Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenthaltsgenehmigung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
mein Betreuter ist nach § 63 StGB in der Forensik untergebracht. Er ist somalischer Staatsbürger.
Mit jetziger Übernahme der ...
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#1 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 887
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Moin,
mein Betreuter ist nach § 63 StGB in der Forensik untergebracht. Er ist somalischer Staatsbürger. Mit jetziger Übernahme der Betreuung (von einem Kollegen) ist aufgefallen, dass der Aufenthaltstitel seit Wochen abgelaufen ist. Unter Anmerkungen auf den Titel ist 25 Abs. 3 eingetragen. Mehr nicht. Eine Erwerbstätigkeit ist erlaubt. Asylrecht gehört nicht zu meinen Spezialgebiten. Was ist jetzt zu tun, bzw. ist etwas bei einer Unterbingung nach § 63 StGB, zu tun? Der Leuchtturm |
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#2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,446
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Ich bin auch kein Experte für Asylrecht, aber der abgelaufene Aufenthaltstitel könnte insofern ein Problem sein, als dass der Betreute jetzt kein Aufenthaltsdokument mehr hat.
Eine neue Aufenthaltserlaubnis wird der Betreute nicht mehr bekommen, da er mit der Verhängung des Maßregelvollzugs nach § 63 StGB eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Allerdings wird nach Somalia nicht abgeschoben (Kriegsgebiet). Ich würde mich mit dem Anliegen an eine Asylberatungsstelle wenden. Die sind in solchen Sachen eigentlich recht fit. |
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#3 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 853
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Einfach mal einen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels stellen.
Er müsste eine Duldung bekommen |
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