Dies ist ein Beitrag zum Thema Der Ehemann meiner Betreuten sorgt für Unruhe im Heim im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde,
habe vom Heim erfahren, dass der alkoholabhängige Mann meiner Betreuten ins Heim, angeblich zum Besuch, kommt ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 190
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Hallo in die Runde,
habe vom Heim erfahren, dass der alkoholabhängige Mann meiner Betreuten ins Heim, angeblich zum Besuch, kommt und das allg. Wohlbefinden stört und zum Teil "den Leiterposten spielt". Das Heim hat mich darum gebeten, gegen den Mann Hausverbot zu erlassen. Nach meiner Kenntnis habe ich nicht das Recht dazu. Ich habe dem Heim mitgeteilt, dass sie das selbst in die Wege leiten können, wenn der Mann nicht damit aufhört. Habt ihr Ratschläge/Wegweiser für diesen Fall? Merci |
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#2 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,480
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Du könntest allenfalls ein Kontaktverbot erwirken und auch das nur dann, wenn der Ehemann das Wohlergehen der Betreuten in irgendeiner Weise gefährdet. Es ist hingegen nicht deine Aufgabe, allgemein für Ruhe und Ordnung im Heim zu sorgen. |
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#3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,138
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Moin moin
Das sehe ich wie Du: Das Hausrecht hat die Heimleitung. Deshalb ist Sie auch diejenige, die ein Hausverbot aussprechen darf und begründen kann. Nach einer Beschreibung ist das ja voll witzig: Da soll ein Betreuer ein Hausverbot erteilen, weil irgendjemand das allgemeine Wohlbefinden (von Bewohnern und Personal) stört und sich als Leitung aufspielt. Der Betreuer hat kein Hausrecht, dass er durchsetzen könnte. Der Betreuer soll im Prinzip wie eine Leitungsperson gegen einen Störenfried auftreten, obwohl er nicht der Chef des Heimes ist und auch nicht für das allgemeine Wohlbefinden zu sorgen hat. Wenn die Heimleitung Dir diesen unangenehmen Job überdeubeln will, hat sie kein Rückgrat. Du kannst mitteilen, dass Du weder die Heimleitung bist, noch Dir die Kompetenzen der Heimleitung anmaßt. Du kannst die Heimleitung aber unterstützen, in dem Du eine Argumentationshilfe bietest, weil auch Deine Betreute sich durch das Verhalten des Ehemannes unterdrückt fühlt (das solltest Du aber auch vorher bei Deiner Betreuten erfragt haben). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 190
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Danke Danke.
Tja, meine B. ist leider kognitiv nicht in der Lage, darüber eine Rückmeldung (Demenz) zu erteilen. |
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#5 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,138
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Moin moin
Zitat:
Entspannt, erfreut, gestresst, ängstlich? Was für Gefühle löst er bei ihr aus? Eine Demenz muss schon sehr weit fortgeschritten sein, bevor die Gefühlsreaktionen nicht mehr funktionieren. Grundlegende Gefühle wie Freude oder Angst werden bis zum letzten Atemzug erlebt. Daran kann man zumindest mutmaßen, was die Betreute empfindet. Und ich gehe mal davon aus, dass ein dementer Mensch ehrliche Gefühle zeigt, weil das Lügen gelernt sein will und deshalb schneller vergessen wird. MfG Imre
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#6 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 972
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Moin,
wie wäre es mit einem Hinweis auf Art. 6 GG? Wenn das Pflegeheim hier schon überfordert ist, wäre eine Alternative, den Laden zu schließen. ![]() Den Umgang zu verbieten ist schon eine harte Maßnahme, da muss schon wirklich real etwas passiert sein, sprich, es müsste eine akute Gefährdung vorliegen. Ein wenig den Chef oder Heimleitung spielen, wird da m.E. nicht reichen. Der Leuchtturm |
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