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Ab wann Freiheitsentziehende Unterbringung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ab wann Freiheitsentziehende Unterbringung? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen! Ich brauche einen Rat bzw. meinem Betreuten. 80J, Witwer, wohnt alleine Zuhause. Versorgt sich wenig, aber relativ selbständig ...


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Alt 09.07.2024, 11:35   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 134
Standard Ab wann Freiheitsentziehende Unterbringung?

Hallo Zusammen!
Ich brauche einen Rat bzw. meinem Betreuten. 80J, Witwer, wohnt alleine Zuhause. Versorgt sich wenig, aber relativ selbständig Zuhause. Pfldienst kommt 2x am Tag. Sein Problem, ca. alle 5 Wochen stürzt er Zuhause aufgrund von Alkohol. Nachweislich im Blut. Wird immer ins KH gebracht da er sich dann so verletzt dass er meist blutend vom Pfldienst gefunden wird. Er hat Hausnotruf (zieht er bewusst nicht an), Rollator ("brauche ich nicht" seine Worte), keine störenden Teppiche zum hin fallen. Er hat einfach keinen Lebenswillen mehr. Ich rede offen mit ihm, er besteht darauf, dass er auf garkeinen Fall ins Heim kommen will. Er möchte einfach seine Ruhe und Zuhause " irgendwann Tod umfallen". Er hat depressive Verstimmungen, leichte Demenz, aber medikamentös eingestellt. Pfld. überwacht auch Tabletteneinnahme.
So. Ich habe hier §1827 Mutmaßlicher Wille, und dagegen steht §1831 mit Unterbringung da Gefahr besteht, dass er sich erheblichen Schaden zufügt.
Ich bin noch recht neu in der Betreuung und stecke jetzt in der Zwickmühle.
KH wird ihn Ende der Woche wieder heim schicken.
Er war auch schon in KZP, möchte er nie wieder hin. Tagespflege schon garnicht.
Sein Wille vor Allem?!
Danke für Eure Zeit beim lesen.
Grüßle Nicole
Nicole F. ist offline  
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Alt 09.07.2024, 12:41   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 182
Standard

Hallo,
für eine Unterbringung nach §1831 BGB braucht es die akute Eigengefährdung. Zumindest in unserer Gegend würde der Richter die hier noch nicht sehen.
Da er gerade im Krankenhaus ist, kann ich dir nur empfehlen die Ärzte vor Ort um ein psychiatrisches Konsil zu bitten um einzuschätzen, ob er Einsichtsfähig ist und eine konkrete Eigengefährdung vorliegt.
Wenn er ins Haus zurückgekehrt ist, wäre mein nächster Schritt einen gemeinsamen Termin mit SPDI und Betreuungsbehörde vor Ort zu machen.
Viel, um ins Gewissen zu reden, ein wenig, damit der SPDI einschätzt, ob es hier Handlungsbedarf gibt.

Mehr kannst du meiner Ansicht nach nicht tun und der böse Satz mit dem Recht auf Verwahrlosung gilt leider. Außerdem, ich nehme an, die AK Unterbringung und Aufenthaltsbestimmung hast du noch nicht oder?
Tschak ist offline  
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Alt 09.07.2024, 15:47   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 134
Standard

Hi!
Doch, die AK habe ich, zuzüglich noch allerhand anderes außer AK "Entscheidung über freiheitsentziehende MAßnahmen §1831" .

Aber, mir erscheint dein Einwand mit dem psychiatrischen Konsil sehr sinnvoll. Das werde ich direkt ansprechen. Er ist immer im selben KH, und dort gesundheitlich bekannt. Jedes mal rede ich mir den Mund fusselig, kläre ihn darüber auf, dass es mal soweit kommen kann und er ins Pflegeheim " MUSS"...
Ja ne, er passt jetzt auf, er will ja Zuhause bleiben...er nimmt jetzt brav den Rollator.. :-(
Aber selbst wenn er in ein Pflheim käme, ich bin mir sicher, er ruft das nächste Taxi und läßt sich nach Hause bringen.
Gruß Nicole
Nicole F. ist offline  
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Alt 09.07.2024, 18:30   #4
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,151
Standard

Moin,


aus dem geschilderten Sachverhalt würde ich keine akute Eigengefährdung erkennen.

Was soll denn mit einer Unterbringung nach § 1831 BGB erreicht werden? Das sich sein Verhalten ändert? Wenn, dann würde man ihn wieder schnell in die Häuslichkeit entlassen.

Ich gehe davon aus, dass der Pflegedienst ein Schlüssel hat und ungehindert in die Wohnung kommt?

Er trinkt und fällt hin. Das scheint ihm nicht viel auszumachen. Er ist sich dem Risiko bewusst. Zweimal am Tag kommt der Pflegedienst. Bisher ist er also immer gefunden worden.

Ich würde evtl. auch auf einen Wohnungsschlüssel bestehen, dass man bei Gefahr in die Wohnung kann. Uns soweit möglich Verbandssachen für eine Notversorgung besorgen.

Falls er vermögend ist, kann man noch über einen Fallsensor nachdenken, aber ob das mit dem Hausnotruf kombinierbar ist, weiß ich nicht.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 09.07.2024, 18:32   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
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Moin moin


Wie sieht es denn aus, wenn der Betreue einen klaren Kopf hat.
Was hat er dann für Wünsche? So, wie Du das beschreibst, scheint er keinen besonderen Lebenswillen mehr zu haben und ihm ist sein Leben so egal, dass er gesundheitliche Schäden oder sogar sein Ableben deshalb in Kauf nimmt.



