Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Einen schönen guten Tag. Ich wollte nur mal was nachfragen. Und zwar meine Freundin (26) wird durch das Gericht durch ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Aufenthalt - Freiheitsentziehung

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 22.10.2024, 12:33   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 21.10.2024
Beiträge: 7
Standard Betreuung

Einen schönen guten Tag. Ich wollte nur mal was nachfragen.
Und zwar meine Freundin (26) wird durch das Gericht durch eine gesetzliche Betreuerin "betreut" und ist durch die Lebensweise der Mutter in einem "Lebensraum" untergebracht. Das befindet sich in Niedersachsen. Bevor ihre Betreuerin sie dort unter gebracht hat bin ich schon mit ihr zusammen gewesen.
Jetzt möchte meine Freundin zu mir nach NRW ziehen weil sie sich dort absolut nicht wohl fühlt. Der Psychologe der ab und zu den "Lebensraum" besucht hat keinerlei einwende. Nur das Problem ist ihre gesetzliche Betreuerin denn meine Freundin wird von ihr nieder gemacht, will auf Anfrage meiner Freundin keine Kontoauszüge bzw die Bewilligung vom Sozialamt nicht rausrücken, die meine Freundin aber braucht wenn sie hier in NRW sich beim Amt vorstellen muss.
Dann bekommt meine Freundin immer weniger Geld von ihrer Betreuerin, Anfangs als sie noch nicht in der Unterbringung gewesen ist hat meine Freundin wöchentlich 110€ bekommen nach der Unterbringung in dem "Lebensraum" nur noch 50€ und gestern als ihre Betreuerin bei meiner Freundin gewesen ist, und meine Freundin ihr sagte das es ihr Entschluss ist zu mir zu ziehen ist die Betreuerin total pampig geworden, hat meine freundin nieder gemacht und nur noch 30€ gegeben. Wenn meine Freundin ihre Betreuerin mal gefragt hat ob sie mehr Geld bekommen kann, für Winterklamotten, Monatskarte, Guthaben Aufladung
ihres Handys wird dieses von ihrer Betreuerin jedesmal verneint mit den Worten: "Nein das geht nicht" ohne dieses zu begründen.
Meine Frage ist an Leute die davon Ahnung haben... Was genau können wir da unternehmen dass meine Freundin ihre Unterlagen zur Vorlage der Ämter bekommt? (meine Freundin kennt weder ihre Kundennummer vom Amt noch weiß sie Von wem sie Geld bezieht, sie weiß nur das das Sozialamt die Unterbringung bezahlt).
Sollten noch Fragen offen sein dann bitte einfach fragen... Wir brauchen echt Ratschläge die uns helfen können.

Ich bedanke mich schon einmal für die Hilfe

Mfg Scholz
Scholz ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2024, 19:47   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
Standard

Moin moin


Das liest sich erst mal nicht besonders schön für Deine Freundin.

sie hat jederzeit die Möglichkeit, sich beim Betreuungsgericht zu beschweren. Dafür sollte sie für die Begründung die einzelnen Knackpunkte am besten aufschreiben. Sie sollte auch aufschreiben, was ihre Wünsche sind, und wie weit die Betreuerin sich darum bemüht. Und sie sollte deutlich und mit höflichen Worten schreiben.


Du hast bestimmt gesehen, dass Dein Beitrag komisch zu lesen ist. Das kannst Du damit ändern, dass Du bei der Anmeldung das Kästchen "angemeldet bleiben" anklickst.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2024, 12:11   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 21.10.2024
Beiträge: 7
Standard

Ich danke erst einmal für den tip..
Scholz ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2024, 12:19   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 21.10.2024
Beiträge: 7
Standard

Hier noch mal mein Text in leserlich:

