Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringungsbeschluss - erneutes Entweichen im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forumsmitglieder,
zunächst einmal herzlichen Dank an Alle, die sich hier so rege beteiligen. Ich konnte schon viele Informationen von ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.03.2023
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 6
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Liebe Forumsmitglieder,
zunächst einmal herzlichen Dank an Alle, die sich hier so rege beteiligen. Ich konnte schon viele Informationen von hier in die Praxis umsetzen. Zu folgendem Sachverhalt würden mich daher Eure Erfahrungen interessieren: Person, männlich, anfang 50, chronifizierte paranoide Schizophrenie, keine Krankheitseinsicht, medikamentöse Behandlung wird abgelehnt, in der Vergangenheit wurden Zwangsbehandlungen durchgeführt, EKT-Behandlung zunächst mit Zustimmung, dann abgebrochen. Unterbringungsbeschluss nach BGB aufgrund Suizidalität, in der Vergangenheit zeitweise Besserung, Aufhebung des Beschlusses, massiv eigenschädigendes Verhalten bis hin zu dem Wunsch, sich von der Polizei erschießen zu lassen bzw. nach Holland gefahren zu werden, um sich dort erlösen zu lassen. Aussage des Gutachters zur letzten Unterbringung: Man habe in den letzten 15 Jahren noch keinen Patienten getroffen, der so krank sei wie deser Herr. Es besteht ein massiver Leidensdruck. Aktuelle Unterbringung in einer psychiatrischen Pflegeeinrichtung, von dort aktuell zweite Entweichung seit Betreuungsübernahme Ende September. Vergangene Woche Mitteilung der Einrichtung, dass der Herr sich so negativ entwickelt hat, dass er eigentlich in der Einrichtung nicht mehr zu betreuen ist und die Einrichtung auch nicht entsprechend dafür vorgesehen und ausgestattet ist. Nach der letzten Entweichung wurde bereits nach einer alternativen Einrichtung gesucht - natürlich alle mit Warteliste oder Ablehnung, weil Einrichtung "nicht geeignet". Parallel wurde ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt in der Hoffnung, in diesem Bereich bessere Chancen zu haben und die Lebensqualität trotz bestehender Erkrankung zu verbessern. Weitere Entwicklung (Gesamtplan etc.) bleibt abzuwarten, jedoch auch in diesem Bereich geringe Aussicht auf einen kurzfristig freien Platz. Sollte die Person wieder auftauchen, so geht es erneut zurück in die aktuelle Einrichtung und ein erneutes Entweichen ist höchstwahrscheinlich. Nun zu meiner Frage: Wohin mit dieser Person? Wie könnte man weiter verfahren? Danke fürs Lesen und viele Grüße aus dem Norden! |
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,642
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Tja, das ist so einer der Fälle, die einen ratlos zurücklassen. Früher, in der „guten alten Zeit“ wäre das ein Lifelong-Psychiatriefall in der Geschlossenen gewesen. Ich kann mich noch an solche Zeiten und eine Betreute (damals Entmündigte) mit schwerster Auffälligkeit und absoluter Therapieresistenz erinnern, die dann irgendwann im LKH Bedburg-Hau gestorben ist.
Theoretisch böte der § 1831 Abs. 1 Nr 1 BGB immer noch die Möglichkeit, jemanden, der suizidal ist, langfristig „zu verwahren“, also ohne Therapie. Nur dass es gar keine Einrichtungen mehr dafür gibt und die Krankenkasse eine reine Verwahrung auch gar nicht bezahlt. Müsste also komplett über Sozialhilfe laufen. Wie gesagt, wenns noch Plätze gäbe. Vielleicht irgendwo in Bayern. Du schreibst ja aus dem hohen Norden. Mir fällt erstmal nur Obdachlosenunterkunft ein (ich vermute mal, es gibt weder eigene Wohnung noch eine Wohnmöglichkeit bei Verwandten/Freunden - so in Richtung Souterrain, Dachgeschoss, Garage, Schrebergarten?). Denn Billighotel wird wohl auch nicht gehen (Rauswurf nach 1 Nacht). Sollte mit dem örtlichen Ordnungsamt (die die Obdächer verwalten) vorab für den Eventualfall besprochen werden. Wobei dann wahrscheinlich die Chose mit „örtlicher Zuständigkeit“ losgeht (für so jemanden will ja keiner zuständig sein). Wo ist der Betroffene denn derzeit überhaupt gemeldet? Er kann ja jwd gefunden werden. Vielleicht hat man Glück und er landet erst mal werweißwo durch die Polizei in einer Psychiatrie. Vielleicht ist auch Parkbank oder unter der Brücke Endstation. Man muss sich klarmachen, man kann nicht jeden retten.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,032
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Moin moin
Vor längerer Zeit habe ich einen Betreuten mal in Bimöhlen https://mederius.de/ untergebracht. Die Problematik war so ähnlich, wie die von Dir beschriebene. Hast Du da schon mal nachgefragt? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 04.03.2023
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 6
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Vielen Dank für die Antworten.
