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Reha-Ende: Heimproblematik

Dies ist ein Beitrag zum Thema Reha-Ende: Heimproblematik im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Betreuerkollegen, ein Betreuer steht vor einem Problem mit seinem Betreuten, der sich derzeit in einer Reha befindet. Zuvor gab ...


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Alt 23.07.2024, 12:23   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 22.04.2024
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 25
Ausrufezeichen Reha-Ende: Heimproblematik

Hallo Betreuerkollegen,


ein Betreuer steht vor einem Problem mit seinem Betreuten, der sich derzeit in einer Reha befindet.
Zuvor gab es erhebliche Probleme mit dem Heim bzw. mit dem Betreuten.


Der Betreute wollte in ein Heim umziehen. Einen Tag vorher sagte das neue Heim, dass es den Betreuten nicht aufnehmen wird, da dieser massiv psychisch auffällig wurde. Der alte Heimvertrag war jedoch schon gekündigt.


Seitens des bisherigen Heimes wurde zugesichert, dass der Betreute bis zur Reha im Heim bleiben kann, eine Rückkehr sei jedoch ausgeschlossen. Die Reha wurde angetreten, und das Sozialamt gab an, dass zunächst nichts gesagt werden solle. Erst nach zwei Tagen sollte erklärt werden, dass die Pflege nach der Reha nicht mehr gesichert sei. Das Entlassmanagement müsse sich dann um einen neuen Heimplatz bemühen.


Der Betreute gab an, nur in einer bestimmten Stadt wohnen zu wollen, nichts außerhalb. Nun steht die Reha unter Druck und fordert den Betreuer auf, auch außerhalb der Stadt Heime zu suchen, da der Betroffene unter keinen Umständen länger in der Reha bleiben könne.


Der Betreuer gab dem Entlassmanagement bekannt, dass es nicht seine Aufgabe sei, ein Heim zu suchen, zumal er bereits überall angefragt habe und entweder keine Antwort oder die gleiche Antwort erhielt: "So einen tun wir uns nicht an."


Beim Amtsgericht wurde die Aufenthaltsbestimmung beantragt, da der Betroffene psychisch auffällig wurde und eigentlich in eine Psychiatrie gehöre. Der Betroffene konnte sich jedoch geschickt äußern, und man legte dem Betreuer nahe, den Antrag zurückzuziehen. Dies tat der Betreuer nicht, da schriftlich vorliegt, dass der Betroffene mehrfach mit Suizid drohte und sich auch sonst im Heim aufführte.


Die Reha fordert nun täglich, dass ein Heim gefunden werden muss, auch außerhalb der Stadt, und dass der Betroffene bis Anfang August weg sein muss. Man habe mit dem Betroffenen gesprochen, und es sei alles klar. Der Betroffene sagte jedoch ausdrücklich, dass er in kein Heim außerhalb der Stadt gehen werde.


Die Reha droht nun, den Betroffenen in die Obdachlosigkeit zu entlassen. Es handelt sich dabei um eine Person mit Pflegegrad 5, die querschnittsgelähmt ist.


Bereits zu Beginn der Reha wurde um eine psychologische Abklärung gebeten, die jedoch nicht stattfand. Der Betroffene lehnt den Psychologen kategorisch ab und gibt an, er sei nicht verrückt.
Der damalige Hausarzt wurde informiert, dass der Betroffene seine Tabletten verweigert und sterben möchte. Die Antwort des Hausarztes lautete: "Warum entsprechen Sie nicht den Wünschen des Betreuten?"


Die Frage ist nun, ob der Betroffene einfach so auf die Straße gesetzt werden kann. Der Betreuer sucht nach Ideen und Ratschlägen, wie weiter vorgegangen werden kann.


LG
Lücke
Lücke ist offline  
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Alt 23.07.2024, 13:24   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,498
Standard

Ich sehe die Schuld hier tatsächlich nicht bei der Reha-Einrichtung, sondern bei dem Heim, das einen Tag (!) vor Einzugsdatum, nachdem schon der alte Heimplatz gekündigt und der gesamte Umzug geregelt ist, einen plötzlichen Rückzieher macht.
Das geht gar nicht und da macht sich das Heim m. E. schadensersatzpflichtig.


Wäre der Betreute denn, ganz grundsätzlich, für eine Obdachloseneinrichtung tragbar?