Einen schönen guten Tag. Ich wollte nur mal was nachfragen.
Und zwar meine Freundin (26) wird durch das Gericht durch eine gesetzliche Betreuerin "betreut" und ist durch die Lebensweise der Mutter in einem "Lebensraum" untergebracht. Das befindet sich in Niedersachsen. Bevor ihre Betreuerin sie dort unter gebracht hat bin ich schon mit ihr zusammen gewesen.
Jetzt möchte meine Freundin zu mir nach NRW ziehen weil sie sich dort absolut nicht wohl fühlt. Der Psychologe der ab und zu den "Lebensraum" besucht hat keinerlei einwende. Nur das Problem ist ihre gesetzliche Betreuerin denn meine Freundin wird von ihr nieder gemacht, will auf Anfrage meiner Freundin keine Kontoauszüge bzw die Bewilligung vom Sozialamt nicht rausrücken, die meine Freundin aber braucht wenn sie hier in NRW sich beim Amt vorstellen muss.
Dann bekommt meine Freundin immer weniger Geld von ihrer Betreuerin, Anfangs als sie noch nicht in der Unterbringung gewesen ist hat meine Freundin wöchentlich 110€ bekommen nach der Unterbringung in dem "Lebensraum" nur noch 50€ und gestern als ihre Betreuerin bei meiner Freundin gewesen ist, und meine Freundin ihr sagte das es ihr Entschluss ist zu mir zu ziehen ist die Betreuerin total pampig geworden, hat meine Freundin nieder gemacht und nur noch 30€ gegeben. Wenn meine Freundin ihre Betreuerin mal gefragt hat ob sie mehr Geld bekommen kann, für Winterklamotten, Monatskarte, Guthaben Aufladung
ihres Handys wird dieses von ihrer Betreuerin jedesmal verneint mit den Worten: "Nein das geht nicht" ohne dieses zu begründen.
Meine Frage ist an Leute die davon Ahnung haben... Was genau können wir da unternehmen dass meine Freundin ihre Unterlagen zur Vorlage der Ãmter bekommt? (meine Freundin kennt weder ihre Kundennummer vom Amt noch weiss sie Von wem sie Geld bezieht, sie weiss nur das das Sozialamt die Unterbringung bezahlt).
Sollten noch Fragen offen sein dann bitte einfach fragen... Wir brauchen echt Ratschläge die uns helfen können.

Ich bedanke mich schon einmal für die Hilfe

Mfg Scholz
Scholz ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.10.2024, 23:45   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 21.10.2024
Beiträge: 7
Standard

Wir wären auch für Hilfe sehr dankbar wenn uns jemand sagen könnte wie wir die Beschwerde gegen die Betreuerin an das Betreuungsgericht formelieren können, bevor wir was falsches dort reinschreiben. Mittlerweile wohnt meine Freundin seit heute bei mir, allerdings sollte meine Freundin gestern Abend bei der Betreuerin des Lebensraum einen Zettel schreiben mit einer Kündigung des Zimmers zum 30.11.2024. Und da sagte man ihr das meine Freundin den Schlüssel heute morgen vor Abreise zu mir abgeben sollte (was sie nicht gemacht hat) ansonsten würden die ihr das in Rechnung stellen, und das sie 2 Wochen Zeit haben würde ihre restlichen Sachen zu holen. Korrekt scheint das ja nicht zu sein denn das Zimmer wird ja schließlich vom Amt dann noch bis zum 30.11.2024 bezahlt und normalerweise ist die Schlüsselabgabe doch erst bei Beendigung der Kündigungsfrist oder nicht? Kann meine Freundin, trotz das die gesetzliche Betreuerin vom zuständigen Amt ihre Unterlagen anfordern? Normalerweise würde sie doch dann die Sachen in Kopie vom Amt bekommen oder? Sie braucht ja was um hier in NRW weiterhin Geld zu bekommen. (die gesetzliche Betreuerin weigert sich sämtliche Unterlagen / Kontoauszüge zu geben.
Wären nochmals über jede Hilfe sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Scholz
Scholz ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2024, 00:02   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,365
Standard

