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Einbürgerungsantrag für den Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einbürgerungsantrag für den Betreuten im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, Gehört es zur Aufgabe des Betreuers, für sen Betreuten einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen?...


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Alt 16.04.2024, 22:03   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 190
Standard Einbürgerungsantrag für den Betreuten

Hallo zusammen,

Gehört es zur Aufgabe des Betreuers, für sen Betreuten einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen?
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 17.04.2024, 00:40   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,478
Standard

Ohne einen gesonderten Aufgabenkreis für diesen Antrag: nein. Die Einbürgerung des Betreuten fällt nicht unter Vermögenssorge.
Pichilemu ist offline  
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Alt 17.04.2024, 07:08   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,774
Standard

Und selbst dann, wäre es nur dann Sache des Betreuers, wenn der Betreute es behinderungsbedingt nicht kann, § 1821 Abs. 1 BGB. Aber der Betreuer hat den Betreuten dabei zu unterstützen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 19.04.2024, 17:37   #4
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,215
Standard

Ich habe in einem solchen schon mal dabei geholfen und die nötigen Anträge für die Betreute gestellt.


Ich bezweifele allerdings, dass die üblichen Aufgabenkreise wie "Behördenangelegenheiten"(der bekanntlich "hohl" ist) oder "Vermögenssorge" dazu verpflichten.


In meinem Falle war das aber eine nette Sache und eine der dankbaren Tätigkeiten. Die Betreute weinte vor Freude, als die auf dem Amt den deutschen Pass überreicht bekam.
Garfield ist offline  
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