Dies ist ein Beitrag zum Thema Einbürgerungsantrag für den Betreuten im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Gehört es zur Aufgabe des Betreuers, für sen Betreuten einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen?...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 190
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Hallo zusammen,
Gehört es zur Aufgabe des Betreuers, für sen Betreuten einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen? |
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#2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,478
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Ohne einen gesonderten Aufgabenkreis für diesen Antrag: nein. Die Einbürgerung des Betreuten fällt nicht unter Vermögenssorge.
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#3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,774
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Und selbst dann, wäre es nur dann Sache des Betreuers, wenn der Betreute es behinderungsbedingt nicht kann, § 1821 Abs. 1 BGB. Aber der Betreuer hat den Betreuten dabei zu unterstützen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,215
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Ich habe in einem solchen schon mal dabei geholfen und die nötigen Anträge für die Betreute gestellt.
Ich bezweifele allerdings, dass die üblichen Aufgabenkreise wie "Behördenangelegenheiten"(der bekanntlich "hohl" ist) oder "Vermögenssorge" dazu verpflichten. In meinem Falle war das aber eine nette Sache und eine der dankbaren Tätigkeiten. Die Betreute weinte vor Freude, als die auf dem Amt den deutschen Pass überreicht bekam. |
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