Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenthalt Regeln festlegen im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bin Betreuer eine jungen Mannes (26), Autist, auf dem Entwicklungsstand eines dreijährigen Kindes.
Der Betreute ist in einer ...
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#1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,753
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Hallo,
ich bin Betreuer eine jungen Mannes (26), Autist, auf dem Entwicklungsstand eines dreijährigen Kindes. Der Betreute ist in einer geschlossenen Behinderteneinrichtung untergebracht, ich habe u. a. den Bereich "Aufenthaltsbestimmung", aber auch "Entscheidung über Freiheitseinschränkende Maßnahmen". Nun erscheint erstmals seit drei Jahren die Mutter und möchte den Sohn für einen Tag oder auch über Nacht mitnehmen. Das Heim fragt an, wie sie sich verhalten sollen. Die Kommunikation mit der Mutter ist schwierig, da sie die deutsche Sprache nur unvollkommen beherrscht. Wie könnte hier eine Lösung aussehen? Viele Grüße Andreas |
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#2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
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Moin moin
Wenn die Mutter nach drei Jahren sich erstmals meldet, dann sollte sie sich mit den Kontakten nicht überstürzen. Um berhaupt erst einmal mitzukriegen, ob es mit Übernachtungsbesuchen etwas werden kann, sollten Besuche der Mutter im Heim zunächst stundenweise und dann länger laufen. Wenn nichts dagegen spricht, kann sie dann ja auch mal mit ihrem Sohn ein paar stunden oder einen Nachmittag ausserhalb des Heimes verbringen. Wenn alles gut läuft, dann geht vielleicht auch mal ein Übernachtungsbesuch. Aber nicht mit der Tür ins Haus fallen. Es kann Dir nicht um die Mutter gehen, sondern um den Betreuten. Und wenn es Deiner Erlaubnis bedarf, dann darf sich die Mutter auch an Deine Regeln halten. Die Regeln mußt Du ihr plausibel darstellen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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