Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringungsbeschluss - erneutes Entweichen im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ja, da hast Du naklar Recht, Mojib Latif u.a. predigen das ja seit vielen Jahrzehnten. Und hier im Weserbergland ist ...
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28.11.2023, 12:00 | #11 |
Stammgast
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Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 919
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Ja, da hast Du naklar Recht, Mojib Latif u.a. predigen das ja seit vielen Jahrzehnten. Und hier im Weserbergland ist es auch seit gestern etwas kalt und teilweise tief-weiß. Nicht, dass ich hier aufgrund des obenstehenden Beitrags zum impliziten "Klimaleugner" abgestempelt werde...MfG Florian
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28.11.2023, 12:01 | #12 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 919
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@Mika1981: Hat sich schon etwas getan, wieder aufgetaucht? MfG Florian
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28.11.2023, 12:33 | #13 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.03.2023
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 6
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Ja, tatsächlich ist die Person gestern Abend in einem Hamburger KH wieder aufgetaucht und wird vorauss. übermorgen zurückgeführt.
Sollte die bisherige Einrichtung nun über kurz oder lang den Vertrag kündigen, so wäre Diese doch angehalten, geeignete Alternativeinrichtungen zu nennen/anzufragen, korrekt? Würde die Person ansonsten mit Unterbringungsbeschluss zukünftig tatsächlich ofW auf der Straße sitzen? Ein KH-Aufenthalt ist derzeit nicht indiziert, dies kann sich natürlich im Hinblick auf die Gesamtumstände (Rückführung in nicht gewünschte Einrichtung) auch kurzfristig ändern. Viele Grüße |
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