Wenn dieser Wunsch in dem Sinne ärztlich bestätigt wird, dass er weiß, was er will und riskiert - warum soll er das dann nicht auch dürfen? Das ist für andere (z.B. Dich oder Nachbarn, Verwandte oder Pflegedienst etc.) vielleicht schwer auszuhalten, aber jeder Mensch hat ein Recht darauf, sich selber bewußt zu zerstören.



Wenn er z.B. klaren Kopfes sagt, dass er nicht mehr leben möchte und die Möglichkeit in Kauf nehmen will, zu Hause umzufallen und ggf. tödlich zu verletzen, dann dokumentiere das und mache eine Aktennotiz an das Gericht. Lass es von ihm unterschreiben und/oder vor Zeugen aussagen. Und versorge ihn so wie bisher: Zuhause. Mit gelegentlichen Auszeiten im Krankenhaus.




Ansonsten: §1831 benötigt nicht zwingend die akute Selbstgefährdung. Sprich: Der betroffene Mensch muss nicht auf der Brück stehen und jetzt springen wollen. Es reicht, wenn er/sie dies androht und die Erfahrung da ist, dass er/sie es auch umsetzen würde - auch wenn es erst morgen wäre - also nicht akut.



In akuten Fällen würde das PsychKG greifen, das explizit auf Akutsituationen abhebt.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 09.07.2024, 18:51   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 134
Standard

Er ist eigentlich nie betrunken wenn ich zu ihm komme, leere Flaschen werden gut zugedeckt.

Ich muß mich bei ihm auch immer mindestens einen Tag vorher anmelden, ist ja kein Problem. Ich kann und werde auf die Zukunft sein Verhalten nicht ändern. Es ging mir eher um den Satz: ...liegt erhebliche Eigengefährdung vor"...

Es ist auch nicht so, dass er explizit Suizid Gedanken mir gegenüber äußert.
Ich verstehe Eure Argumente. Vielleicht lass ich mich aber auch zu sehr unter Druck setzen durch Nachbarn, die natürlich immer mir vorhalten" Da muß man doch was machen, das geht doch so nicht, der kann doch so nicht alleine wohnen"...etc.
Eure Gedanken sind für mich ans Anfänger viel Wert.
Ich werde morgen mit dem Arzt sprechen.
DAnke nochmal und liebe Grüße
Nicole
Nicole F. ist offline  
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Alt 09.07.2024, 19:15   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,952
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Hallo Nicole,
Ja am Beginn der Tätigkeit ist so etwas noch schwierig einzuschätzen. Du solltest aber bedenken das dein Betreuter immer im gleichen Krankenhaus behandelt wird und dort kam ja wohl noch kein Arzt auf die Idee einer Unterbringung.
Also nicht verrückt machen lassen von den Nachbarn.

Wie kam es denn zur Einrichtung der Betreuung?
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 09.07.2024, 19:17   #8
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,151
Standard

Zitat:
Zitat von Nicole F. Beitrag anzeigen
Vielleicht lass ich mich aber auch zu sehr unter Druck setzen durch Nachbarn, die natürlich immer mir vorhalten" Da muß man doch was machen, das geht doch so nicht, der kann doch so nicht alleine wohnen"...etc.

Ja, wenn dem Nachbarn was nicht gefällt, solls der Betreuer richten. Ich erkläre denen dann, was sie im Notfall selber machen können und appelliere an ihre überdurchschnittliche freiwillige soziale Verantwortung.
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 09.07.2024, 20:00   #9
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,376
Standard

Hm. Als Betreuer sind wir keine Sozialhansel. Trotzdem fehlt mir ein bisschen die Frage, warum der Betreute so unglücklich ist und ob man etwas dagegen tun kann. Jemanden einzusperren, der vielleicht in erster Linie aus Einsamkeit trinkt und weil in dieser Gesellschaft für alte Menschen kaum noch Lebensziele denkbar scheinen, erscheint mir ein wenig verrückt.
Garfield ist offline  
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Alt 11.07.2024, 14:44   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 134
Standard

Ich habe den Mann seit März, und er war jetzt alle 5 Wochen wegen (blutigem)Sturz im KH, immer hat ihn der Pflegedienst gefunden oder die Nachbarn haben es rumpeln gehört.
Ich käme nicht auf den Gedanken, ihn einsperren zu lassen, er fühlt sich wohl in seiner Wohnung und trinkt halt gerne, und vermisst seine verstorbene Frau.
Und er lehnt jeden Kontakt ab. Er ist noch zahlendes Mitglied im Gesangsverein was ihm früher Spaß gemacht hat, aber er möchte nicht mal mit dem Taxi zur Probe fahren, auch wenn er das Geld dafür hätte.

Ja die Nachbarn....für die ist das alles "ganz klar, der gehört Zwangseingewießen"

Ich denke mal, einige von Euch können da ein Lied von singen.."der Betreuer macht nichts...Sie sind Schuld wenn dem was passiert...der fackelt noch das ganze Haus ab...."

Daran muß ich mich gerade gewöhnen.

Nicole F. ist offline  
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