Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung - wirklich zum Wohl des Betreuten ? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Pichilemu
Völlig überflüssiger Kommentar, denn die meisten Psychiatrien (die ich kenne) bieten keine Zusatzleistungen an, auch kein ...
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18.02.2023, 12:35 | #11 | |
Einsteiger
Registriert seit: 16.02.2023
Beiträge: 15
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Zitat:
Alternativ wäre laut Beschluß auch eine andere geeignete geschlossene Abteilung denkbar gewesen. Freie Kapazitäten in anderen Kliniken abzufragen hätte aber nur der Betreuer gekonnt bzw. gedurft. |
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18.02.2023, 12:47 | #12 | |
Einsteiger
Registriert seit: 16.02.2023
Beiträge: 15
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Zitat:
Bettwäsche wechseln : Weder das Stationspersonal noch der Betreuter hat die Gepflogenheiten des Stationsalltags mit dem betreuten kommuniziert. Klar, er hätte selbst fragen können - oder beobachten, wie es bei Mitpatienten läuft. Da diese aber teilweise nach 1-2 Wochen wieder aus dieser Station raus waren , war es nicht möglich, daran zu orientieren. Als Neupatient darf man durchaus erwarten , dass einem die wichtigsten Infos ungefragt mitgeteilt werden. Erst recht, wenn man auf eher ungewöhnlichem Weg in die Klinik kommt. Aktuell ist er jedenfalls der Patient mit der längsten Verweildauer auf dieser Station. Abgucken bei anderen hätte aber trotzdem wenig gebracht, weil nicht alle Patienten dort scheinbar die gleichen Rechte haben , wie man z.B. am Besuchsverbot ader am Untersagen von Mitbringen von abgepackten Lebensmitteln sieht. Als Außenstehende können wir übrigens auch nicht beurteilen,ob unter diesen älteren Mitpatienten nicht auch akute Psychotiker oder Menschen mit Suizid-Gedanken sind. |
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18.02.2023, 14:01 | #13 |
Routinier
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Beiträge: 1,070
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Mich irritiert die Darstellung des Betreuten etwas. Er wird zum einen als leicht geistig behindert geschildert, der seine Wünsche und Vorstellungen klar äußern kann, zum anderen soll diese "leichte geistige" Behinderung bereits Grund für einen Schwerbehinderungsgrad von 100 gewesen sein? Tut mir leid, das passt nicht.
Es ist mir auch nicht klar, wer und warum bei einem solchen Fall die Betreuung aufheben wollte. Nicht nachvollziehbar ist auch, dass wenn der Betreute seinen Willen frei äußern und klar kommunizieren kann, die Eltern ständig ins Spiel gebracht werden und mit ihnen kommuniziert werden soll. Es muss ja auch einen Grund geben, warum nicht bei Eintritt der Volljährigkeit ein Elternteil die Betreuung übernommen hat. Wie alt ist denn der Betroffene? Ich habe sehr wohl den Eindruck, dass es hier um den "Einfluss" der Eltern geht, die nun in dir jemanden gefunden haben, der ihre Interessen vertritt. Ist es tatsächlich der Betreute, der sich über mangelnden Kontakt mit der Betreuerin beklagt oder sind es nicht eher die Eltern, die nicht über alles auf dem Laufenden gehalten werden? Es gibt ein Besuchsverbot in der Klinik? Von wem und warum wurde das veranlasst? Und woher rühren dann die umfassenden Kenntnisse über den Klinikalltag? Ich komme auch leider nicht mehr hinterher, wie nun der Zustand des Betreuten vor Unterbringung war. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Unterbringung "aus dem Nichts" heraus grundlos erfolgte. Wenn der Betroffene sich klar äußern kann: Was sind seine Wünsche und seine Ziele? Auch er wird bzgl. der Fortführung der Betreuung angehört worden sein. |
18.02.2023, 14:10 | #14 | |
Routinier
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Beiträge: 1,649
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Zitat:
Ich hatte verstanden, dass auf den Ablehnungsbeschluss Beschwerde eingelegt wurde und das ganze beim Landgericht liegt, oder habe ich etwas falsch verstanden? |
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18.02.2023, 16:56 | #15 | |||||
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 820
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Zitat:
Die Psychiatrien die ich kenn, haben sehrwohl 2-Bett-Zimmer, eben für Privatpatienten! Zitat:
@Löwe du widerspricht dir, wenn du einerseits schreibst: Zitat:
Zitat:
Das Internet ist über 30 Jahre alt! Auch in der Zwischenzeit hätte man mal, angesichts der vielen KH-Aufenthalte die es laut deinen Angaben gab, "Tante Google" befragen können! Ich habs selbst durch und was gefunden! Darüber hinaus gebe ich @HorstD und @mimi91 völlig Recht! Die Eltern haben die Erfahrung mit IHREM Sohn, aber die Ärzte haben die fachliche Kompetenz, die Zusammenhänge und Notwendigkeiten zu beurteilen, welche Therapien/Aufenthalte notwendig sind. Deshalb auch das Besuchsverbot (sehen, wie sich der Patient verhält, ausserhalb seines gewohnten Umfeldes, wie seine Entwicklung bzgl. Bewegung/Essen etc. ist.) Deshalb auch keine mitgebrachten Lebensmittel. Es muss geschaut werden, wie sich Gewicht etc. unter kontrollierter KH-Nahrungszufuhr entwickelt. Das ist doch naheliegend, denkst du nicht?? Zitat:
Ja eben, ihr NICHT, sehrwohl aber die Ärzte und das Pflegepersonal! |
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betreuer, betreuerwechsel, geschlossene, unterbringung |
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