Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuten aus Psychatrie holen? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Vater wurde, nach mehreren Stürzen in wenigen Wochen, nun mehrmals ins Krankenhaus aufgenommen (Oberschenkelhalsbruch, Kreuzbein, Gehirnerschütterung etc.).
Ursache ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 61
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Hallo,
mein Vater wurde, nach mehreren Stürzen in wenigen Wochen, nun mehrmals ins Krankenhaus aufgenommen (Oberschenkelhalsbruch, Kreuzbein, Gehirnerschütterung etc.). Ursache für die Stürze sind wohl Schwindel. Zuletzt war er in der Akutgeriatrie stationär, um die Ursache der Stürze zu ermitteln (endlich mal sinnvoll nach 8 Wochen). Dort wurde er vom Psychologen untersucht und er soll suizidgefährdet sein. Daraufhin hat man mich (Betreuer) angerufen und gefragt, ob ich mit einer einweisung einverstanden wäre, mein Vater wäre einverstanden. Nach Durchsicht der Enlassbriefe habe ich nun das Medikament Tilidin gefunden; dieser beinträchtigt die Psyche ja enorm und macht depressiv, außerdem fällt es unter das BTM. Mein Vater meinte in den wenigen Tagen, die er mal daheim war: "die geben mit ganz schön viele Schmerzmittel". Da er offensichtlich freiwillig in der Psychatrie (geschlossen!) ist, kann er diese ja auch wieder verlassen. Ich würde als erstes Mal bei den Medikamenten ansetzen, die in offensichtlich in den depressiven Zustand versetzt haben. Familie und gwohnte Umgebung wie die Tagespflege mit halbwegs "normalem" sozialem Umfeld erscheinen mir da viel angebrachter. Die wenigen Tage daheim war er auch völlig normal ohne nächtliche Wanderung, wie mir das aus dem Krankenhaus berichtet wurde. Kann ich ihn da rausholen? |
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,653
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Wer sich freiwillig in einem Krankenhaus befindet (also weder nach § 1831 BGB noch nach PsychKG untergebracht ist), kann die Behandlung natürlich - auch gegen ärztlichen Rat - jederzeit abbrechen. Aber vielleicht wäre es sinnvoll, erstmal nur das genannte Medikament abzusetzen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (04.08.2023 um 15:03 Uhr) |
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 61
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Vielen Dank für Deine Antwort.
Nach aktuellem Stand werden nun Untersuchungen angestellt, um die Ursache für den Schwindel und damit die Stürze herauszufinden. Keine schöne Umgebung, dieses BKH, wenn es aber fachlich geeignet ist, etwas herauszufinden, muss man da durch. Ob man den Weitblick hat, die Verwirrung auf das Medikament bzw. den Medikamentenmix zurückzuführen, bleibt fraglich. |
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#4 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 114
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Wenn der Verdacht einer unerwünschten Nebenwirkung besteht, kann man alternativ Novaminsulfon auch in Verbindung mit Paracetamol oder Ibuprofen geben, die schmerzhemmende Wirkung ist ungefähr vergleichbar, etwaige Unverträglichkeiten sind zu beachten. Grundsätzlich ist Schmerzfreiheit ist Zeichen von Lebensqualität, allerdings ist eine angemessene Dosierung eine Kunst, die nicht jeder beherrscht.
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Gute Ratschläge gebe ich immer weiter. Es ist das Einzige, was man damit anfangen kann. - Oscar Wilde -
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