Wenn das Amtsgericht keine Notwendigkeit einer Aufenthaltsbestimmung und damit keine Notwendigkeit einer zwangsweisen Verbringung in die Psychiatrie sieht, wird das natürlich schwierig. Wobei ich einen Querschnittsgelähmten auch nicht in eine Psychiatrie bringen würde, der ist ja dort völlig fehl am Platz.
Pichilemu ist offline  
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Alt 23.07.2024, 13:40   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 22.04.2024
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 25
Standard

Das schrieb ich in dem Fall in einen anderen Thread hier.
Evtl hilft das zum aufklären.


---



In einem fiktiven Fall hat eine Person mit Pflegegrad 5 und Querschnittslähmung vor kurzem (04.04.) in ein neues Heim in der jungen Pflege umgezogen.


Im vorherigen Heim, das sich um Demenzkranke kümmerte, wurde die Person nach einem Unfall im Oktober 2022 notdürftig untergebracht. Wegen des Pflegenotstands wurde die Person dort mehr oder weniger vernachlässigt. Zufällig erfuhr der Betroffene von einem Heim in der Nähe, das Plätze für die junge Pflege anbietet, und erhielt dort einen Platz. Obwohl er eigentlich im Stadtbereich bleiben wollte, befindet sich das neue Heim auf dem Land. Ein Heim in der Stadt, das ihm gefiel, hatte eine Wartezeit von bis zu vier Jahren (laut Aussage im März).


Vier Tage nach dem Umzug in das neue Heim erhielt die Person die Information, dass das Heim in der Stadt nun einen freien Platz hätte (6.6). Der Betroffene wünscht sich den Umzug in die Stadt, und das Sozialamt hat bereits alles geklärt.


Seit dem 04.04. hat sich der Zustand des Betroffenen jedoch verschlechtert. Er leidet nachts regelmäßig unter Panikattacken, und das Personal muss ständig nach ihm sehen. Der Betroffene behauptet, dass sich das Personal nicht ausreichend um ihn kümmert. Zudem drohte er mit der Polizei, beleidigte die Pfleger und sprach abfällig über sie. Er erfindet Tatsachen, die nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.


Heute wurde erklärt, dass das Amtsgericht gerne einen Psychologen hinzuziehen möchte. Drei Wochen vorher wurde bereits angekündigt, dass es mit dem Betroffenen schwierig werden könnte. Aufgrund der Personalknappheit kann das Personal jedoch nicht jede Stunde nachts nach ihm sehen, und es gibt auch tagsüber kaum Personal. Das Heim möchte ihn nun nicht mehr aufnehmen. Das bestehende Heim wurde jedoch bereits zum 6.6. gekündigt, und auch das neue Heim möchte den Betroffenen aufgrund der aktuellen Situation nicht mehr aufnehmen. Er verhält sich wie ein „Prinz im 5-Sterne-Hotel“.
Der Plan war, im neuen Heim einen Psychologen hinzuzuziehen. Dieser Plan scheint nun jedoch nicht mehr möglich. Hat jemand eine Idee, welche Schritte in dieser Situation unternommen werden können? Ist es möglich, den Umzug zu stoppen, obwohl die Kündigung bereits erfolgt ist? Der neue Heimvertrag wurde noch nicht unterschrieben.


---


Es wurde ein Fehler gemacht, indem der Heimvertrag nicht unterschrieben wurde, sondern bis zum Tag des Einzugs gewartet wurde. Das erste Heim war so verärgert, dass sie verlangten, die Kündigung zu unterschreiben, da der Umzug ohnehin bevorstand. Der Pflegeüberleitungsbogen wurde übergeben, in dem die Probleme des Betroffenen dokumentiert wurden. Trotz aller Bemühungen, das Heim zur Aufnahme zu bewegen, wurde darauf hingewiesen, dass kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Auch das Sozialamt bestätigte, dass ohne einen Vertrag keine weitere Unterstützung möglich ist.
Es war nicht bekannt, wie sich der Zustand des Betroffenen entwickeln würde, ansonsten hätte man die Angelegenheit möglicherweise im Vorfeld klären können. Nun ist es jedoch zu spät.
Lücke ist offline  
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Stichworte
betreuerpflichten, heimwahl, psychische probleme, reha-ende

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