusatzleistungen an, auch kein Zweibettzimmer. Ginge bei den bekannten Kapazitätsengpässen auch gar nicht. Da muss man schon froh sein, dass niemand auf dem Flur schlafen muss, weil selbst bei 4-Bett-Belegung alle Zimmer voll sind.


Im Übrigen halte ich es sehr wohl für fragwürdig einen jungen Patienten ausgerechnet in der Geriatrie versauern zu lassen. Auch in der Allgemeinpsychiatrie gibt es "ruhige" Mitpatienten mit denen man sich ein Zimmer teilen kann.
Auch auf dieser Station schlafen Patienten fast durchweg auf den Fluren, das traf auf den Betreuten auch schon zu.

Alternativ wäre laut Beschluß auch eine andere geeignete geschlossene Abteilung denkbar gewesen. Freie Kapazitäten in anderen Kliniken abzufragen hätte aber nur der Betreuer gekonnt bzw. gedurft.
Löwe ist offline  
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Alt 18.02.2023, 12:47   #12
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.02.2023
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Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Soweit mir bekannt, wechseln die Patienten in einer geschlossenen Psychiatrie selbst ihre Bettwäsche!
Falls er das nicht kann (hat er sich beschwert oder wozu soll diese Anmerkung dienen?), hat er mal beim Pflegepersonal um Hilfe gefragt?
Und das es ein Mehrbettzimmer mit, in diesem Fall älteren Mitpatienten könnte daran liegen, dass diese Mitpatienten möglicherweise "harmlos" im Vergleich zu akuten Psychotikern, Manikern oder Depressiven mit Todeswünschen sind?

Überleg mal, ob das nicht vielleicht doch eher Sinn macht?

Im Übrigen, zu dieser (dunklen) Jahreszeiten sind die Psychiatrien überall noch voller als voll, so dass jedes Zimmer vermutlich pickepackevoll sein dürfte.
Darüber hinaus kann er sich diesbezüglich bei seinen Eltern "bedanken", die nicht zu frühen Lebensjahren eine sehr sinnvolle Zusatzversicherung für Krankenhausaufenthalte abgeschlossen haben!

Solche gibts für Minigeld und man hätte Anspruch auf min. ein 2Bett-Zimmer!


MurphysLaw
Zusatzversicherung: grundsätzlich eine gute Idee, dachten sich auch die Eltern, nicht erst nach der Handvoll teils mehrwöchigen Klinikaufenthalten im ersten Lebensjahr. Die Versicherungen hingegen sahen das anders. Da die Geburt vor der Geburt des Internets für die Normalbevölkerung lag , war es nicht möglich , hierzu Tante Google zu befragen. Man musste sich damals auf die Aussagen in Beratungsgesprächen verlassen.

Bettwäsche wechseln : Weder das Stationspersonal noch der Betreuter hat die Gepflogenheiten des Stationsalltags mit dem betreuten kommuniziert. Klar, er hätte selbst fragen können - oder beobachten, wie es bei Mitpatienten läuft. Da diese aber teilweise nach 1-2 Wochen wieder aus dieser Station raus waren , war es nicht möglich, daran zu orientieren. Als Neupatient darf man durchaus erwarten , dass einem die wichtigsten Infos ungefragt mitgeteilt werden. Erst recht, wenn man auf eher ungewöhnlichem Weg in die Klinik kommt. Aktuell ist er jedenfalls der Patient mit der längsten Verweildauer auf dieser Station. Abgucken bei anderen hätte aber trotzdem wenig gebracht, weil nicht alle Patienten dort scheinbar die gleichen Rechte haben , wie man z.B. am Besuchsverbot ader am Untersagen von Mitbringen von abgepackten Lebensmitteln sieht.

Als Außenstehende können wir übrigens auch nicht beurteilen,ob unter diesen älteren Mitpatienten nicht auch akute Psychotiker oder Menschen mit Suizid-Gedanken sind.
Löwe ist offline  
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Alt 18.02.2023, 14:01   #13
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Benutzerbild von mimi91
 
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Beiträge: 1,070
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Mich irritiert die Darstellung des Betreuten etwas. Er wird zum einen als leicht geistig behindert geschildert, der seine Wünsche und Vorstellungen klar äußern kann, zum anderen soll diese "leichte geistige" Behinderung bereits Grund für einen Schwerbehinderungsgrad von 100 gewesen sein? Tut mir leid, das passt nicht.


Es ist mir auch nicht klar, wer und warum bei einem solchen Fall die Betreuung aufheben wollte.



Nicht nachvollziehbar ist auch, dass wenn der Betreute seinen Willen frei äußern und klar kommunizieren kann, die Eltern ständig ins Spiel gebracht werden und mit ihnen kommuniziert werden soll. Es muss ja auch einen Grund geben, warum nicht bei Eintritt der Volljährigkeit ein Elternteil die Betreuung übernommen hat. Wie alt ist denn der Betroffene? Ich habe sehr wohl den Eindruck, dass es hier um den "Einfluss" der Eltern geht, die nun in dir jemanden gefunden haben, der ihre Interessen vertritt. Ist es tatsächlich der Betreute, der sich über mangelnden Kontakt mit der Betreuerin beklagt oder sind es nicht eher die Eltern, die nicht über alles auf dem Laufenden gehalten werden?



