Dies ist ein Beitrag zum Thema Ich suche Betreute im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo allerseits,
meine B. ist paranoide, Wahnvorstellungen.
Sie kam aus der Klinik, keine Wohnung. Geplant war eine Rehaeinrichtung. Als Übergang ...
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29.10.2023, 13:28 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 189
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Ich suche Betreute
Hallo allerseits,
meine B. ist paranoide, Wahnvorstellungen. Sie kam aus der Klinik, keine Wohnung. Geplant war eine Rehaeinrichtung. Als Übergang übernachtete sie in einer Notschlafstelle, die sie dann nach einem Monat verlassen hat. Ich schaltete die Polizei ein, weil ich nicht fündig wurde. Überraschenderweise rief die Pol. bei der LVR Klinik an und erfuhr, dass sie dort aufgetaucht ist, aus eigenem Wille. Sie wurde wieder entlassen und in einer Übergangeinrichtung untergebracht. Dann war sie wieder weg. Zum zweiten Mal wollte ich die Polizei einschalten. Aber die Pol. sagte, dass es nicht deren Aufgabe ist, sie zu finden und dass in Deutschland jeder sich frei bewegen kann usw. Es bestand auch keine Eigen/Fremdgefahr. Ich habe dann den Betreuerwechsel angeregt, weil die Zusammenarbeit nicht harmoniert. Das AG hat sein Einverständnis erklärt und bitte um das Einverständnis der B. Meine Frage ist, von welchen Stellen ich bei der Suche Hilfe anfordern kann? Es t Danke allen. |
29.10.2023, 16:31 | #2 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 15.02.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 57
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hast du vielleicht mal Überlegt das die gar keine Betreuung haben will ?
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29.10.2023, 19:40 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,814
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Moin moin
Geh mal davon aus, dass sie keine Betreuung haben will. Zumindest phasenweise. Eine Schizzophrenie mit paranoisen Wahnvorstellungen ist schließlich kein Wunschkonzert. Die Frage ist eher: Wie frei ist ihr Wille? Denn der Bedarf und die Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung sind bei der Diagnose durchaus vorhanden. Das Gericht hat den Ball einfach nur cool zurückgespielt: Ohne die Betreute kann es die Betreuung nicht so einfach aufheben. Und Du hast den Job bekommen, sie wieder ausfindig zu machen. Wenn sie wieder (und lange genug) da ist, kann das Gericht die Betreuung aufheben - oder zumindest prüfen, ob es angezeigt ist oder nicht. Du mußt Dich jetzt aber auch nicht überstürzen. Melde sie als vermißt und warte ab. So jemand fällt früher oder später auf und wird in ein Krankenhaus eingeliefert. Dann gibt es auch ein Meldung. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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