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Unterbrinung einer bipolaren Person

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbrinung einer bipolaren Person im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von HorstD [...] Allerdings nicht auf Anweisung des Betreuers, sondern in eigener Zuständigkeit [...] nichts auf das ein ...


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Alt 28.05.2023, 19:08   #11
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 650
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
[...] Allerdings nicht auf Anweisung des Betreuers, sondern in eigener Zuständigkeit [...] nichts auf das ein Betreuer sicher zählen kann; die Prüfung der Polizei kann auch so ausgehen, dass eine solche Gefahr nicht gesehen wird.
Das ist im Zweifel der casus knacksus. Aber § 1831 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 PolG (NRW) zum "Schutz privater Rechte" (hier solcher des Betreuten) wäre denkbar, solange keine Anwendung unmittelbaren körperlichen Zwangs/Gewalt erforderlich wäre. Wenn Zwang erforderlich, dann in wiederum eigener Zuständigkeit polizeiliche Ingewahrsamnahme und Verbringung in die psych. Klinik. Dort dann wie beschrieben weiter, ggf. betreuungsrechtlich. Alles (wg. Ermessen/Gefahrenbeurteilung der Polizeibeamten) keine "sichere Bank", ja das stimmt!

Oder: Polizei in von vornherein subsidiärer Zuständigkeit für die nicht rechtzeitig erreichbare BtB, ebenfalls naklar nur, solange keine Gewaltanwendung erforderlich. Insofern "zahnloser Tiger", ja. Eine Kette § 1 Abs. 1 S. 3 PolG (hier wieder am Bsp. NRW, Polizei subsidiär für BtB), § 1831 Abs. 2 BGB, § 326 Abs. 1 FamFG wäre grundsätzlich jedoch denkbar und würde erst bei der (zivilrechtl. legitimierten) Zwangsanwendung mangels vorheriger gerichtl. Anordnung an ihre Grenzen stoßen. Oder?

Naja, viell. dann halt doch besser PsychKG...

MfG von Florian
Florian ist offline  
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Alt 28.05.2023, 21:57   #12
Neuer Gast
 
Registriert seit: 18.10.2020
Beiträge: 2
Standard Vielen Dank

Hallo zusammen,
leider komme ich erst jetzt dazu, alle Eure Antworten zu lesen.
Die Probelmatik habt Ihr mir - und sicher auch anderen - sehr gut dargestellt und beleuchtet.
Ich werde mich jetzt noch eingehend mit allen Beteiligten auseinandersetzen und mich auf die Formulierung entsprechenderAnträge vorbereiten.
Herzlichen Dank an ALLE!
germando ist offline  
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