Wenn die Betreuerin die Unterlagen nicht wenigstens in Kopie herausgibt, ist das zumindest fragwürdig. Es kann gelegentlich aber auch hierfür gute Gründe geben, z. B. wenn man weiß, dass das dem betreuten, momentan vielleicht sehr kranken Menschen schaden würde, oder wenn man zum Beispiel Eindruck hätte, dass das nahe Umfeld die Unterlagen der Betreuten in den Griff bekäme und wiederum schädliche Schlüsse daraus ziehen oder mit den Unterlagen schädliche Veranlassungen treffen könnte.
Der Betreuerin direkt Arglist oder Böswilligkeit zu unterstellen, ist vermutlich übertrieben. Warum sollte sie so vorgehen wollen?
Es macht meistens viel mehr Arbeit, betreute Menschen gegen schädliche Einflüsse abzuschirmen, als dem Unglück einfach seinen Lauf zu lassen. Betreuer haben aber ohnehin schon sehr viel Arbeit.



Eine Beschwerde an das Gericht formuliert man am besten so: Man schreibt, was einem nicht passt und wie man es stattdessen lieber haben möchte.
Flafluff ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2024, 01:19   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 21.10.2024
Beiträge: 7
Standard

Ok danke schön. Bin gerade schon dabei für meine Freundin einen Brief fürs Gericht zu schreiben indem auch die Beschwerde gegen die Betreuerin nach §58 Fam.FG angewendet wird und noch einiges mehr.
Scholz ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2024, 01:34   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 21.10.2024
Beiträge: 7
Standard

SCHOLZ:
Meine Freundin ist nicht krank sondern sie hat die gesetzliche Betreuerin bekommen weil ihre Mutter und meine Freundin nicht klar kamen, weil die Mutter meiner Freundins Geld immer für sich ausgegeben hat usw. Und aus diesem Grund ist meine Freundin in einem Familienwerk Lebensraum untergebracht worden, weil die Wohnverhältnisse bei der Mutter nicht möglich waren. Und die gesetzliche Betreuerin hat nicht das Recht meine Freundin, nur weil sie ihr die Wünsche die sie hat anzupampen und verbal nieder zu machen... Das geht gar nicht... Und sie hat auch nicht das Recht meiner Freundin weniger Geld auszuzahlen nur weil die Betreuerin die Wünsche meiner Freundin nicht akzeptiert. Ob die Betreuer es schwer haben oder nicht aber dieser Umgang mit jemanden den man nur einmal die Woche zum Geld bringen besucht geht gar nicht.
Gruß
Scholz
Scholz ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2024, 07:52   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 280
Standard

Moin!

Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn eine Erkrankung vorliegt (§ 1814 BGB). Was du sagst, kann also nicht so ganz richtig sein. Und die Wohneinrichtung deiner Freundin wird vermutlich durch der Träger der Eingliederungshilfe bezahlt (auch das geht nicht ohne Erkrankung, bzw. daraus resultierende Teilhabeeinschränkung).

Selbstverständlich darf sich die Betreuerin nicht über die Wünsche der zu betreuenden Personen hinwegsetzen. Wenn das so ist, sollte man das dem Gericht auch melden. Dafür sollte man sich aber sicher sein, dass man auch die ganze Wahrheit kennt...
__________________
Viele Grüße
Fridel
FridelE ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2024, 11:26   #10
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 21.10.2024
Beiträge: 7
Standard

Also ich weiß dass die Einrichtung vom Sozialamt bezahlt wird, und das meine Freundin ab und zu paranoide Schizophrenie hat, was durch die Mutter her kommt und durch den tot des Vaters der vor 1 Jahr verstorben ist. Das ist das einzige was meine Freundin belastet. Die gesetzliche Betreuerin geht auf keinen Wunsch meiner Freundin ein, als meine Freundin sie letztens fragte ob sie ein bisschen mehr Geld bekommen könnte weil sie sich ein paar Wintersachen kaufen wollte, da sie kaum welche hat, wurde es ihr sofort verneint und ihr von ihrer gesetzlichen Betreuerin gesagt das das nicht gehen würde. Usw.

Gruß
Scholz
Scholz ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40