Dies ist ein Beitrag zum Thema Versorgungsauftrag/Weiterleitung von Patienten im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Die hiesige Psychiatrie ist konstant überbelegt und nimmt neuerdings nur noch akut eigen- oder fremdgefährdende Patienten auf.
Wer einfach nur ...
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#1 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,365
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Die hiesige Psychiatrie ist konstant überbelegt und nimmt neuerdings nur noch akut eigen- oder fremdgefährdende Patienten auf.
Wer einfach nur sehr schwer krank ist, wird nicht aufgenommen. Erwirkt man einen 1831-er Beschluss zur Heilbehandlung gilt ebenfalls: nur bei akuter Eigen- und Fremdgefährdung wird aufgenommen. Dem Versorgungsauftrag wird man so natürlich nicht gerecht. Ich verstehe aber, dass voll voll ist und dass die Infrastruktur einfach nicht mehr ausreicht. (Ich selbst sorge häufig für den Zufluss weiterer Patienten.) Frage: hätte die Klinik die Pflicht, eindeutig krankenhausbehandlunsbedürftige Patienten, die sie aus Kapazitätsgründen nicht aufnehmen kann, an die nächstgelegene Klinik mit freiem Bett zu vermitteln und auch nach dort zu transportieren? Falls (hoffentlich) ja: welche Rechtsgrundlage? |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,089
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Nein. Man kann nur mit Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung drohen. Das ist wohl genau der Grund, warum Akutfälle noch aufgenommen werden (solange sie akut sind).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.02.2018
Ort: Hessen
Beiträge: 62
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Zitat:
Ein Akutfall ist genau das, was der Name schon sagt - akut und das wird dann auch genau so behandelt. Mit was will man dem Arzt also drohen? Er hat den Patienten schließlich behandelt. Muss der Patient dann halt bein nächsten akuten Problem wiederkommen und hoffen, daß irgend wann mal der Punkt kommt, wo man ihn stationär dabehalten muss. Traurig, aber so ist es nunmal.
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
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Moin moin
So ähnlich sieht es hier auch aus. Mit viel Glück bekommt man bei guter Zusammenarbeit zwischendurch auch mal Plätze im Krankenhaus. allerdings gibt es noch ein weiteres Krankenhaus ehemaliges LKH, was im Prinzip den Versorgungsauftrag hat, aber auch nur noch PsychKG-Fälle nimmt und sonst alles abwimmelt. Und das PsychKG ist ja explizit für die Akutfälle da. Als BetreuerIn muss man dann zusehen, dass im Bedarfsfall die Unterbringung dann auch nach PsychKG läuft, was nicht so leicht geht. So langsam habe ich aber auch den Eindruck, dass das eine (zusammen mit vielen anderen Stellen) ist, an der man den fortschreitenden Zusammenbruch des hiesigen Gesundheitssystems merken kann. Will ja keiner wahrhaben, aber... ...es wird Zeit andere, neue und bessere Möglichkeiten zu finden/entwickeln. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,365
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Zitat:
Wohl wahr. Eine davon wäre, psychiatrische Patienten, die zwar akut stationär behandlungsbedürftig, aber nicht eigen- oder fremdgefährdend sind, bei Vollmeldung des zuständigen Krankenhauses obligatorisch an eine andere psychiatrische Klinik mit freiem Bett weiterzuleiten. Diese Lücke muss dringend geschlossen werden. Man stelle sich das im somatischen Bereich vor: ein Patient mit Arterienverschluss soll ins Krankenhaus gebracht werden, dieses nimmt aber nur Leute mit Arterienverschluss UND Gehirninfarkt. Also wird der Patient wieder nach Hause gefahren. Undenkbar. Natürlich geht es in eine andere Klinik. Unsere akuten psychiatrischen Kunden werden neuerdings nach Hause geschickt, wenn sie nicht den Strick um den Hals oder das Beil in der Hand haben. Schwer krank kann man aber auch ohne Fremd- und Eigengefährdung sein. Das ist meiner Erfahrung nach mehrheitlich so. Wie gesagt: voll ist voll. Aber es muss die Pflicht, ggf. weiterzuvermitteln, ins System eingebaut werden. Ehrlich gesagt: dies ist eine Konstellation, in der wir BerufsbetreuerInenn vielleicht auch mal über unsere Berufsverbände Alarm schlagen könnten. Die meisten von uns sind wohl ExpertInnen für die psychiatrische Infrastruktur. Man wird uns vielleicht glauben. Wir sollten uns hier als Lobby für unsere psychiatrische Klientel aufstellen. Im Interesse unserer Kundschaft. Und vielleicht verbessert das im Nebeneffekt sogar auch mal unser gesellschaftliches Image. In dem hier gegenständliche Fall wäre ich bereit, sogar selbst mit der Klientin in eine andere Klinik zu fahren, wenn ich nicht schon im Vornherein wüsste, was passieren wird: Die Patientin ist nicht akut eigen- oder fremdgefährdend, sondern im Gegenteil sogar behandlungswillig (was ein hartes Stück pädagogische Arbeit war). Also bitte zurück zur örtlichen zuständigen Klinik fahren. Außer, es herrschte gerade Unterbelegung. Die gibt es in der Psychiatrie aber eigentlich nicht mehr. |
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#6 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.02.2018
Ort: Hessen
Beiträge: 62
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Zitat:
Patienten werden gleich ins 'richtige' Krankenhaus gefahren. Bei meinem Betreuten hatte ich mich gewundert, warum man ihn nicht ins örtliche Krankenhaus bringt, das nur 5 Minuten entfernt ist, sondern stattdessen in eins, das 40 Kilometer Fahrtzeit bedeutet. Die Leitstelle konnte mir meine Frage beantworten: Mittels des IVENA Versorgungssystemes bekommt der RTW nur die Kliniken angezeigt, die für den Patienten geeignet sind (also freie Betten, medizinisch geeignet usw.) und da fährt er dann auch hin.
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#7 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,328
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Auch das funktioniert nur so gut, wie es das System kann.
Hat der Rettungsdienst eine Schwangere mit Schock, muss da schon manuell mit der Hand eingegriffen werden, damit die Patientin in einem Krankenhaus mit Gynäkologie/Geburtshilfe und internistischer Abteilung, bzw. Neonatologie, Geburtshilfe und internistischer Abteilung landet. |
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