Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwei-Jahres Unterbringungsbeschluss und "geparkt" in Psychiatrie im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Leuchtturm,
zu deiner Eingangsfrage: Hat das Krankenhaus Assistenzleistungen in Form von Arztbegleitung zu erbringen?
Nein.
Offenbar handelt es sich ...
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15.08.2023, 12:11 | #11 |
Forums-Geselle
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Hallo Leuchtturm,
zu deiner Eingangsfrage: Hat das Krankenhaus Assistenzleistungen in Form von Arztbegleitung zu erbringen? Nein. Offenbar handelt es sich bei deinem Betreuten um einen "Bewahrfall" nach SGB IX, also ein Fall, der zwar im Krankenhaus "lebt" der aktuell "austherapiert" ist, und für den eine geeignete Einrichtung gefunden werden muss. Frage beim zuständigen Fallmanagement an, ob von dort eine Deutschland weite Suche erfolgt ist. Aufgrund der Besonderheit des Einzelfalls könntest du einen Antrag auf Assistenzleistungen bei der EGH im Krankenhaus stellen, sofern es sich ein Anbieter zutraut, den LB ausserhalb des geschützten Rahmens zum Kieferchirurgen zu begleiten. In NRW gibt es die Möglichkeit, hier nach Besonderheit des Einzelfalls bis zu 2 FLS pro Woche bewilligt zu bekommen.
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15.08.2023, 16:51 | #12 |
Stammgast
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Moin,
es gibt hier klare Vorgaben bezüglich vollstationärer EGH außerhalt von einer besonderen Wohnform. Demnach gehört die Begleitung zu externen Ärzten zu den Aufgaben der EGH. So sieht es auch die nun zuständige Rechtsanwältin. Der Leuchtturm |
15.08.2023, 19:00 | #13 |
Forums-Geselle
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Ja, das hab ich dir doch bestätigt, da brauchst du keine RAin für.
Stell doch einfach beim entsprechenden Fallmanagement deinen diesbezüglichen Antrag... und du hattest nach Begleitung während KH Aufenthalt gefragt, und nicht nach Abgrenzung RB zu Bewo. Also- ist jetzt alles klar? FLS ist Fachleistungsstunde, ASS ist Assistenzstunde. siehe auch hier: https://umsetzungsbegleitung-bthg.de...m-krankenhaus/ Natürlich muss die Plausibilität auch hier bei deinem Betreuten gegeben sein.
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16.08.2023, 09:38 | #14 |
Stammgast
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Sorry, falsch gelesen und leider etwas emotional angefressen. Seit 2020 ist nun bekannt, dass eine kiefernchirurgische Weiterbehandlung notwendig ist und der Betroffene immer wieder Schmerzen hat (Arztbrief).
Ich habe die Betreuung seit 02.2023, habe meine Finger wund geschrieben mit Anträgen, Rechtsauffassungen, etc. Kostenträger kümmert sich nicht, Klinik verneint schmerzen, die ambunate Ärztin schliesst Schmerzen nicht aus. Ein Arztbrief bescheinigt immer weider auftrende Schmerzen, eine Gutachterin mutmaßt Schmerzen. Ich weiss nicht, was alle daran hindert, einfach einen Facharzt zur Sache zu befragen. Ich bin schon soweit, den Betroffenen mit dem Taxi zur Klinik zu fahren und selber vorzustellen. Unteringunsgbeschluss hin oder her. |
17.08.2023, 18:26 | #15 |
Forums-Geselle
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Du schreibst:
Kostenträger kümmert sich nicht... SGB IX betreffend: Siehe im Landesrahmenvertrag S. 68, Mitte, Assistenz nach SGB IX während Krankenhausaufenthalt: https://www.lvr.de/media/pressemodul...ftsfassung.pdf 1. Hast du einen Bewo-Anbieter, der evtl. vor Psychiatrie betreut hat und bereit ist, die Betreuung in der Klinik wieder auf zu nehmen? 2. Der Anbieter schreibt den BEI-NRW, also die Begründung des Antrages und den Antrag, DU stellst den Antrag lediglich beim Kostenträger. 3. Ein ärztliches Attest zum Nachweis der Beschwerden zufügen. 4. Auf rechtsmittelkräftigen Bescheid seitens des Kostenträgers pochen, dann kannst du in Widerspruch gehen. SGB V betreffend: 1. Das Qualitäts- bzw. Beschwerdemanagement der Klinik hinzu ziehen, auf Abhilfe pochen. Antrag von Assistenz nach SGB IX deshalb, damit diese den Leistungsberechtigten beim entsprechenden Facharzt vorstellen kann. Den notwendigen Transport mittels Verordnung von KTW (mit Begleitperson ankreuzen) vom behandelnden Krankenhausarzt ausstellen lassen, von der Krankenkasse genehmigen lassen, den KTW und Ablauf des Transportes erledigt der zuständige Soziale Dienst der Klinik. Unbehandelte Zahnerkrankungen, Zahnfehlstellungen haben weitreichende Auswirkungen, man könnte auch auf unterlassenen Hilfeleistung hinweisen. Viel Erfolg! Nicht klein kriegen lassen!
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Beam me up. Scotty- no intelligent life down here! Geändert von Frankreichfahrer (17.08.2023 um 18:42 Uhr) |
21.08.2023, 13:40 | #16 |
Stammgast
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Moin,
ich hab die Sache als Offizialdelikt der Polizei mitgeteilt, Kürzungen nach § 129 SGB IX beantragt und sonst auch alles auf die Beine gestellt. Ich werde den Betroffenen jetzt selbst zum ZA bringen (Taxi). Die Nebenschauplätze beantworten nicht die Frage, ob der Betroffene Schmerzen hat und das finde ich in dieser Sache wichtiger. Ich werde ihn halt auf die kurzen Wege (zu Taxi und in die Praxis) an die Hand nehmen oder sonstwie festhalten. Der Leuchtturm |
21.08.2023, 16:50 | #17 |
Forums-Geselle
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Hut ab!
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23.08.2023, 10:00 | #18 |
Stammgast
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Moin,
naja, ein Betreuter könnte Zahn- oder Kiefernschmerzen haben. Da kann man ja nicht emotionslos zuschauen. Der Leuchtturm |
26.08.2023, 16:13 | #19 |
Forums-Geselle
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28.08.2023, 16:52 | #20 |
Stammgast
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Moin,
so die Sache geht weiter, aber andere Baustelle. Der Betroffene soll nun in eine ambulante Betreuung, eine 1 zu 1 Betreuung, für 24 Std. täglich. Ich bin sehr erfreut (das meine ich ernst), nur kann dort nicht der Unterbringungsbeschluss umgesetzt werden. Das Gericht wäre bereit, sich was zu den Zwangsmaßnahmen einfallen zu lassen, denn eine Eigengefährdung (vor Autos laufen, etc.) liegt eindeutig vor. Also Lichtschranke, Armband, ect. Auf meine Bitte, mir ein entsprechendes Konzept und Atteste zur Unterbingung zukommen zulassen wurde weder vom Leristungserbringer, noch Kostenträger reagiert. Von mir wird nun verlangt, einfach den Unterbringsbeschluss zu ignorieren und einer Unterbringung in der ambulanten EGH zuzustimmen. Ich hab mal eine Überprüfung des Unterbringungsbeschlusses beim AG beantragt. Der Leuchtturm. |
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