Dies ist ein Beitrag zum Thema Weglauftendenz, Tracker, FEM im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
@Supra: Danke für Deine Gedanken dazu, mal schauen was die GPS-Uhr kosten soll (die Einrichtung wird mir das noch mitteilen), ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 |
|
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
|
@Supra: Danke für Deine Gedanken dazu, mal schauen was die GPS-Uhr kosten soll (die Einrichtung wird mir das noch mitteilen), ansonsten Fressnapf. Allerdings trägt sie ja ihr Handy auch immer bei sich (bislang jedenfalls), so dass die Polizei orten konnte. Scheinbar zuletzt allerdings erst nach einer ganzen Nacht. Der Tracker / die GPS-Uhr wäre dann lediglich ein zusätzlicher Baustein, der die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass zumindest eine Ortungsmöglichkeit vorhanden ist. Wegen der Kostenübernahme werde ich mal gucken, es ist zunächst auch genügend Vermögen vorhanden.
Transportwege, WfbM usw. sind, soweit möglich, sensibilisiert bzw. gesichert, denke ich, man ist da schon bemüht. Aber wenn sie wegrennt ist sie weg... Unterbringung habe ich gemeinsam mit Hausarzt und FA Psychiatrie gestern durchgesprochen, als Ultima Ratio. Zunächst wurde durch den Betreuer nun erstmal ein Genehmigungsantrag für eine Anpassung der einschlägigen Medikation ("medikamentöse FE) sowie für die Trackerortung (im Weglauffall durch die MA d. Einrichtung) gestellt, mal schauen. Bleibt zu hoffen, dass die Nächte nicht mehr allzu kalt werden bzw. die Klientin daheim bleibt... Viele Grüße von Florian |
|
|
|
|
|
#12 |
|
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
|
Liebe Kollegen,
ich komme nochmal auf die Sache zurück, im Stakkato das bereits dazu Geschriebene: Betreute um die 30, mittelgradige Intelligenzminderung, lebt seit vielen Jahren in einer Behinderteneinrichtung, wird tägl. in die WfbM gefahren. Sie läuft häufiger anlasslos bzw. wg. geringer Anlässe davon, war auch schon ganze Nächte weg, kauert dann, manchmal bei Minusgraden, draußen herum. Mittlerweile GPS-Tracker angeschafft, Ortung und "Rückführung" klappt bisher immer ganz gut. Außerdem durch den Psychiater der Einrichtung Risperidon zusätzlich, was scheinbar die Weglauftendenzen nicht wirklich beeinflusst. So weit, so gut... Vielleicht noch: Wg. des Risperidons hatte ich damals das Gericht mit einbezogen, der Doc lehnte im Verlauf eine "freiheitsentziehende Medikation" aber kategorisch ab. Initial hatte er mir allerdings mitgeteilt, dass er Risperidon gerade eben zur Reduzierung der Weglauftendenzen verordnen wolle, eine (zumindest begleitende) med. Indiaktion führte er nicht an. Das war so mein Dreh- und Angelpunkt hinsichtlich FEM. Aber gut. Nun, nach einigen Monaten und einigen weiteren Weglauf- und Ortungsereignissen, wurde mir bereits zwei Mal (die letzten beiden Ereignisse) von der Wohngruppe per E-Mail mitgeteilt, dass die Betreute sich bei Dunkelheit und schlechter Sicht auf einer Bundesstraße bewegt habe und dort "aufgegriffen" worden sei. Würdet ihr mit der Info etwas anfangen und wenn ja, was? Ich überlege gerade. Mit der Hausleitung habe ich über das Problem solcher Mails bereits gesprochen, er sah das eigentlich wie ich. Damals hatte der Arzt zu meinem Erstaunen zunächst auch eine freiheitsentziehende Unterbringung angesprochen, dann aber (wie gesagt Rolle rückwärts) sollte der Terminus Freiheitsentziehung nicht mehr verwendet werden Vielen Dank für ein paar Gedanken dazu! Beste Grüße von Florian |
|
|
|
|
|
#13 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 275
|
Für mich wäre jetzt der Punkt erreicht, an dem ich einen Anteag auf Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung in einer geschlossenen Eingliederungshilfeeinrichtung stellen würde...
