Dies ist ein Beitrag zum Thema Ab wann Freiheitsentziehende Unterbringung? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Alles gut, daran gewöhnt man sich eigentlich aufgrund der Häufigkeit schnell
Das liegt leider einerseits meiner Meinung nach an dem ...
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#11 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 182
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Alles gut, daran gewöhnt man sich eigentlich aufgrund der Häufigkeit schnell
![]() Das liegt leider einerseits meiner Meinung nach an dem Begriff Betreuer, wo ich regelmäßig das "rechtliche" betone, aber auch viel an dem seit 30 Jahren vergangenen Vormundschaftsrecht was sich bei manchen scheinbar eingebrannt hat. Sei vorsichtig im Dosieren, wem du deine Handynummer gibst, anfangs habe ich immer den Nachbarn die Handynummer gegeben, jetzt gibts i.d.R. Karte mit Büronummer und auch nur wenn sie komplett allein sind. Wenn die Vorwürfe allzu übergriffig werden, biete ich immer gern die Umbestellung ins Ehrenamt an, dann sollen sie es selbst machen. Das wollen sie meistens dann doch nicht
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#12 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.05.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 64
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Nur so eine Idee: mal mit dem Vermieter reden, ob er es gestattet, Handläufe in Flur und in den Zimmern anzubringen, an denen sich der Betreute beim Laufen festhalten kann.
Dann die PV anfragen wegen wohnraumverbessernder Maßnahme. Die zahlt bis 4000 € dazu. |
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#13 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 134
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Hi! Die Wohnung ist schon extra eine Alters/Behindertengerechte Wohnung, alles ebenerdig, kurze Wege von einem ins andere Zimmer. Dieses Wohnung wird auch nur an Menschen mit Beeinträchtigung vermietet. Selbst wenn überall Handläufe dran macht, es wird ja immer wenn er wieder gestürzt ist, Alkohol im Blut nachgewiesen. Der Arzt meinte auch, mal ne Flasche Wein bei seiner schlanken Statur, da kann schon die Gehfähigkeit beeinträchtigt sein.
Ob er dann die Handläufe nutzen würde, wage ich mal zu bezweifeln. |
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