Herr Deinert, die Meldeadresse ist aktuell die psychiatrische Pflegeeinrichtung in S-H. Tatsächlich war es bei der vorangegangenen Entweichung so, dass der Herr selbst bei der Polizei in HH vorstellig geworden ist mit der Begründung, er hätte seinen Ausweis verloren. Es erfolgte dann ein 3wöchiger Aufenthalt in einer Klinik, da ein Rücktransport über die Landesgrenze hinweg organisiert werden musste. Die Einrichtung konnte/wollte ihn nicht abholen. Mit diesem Szenario rechne ich nun erneut. Inwiefern wären die von Ihnen beschriebenen Möglickeiten (Obdachlosenunterkunft,...) überhaupt denkbar? In dem Moment, wo die Einrichtung aufgrund von Unzumutbarkeit kündigt? Viele Grüße |
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#5 |
Routinier
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Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 1,061
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Hallo MiKa1981!
Du fragst u.a., ob eine Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft, wie von HorstD beschrieben, überhaupt möglich sei. Warum sollte das nicht der Fall sein, was sind Deine Bedenken insofern? Problematisch ist halt die örtliche Zuständigkeit im Einzelfall. Es wird dann, sofern ein "geordneter" Übergang bei Auszug aus der aktuellen Einrichtung in die (unfreiwllige) Obdachlosigkeit stattfindet, die örtliche OB zuständig sein. Mit der würde ich, wie von Imre oder Horst bereits vorgeschlagen, rein vorsorglich schon einmal Kontakt aufnehmen. Aber klar, und das werden vermutlich Deine Bedenken sein, wird Dein Herzchen dort nicht bleiben...Mehr kannst Du dann m.E. letztlich nicht tun.Vielleicht aber vorgeschaltet noch: Nach meiner Kenntnis, HorstD schrieb davon, gibt es faktisch schon noch Langzeitunterbringungen, nur eben seit > 30(?) Jahren nicht mehr in insofern definierten Einrichtungen/Abteilungen. Nun sind die Systemsprenger eben einfach "Ende offen" in den Psychiatrien...Kann er nicht da nochmal hin, geschlossen? Und dann sollen die Entlassmanagement betreiben, das ja unmöglich sein wird. Dann bleibt er eben da oder (s.o.) Obdachlosigkeit. Naklar müsste zu diesem Zeitpunkt die aktuelle Einrichtung Geschichte sein... MfG Florian |
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#6 |
Routinier
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#7 |
Moderator
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Beiträge: 6,642
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Werweißwo und werweißwodurch sind aber verschiedene Dinge. Wodurch würde wohl bedeuten, er fällt durch extrem agressives Verhalten auf, greift Passanten oder die Polizei an. Wie soll man das denn aus der Ferne beeinflussen? Wenn er Glück hat. Wenn nicht, findet jemand die steifgefrorene Leiche.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#8 | |
Routinier
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Die Forcierung naklar dann, wenn er wieder da sein sollte, im Verlauf. Er muss ja nicht andere angreifen. Die Polizei (oder das OA) kann ja auch auf die Eigengefährdung anspringen...Nur ein Gedanke. Primär wichtig wäre es eben, dass er erstmal geschlossen "einfährt" und dann weitersehen. So war mein Gedanke. |
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#9 |
Routinier
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#10 |
Moderator
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Doch, siehe aktuellen Wetterbericht. Wetter ist nicht Klima. Wenn durch die Erderwärmung der Golfstrom wegfällt, wirds hier (im Winter) richtig eisig.
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