Es gibt ein Besuchsverbot in der Klinik? Von wem und warum wurde das veranlasst? Und woher rühren dann die umfassenden Kenntnisse über den Klinikalltag?


Ich komme auch leider nicht mehr hinterher, wie nun der Zustand des Betreuten vor Unterbringung war. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Unterbringung "aus dem Nichts" heraus grundlos erfolgte.



Wenn der Betroffene sich klar äußern kann: Was sind seine Wünsche und seine Ziele? Auch er wird bzgl. der Fortführung der Betreuung angehört worden sein.
mimi91 ist offline  
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Alt 18.02.2023, 14:10   #14
Routinier
 
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Beiträge: 1,649
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Zitat:
Zitat von Löwe Beitrag anzeigen
Was den gewünschten Betreuerwechsel anbetrifft, so gab es dazu bislang keinerlei Gespräche, lediglich ein Schreiben vom Gerichts , dass das Ersuchen sich mit der Stellungnahme des Betreuers erledigt habe und derzeit nichts weiter veranlasst wird.
Wer hat den Betreuerwechsel beantragt?

Ich hatte verstanden, dass auf den Ablehnungsbeschluss Beschwerde eingelegt wurde und das ganze beim Landgericht liegt, oder habe ich etwas falsch verstanden?
Mächschen ist offline  
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Alt 18.02.2023, 16:56   #15
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
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Beiträge: 820
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Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Völlig überflüssiger Kommentar, denn die meisten Psychiatrien (die ich kenne) bieten keine Zusatzleistungen an, auch kein Zweibettzimmer. Ginge bei den bekannten Kapazitätsengpässen auch gar nicht. Da muss man schon froh sein, dass niemand auf dem Flur schlafen muss, weil selbst bei 4-Bett-Belegung alle Zimmer voll sind.
Du hast garnicht die Kompetenz zu beurteilen, inwiefern mein Kommi überflüssig ist!
Die Psychiatrien die ich kenn, haben sehrwohl 2-Bett-Zimmer, eben für Privatpatienten!

Zitat:
Im Übrigen halte ich es sehr wohl für fragwürdig einen jungen Patienten ausgerechnet in der Geriatrie versauern zu lassen. Auch in der Allgemeinpsychiatrie gibt es "ruhige" Mitpatienten mit denen man sich ein Zimmer teilen kann.
Nur weil es ältere Mitpatienten im Zimmer gibt, muss es noch lange nicht die geriatrische Station sein!


@Löwe

du widerspricht dir, wenn du einerseits schreibst:

Zitat:
Zitat von Löwe Beitrag anzeigen
Zusatzversicherung: grundsätzlich eine gute Idee, dachten sich auch die Eltern, nicht erst nach der Handvoll teils mehrwöchigen Klinikaufenthalten im ersten Lebensjahr. Die Versicherungen hingegen sahen das anders. Da die Geburt vor der Geburt des Internets für die Normalbevölkerung lag , war es nicht möglich , hierzu Tante Google zu befragen. Man musste sich damals auf die Aussagen in Beratungsgesprächen verlassen.
und andererseits:

Zitat:
Zitat von Löwe Beitrag anzeigen
Aus meinem persönlichen Umfeld wurde vor 7 Wochen ein junger Erwachsener mit geistiger Behinderung per Beschluß in eine Geschlossene " befördert ".

Das Internet ist über 30 Jahre alt! Auch in der Zwischenzeit hätte man mal, angesichts der vielen KH-Aufenthalte die es laut deinen Angaben gab, "Tante Google" befragen können!
Ich habs selbst durch und was gefunden!


Darüber hinaus gebe ich @HorstD und @mimi91 völlig Recht!


Die Eltern haben die Erfahrung mit IHREM Sohn, aber die Ärzte haben die fachliche Kompetenz, die Zusammenhänge und Notwendigkeiten zu beurteilen, welche Therapien/Aufenthalte notwendig sind.
Deshalb auch das Besuchsverbot (sehen, wie sich der Patient verhält, ausserhalb seines gewohnten Umfeldes, wie seine Entwicklung bzgl. Bewegung/Essen etc. ist.) Deshalb auch keine mitgebrachten Lebensmittel. Es muss geschaut werden, wie sich Gewicht etc. unter kontrollierter KH-Nahrungszufuhr entwickelt.
Das ist doch naheliegend, denkst du nicht??


Zitat:
Zitat von Löwe Beitrag anzeigen
Als Außenstehende können wir übrigens auch nicht beurteilen,ob unter diesen älteren Mitpatienten nicht auch akute Psychotiker oder Menschen mit Suizid-Gedanken sind.

Ja eben, ihr NICHT, sehrwohl aber die Ärzte und das Pflegepersonal!
MurphysLaw ist offline  
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betreuer, betreuerwechsel, geschlossene, unterbringung

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