Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringungsbeschluss, aber keine perspektive. Was nun? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich betreue eine junge wohnungslose Frau (21, multpiler Substanzgebrauch, vorrangig Alkohol, Borderlinerin...), die die letzten zwei Jahre eigentlich ...
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#1 |
Einsteiger
Registriert seit: 19.08.2020
Beiträge: 24
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Hallo zusammen,
ich betreue eine junge wohnungslose Frau (21, multpiler Substanzgebrauch, vorrangig Alkohol, Borderlinerin...), die die letzten zwei Jahre eigentlich nur in Kliniken verbracht hat. Nach ihrer Entlassung dauert 1-3 Tage, bis Sie auf Grund ihres nächsten Exzesses wieder in einem Krankenhaus ankommt. Dabei haben diese Ausflüge auch immer schon eine gewisse Eskalationsstufe. Sie wurde vermeintlich schon mehrfach vergewaltigt, von Schienen aufgesammelt oder bewusstlos in Gebüschen gefunden. Bei den Klinikaufenthalten zeigt sie sich nur bedingt therapiewillig. Da die Situation für mich nur noch schwer tragbar war habe ich einen Unterbringungsantrag gestellt, mit dem Plan aus der Klinik heraus eine geschützte Wohneinrichtung für meine Betreute zu finden. Offene Wohnangebote sind in der Vergangenheit bislang dreimal relativ schnell verhaltensbedingt gescheitert. Nun bin ich in der Realität angekommen und schaffe es seit 6 Wochen nicht, deutschlandweit, irgendeine Perspektive für meine Betreute zu finden. Auch der Sozialdienst des KH findet nichts. Stattdessen sagt das Krankenhaus, dass es meiner Betreuten ja nicht gut ginge auf der geschlossenen Station (sehe ich auch so) und fragt mich was wir nun machen wenn sich nichts weiteres ergibt. Derzeit tendiere ich dazu mich erneut um eine nicht geschützte Wohngruppe zu kümmern und mit dem Gericht über die Aufhebung des Beschlusses zu sprechen. Gleichzeitig wäre dies dann aber auch mein letzter Versuch der Unterstützung und sollte auch diese Wohngruppe scheitern, würde ich die Betreuung abgeben oder aufheben lassen. Habt ihr evtl. noch Ideen oder andere Sichtweisen dazu? Danke im Voraus und liebe Grüße |
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,838
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Irgendwann muss man erkennen, dass man nicht jedem helfen kann. Offenbar sind ja schon viele Versuche unternommen werden. Entweder, die Betreute selbst gelangt zur Einsicht, dass es so nicht weiter gehen kann, oder sie wird in nächster Zeit versterben.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 414
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Ich habe dieses Problem zur Zeit auch: Betreuter hat einen Beschluss für zwei Jahre bekommen. Geschlossene Wohngruppe zu finden gestaltet sich als schwierig.
Nun hat der Betreute von der Psychiatrie BU bekommen ....und was ist passiert? Er ist nicht zurückgekehrt. Klinik meint, es liege keine Eigengefährdung oder Fremdgefährdung vor. Gutachter sieht das ganz anders. Fakt: Klinik hat das mit der Polizei so kommuniziert und Polizei sieht nun keinen Anlass mehr, den Betreuten zurückzuführen. Betreuter ist schwer psychotisch, stand unter Clozapin ....es hat nix anderes mehr gewirkt. Nun habe ich nen Beschluss für zwei Jahre und kann ihn mir an die Wand nageln ....ich glaube, da geht es um ganz andere Thematiken im Hintergrund: die Ärzte wissen, dass es fast unmöglich ist, eine geschützte Einrichtung zu finden. Wissen aber auch, dass ein dauerhaftes Verbleiben in der Klinik finanziell nicht lukrativ ist. Als Ergebnis gibt es dann solche "Abgänge" aus der Klinik und kein Interesse an Wiederzuführung. |
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#4 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 15.02.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 57
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versuchen sie es doch in der Dr.Loewschen Einrichtung in Werberg Koblitz in Bayern die nehmen fast jeden auf
MfG P |
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#5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,838
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Dann muss das dem Gericht mitgeteilt werden, soweit noch nicht geschehen (§ 1831 Abs. 3 BGB). Die Unterbringung ist ja aufgrund ärztlicher Aussage für entbehrlich erklärt worden. Hoffentlich ist der Name des Arztes, der das entschieden hat, bekannt, dann auf jeden Fall dem Richter nennen. Und auch mit der eigenen Meinung nicht sparen. Falls das Gericht eine erneute Genehmigung erteilt, muss wieder die Gewaltanwendung (§ 326 FamFG) über die BtB laufen und sollte gleich mit beantragt werden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,138
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Moin moin
Clozapin ist kein Lolli aus der Süßwarenecke!!! Es ist ein gutes Reserve-Psychopharmakum, dass dann hilft, wenn nichts anderes mehr geht oder die Mischung zu gefährlich wird. Aber es birgt auch große Risiken, weshalb es "nur" als Reserve empfohlen wird: D.h. wer dieses Medikament nimmt, sollte sich ganz konstant an die Blutuntersuchungen halten, und aufpassen, dass die Werte nicht entgleisen. Eine Begleiterscheinung kann sein, dass das Imunsystem aussetzt und eine einfache Erkältung tödlich wird. Aus dem Grund würde ich dem Arzt, der ihn rausgelassen und die Gefährdung verneint hat durchaus ein Strafverfahren in Aussicht stellen und ihm das auch gleich schon mal mitteilen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 414
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Es ist wirklich unglaublich, was zur Zeit in den Psychiatrien abgeht. Anhörung gehabt, Betreuerbestellung, Richter sagte in der Anhörung, dass nach dem vorliegenden Gutachten (Betreuung gegen den Willen) ein dringender Behandlungsbedarf besteht. Beschluss wird in der Anhörung auf den Weg gebracht, Arzt entlässt nach zwei Tagen.
