Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenthalt und Umgangsbestimmungsrecht im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend,
ich habe letztes Jahr Sommer eine Betreuung für eine 18 Jährige übernommen. Diese wurde damals auf eigenen Willen ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
11.04.2023, 20:34 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.04.2021
Beiträge: 9
|
Aufenthalt und Umgangsbestimmungsrecht
Guten Abend,
ich habe letztes Jahr Sommer eine Betreuung für eine 18 Jährige übernommen. Diese wurde damals auf eigenen Willen durch das Jugendamt aus der Familie „herausgeholt“. Es kam natürlich immer mal wieder zu Konflikten. Aufgrund einer leichten geistigen Behinderung konnte die Betreute sich in der Vergangenheit schlecht abgrenzen und war leicht beeinflussbar. Das Gutachten hat die Betreuung auch gegen den Willen angeordnet und formuliert, dass die Betreute nicht in der Lage ist, sich gegenüber den Eltern zu behaupten und zu entscheiden, ob sie dort gut aufgehoben ist. Bisher lief alles gut. Die Umgänge der Familie wurden begleitet, fanden teilweise unbegleitet statt. Nach Rücksprache mit allen Beteiligten wurden die Besuche ausgeweitet. Am Ostermontag sollte der Kontakt tagsüber stattfinden. Die Betreute ist jedoch nicht zurück in die Gruppe gekommen. Sie wolle nicht zurück. Die Betreute hat ihrer Wohngruppe, der Person, die die Umgänge begleitet und mir ganz deutlich den Willen mitgeteilt, dass sie nicht zurück möchte. Das Gespräch mit den Eltern verlief ruhig und sachlich. Die Gruppe hatte die Polizei angerufen. Die sahen keine akute Gefährdung und kein Handlungsbedarf ( würden jedoch handeln, wenn ich es „beauftrage“???) Ich sehe gerade auch keine akute Gefährdung und die Hände gebunden. Ich habe jetzt mit der B. vereinbart, dass wir jeden Tag telefonieren. Ich werde dann vermutlich noch ein neues Gutachten beantragen, ob ich Maßnahmen gegen den Willen „einleiten darf“, da Sie sich langfristig selbst schadet. Wie würdet ihr Vorgehen? Was sollte ich noch beachten? Ist leider mein erster Fall in dem Rahmen. |
11.04.2023, 22:17 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
|
Moin, mir wird nicht klar, inwieweit die 18jährige bei Verbleib in der Familie gefährdet wäre. Davon abhängig wäre sicher auch, ob ein ventuelles Einschreiten erforderlich ist und wie.
|
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|