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#8 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,138
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Moin moin
Zitat:
Spaß beiseite: Es dürfte wohl so langsam immer schwieriger werden, freie Plätze in den Psychiatrien zu finden, weil wg. Personalmangel ganze Stationen geschlossen werden müssen (kommt keine/r mehr rein und nicht: keine/r mehr raus). In meinem Beritt gibt es ein relativ kleines und ein großen Krankenhaus. Beide sind voll bis oben hin bei gleichzeitig geschlossenen Stationen. Im Fall von Unterbringungen nach dem BGB wird empfohlen erst die Zusage zu einem Platz zu organisieren und dann die Anhörung und den U-Beschluss zu terminieren. Mit dem hiesigen Gericht kann man das glücklicherweise vorbereiten. Mit dem SpsD nicht: Der weigert sich in akuten (Selbstgefährdungs-)Situationen die Unterbringung nach dem PsychKG zu machen, wenn eine Betreuung mit den passenden Aufgaben besteht. Bisher war eine Strafanzeige gegen den Landrat nur deshalb nicht nötig, weil die RichterInnen sich nicht darum geschert und der verbeamteten Ordnungsperson die Unterbringung nach PsychKG einfach übergedeubelt haben. (Der Trick lag in der Beantragung der Unterstützung durch die Polizei, die nur von AmtsträgerInnen ausgesprochen werden darf (nicht von BetreuerInnen). Dann soll besser gleich alles nach dem PsychKG laufen und es muss nur ein Beschluss formuliert werden. MfG Imre
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#9 | ||
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,063
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bis dahin konnte ich folgen. Zum Glück habe ich aktuell kaum/keine Klienten, für die eine Unterbringung wahrscheinlich wird...Die Lage in den Psychiatrien war auch schon vor einigen Jahren nicht rosig, da hat sich ja anscheinend, nach Deinen und Euren Schilderungen, noch einiges zugespitzt. Die Diskussion betreuungsrechtl. Unterbr. vs. PsychKG gibt es ja auch schon lange, je nach dogmatischem Enthusiasmus des Ordnungsbeamten (bzw. je nach Bundesland auch des SpSD o.ä.) bzw. des Betreuers mal mehr, mal weniger (oder idealerweise gar nicht ![]() Aber wie meintest Du das nun?: Zitat:
Und die Zwangsanwendung in den Psychiatrien selbst (im Verlauf) ist dann ja eh (mindestens haarsträubend) regelungslückenbehaftet, v.a. im Bewusstsein der erheblichen Grundrechtseingriffe dort. Aber gut... Viele Grüße von Florian |
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#10 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 414
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Problem ist, dass man sich als Betreuer drei mal überlegt, ob man noch unterbringen lassen soll. Sinn und Zweck der Unterbringung wird durch das konträre Verhalten der Ärzte in der Psychiatrie nicht mehr erreicht. Warum soll ich jemanden noch unterbringen lassen, wenn ich genau weiß, dass es von Seiten der Psychiatrie nicht gewünscht ist und der Betreute sowieso wieder zeitnah entlassen wird. Die Indikationen liegen vor, werden aber ab absurdum geführt. Gutachter sagt: Eigengefährdung liegt vor, Psychiatrie sagt: sehen wir anders, auf Wiedersehen.
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