|
|
|
|
|
|
#14 |
|
Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
|
Moin,
ich habe aktuell eine Betreute mit psychischer Erkrankung und wiederkehrenden Verwirrtheitszustände, die im Pflegeheim wohnt, mit einem GPS-Tracker versorgt. Sie wollte das freiwillig und hat das auch so bei einer Anhörung zur Richterin gesagt. Leider gibt es keine Heilmittelnummer und man kann nur versuchen, die Kosten bei der KK im Rahmen einer Einzelfallentscheidung durchzusetzen. Ich hab darauf verzichtet, da das Barbetragskonto "überläuft". Man muss sich damit auseinandersetzen und am besten den Tracker täglich laden. Die notwendige App ist im Pflegeheim auf einem Diensthandy installiert und man hat schon eine Menge Einstellmöglichkeiten. Von Vitalwerten bis hin zu einem "GPS-Zaun". Diese Möglichkeiten wurden aber deaktiviert. Da die Dame nur noch ein Barbetragskonto hat, hab ich eine Pre-Paid Karte mit Guthaben für 7 Monate besorgt. Sie hat ja nur noch ein Barbetragskonto und damit kann man kein Handyvertrag abschliessen. Aber was dann doch beruhigt ist, dass die Betroffene mit einem Knopf im Pflegeheim anrufen kann oder auch angerufen werden kann und der Standort zu orten ist. Kurz und knapp, es wirkt für alle Beteiligten beruhigend. Der Leuchtturm |
|
|
|
|
|
#15 | |
|
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
|
Zitat:
der Tracker wurde in meiner Sache auch bereits im Frühjahr beschafft. Die Betreute wurde auch schon mehrmals geortet, hatte den Tracker beim Ausbüchsen bis auf ein Mal immer dabei. D klappt. Problem ist halt (u.a.) der nun wiederholte "Aufenthalt" in 100 kmh/h-Bereichen, auch bei Dunkelheit und bei wohl anzunehmender mangelnder Verkehrstüchtigkeit... Zur Kostenübernahme, die Du ansprachst: Das habe ich der Einrichtung überlassen, die haben da einen Topf MfG vom Florian Geändert von Florian (30.10.2025 um 09:46 Uhr) |
|
|
|
|
|
|
#16 | |
|
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
|
Zitat:
ja, naklar unschön, aber vielleicht erforderlich, da stimme ich Dir zu. Die Klientin ist ja recht jung und lebensfroh, hat auch eine Freundin, die ab und an besucht wird/wurde, geht eigentlich tägl. in die WfbM usw. Eine FEM im engeren Sinne wäre schon sehr einschneidend. Ich habe gestern die Richterin in einer anderen Sache getroffen und wir haben alles einmal informatorisch durchgesprochen. Sie ist, wie ich, der Ansicht, dass grds. die Wohneinrichtung vorrangig in der Pflicht ist. Angesprochen haben wir einen Wechsel der Wohnform innerhalb der Behinderteneinrichtung, evtl. auch eine Unterbringung. Wir stimmten darin überein, dass eine weitere Aufdosierung der bestehenden Medikation und ggf. weitere Medikamente wohl nicht unbedingt weniger einschneidend wären, als eine FEM i.e.S. / Unterbringung. Naja, mal schauen wie es weitergehen kann... Viele Grüße von Florian |
|
|
|
|
|
|
#17 |
|
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
|
Moin liebe Kollegen,
so, geht weiter... Im Dezember war wieder eine ausgiebige Besprechung in der Wohneinrichtung. Ergebnis: Neuer Tracker mit recht genauer Ortungsmöglichkeit wird auf Kosten der Einrichtung beschafft, Medikation vom Arzt überprüft unf ggf. angepasst. Lief jetzt erstmal ein paar Wochen. Am vergangenen Wochenende dann mal wieder weg(hin)gelaufen. Handy aus, Tracker nicht mitgeführt. Suche durch Heimmitarbeiter. Polizei im Verlauf informiert. Nach einigen Stunden dann von Passanten an einem nahegelegenen See gesehen worden und im Anschluss von einer Heimmitarbeiterin aufgegriffen. Tja, was macht man? Doch eine FEM beantragen, wie seinerzeit schonmal mit der Richterin im informatorischen Gespräch angedacht? @Suprarenin schrieb ja hier auch mal davon. Allerdings hätte die jetzige Einrichtung gar keine passenden Plätze für diese Klientin für eine FEM. Unpassende Haus- und Bewohnerstrukturen in den wenigen Häusern mit FEM. Ein Wechsel in eine andere Einrichtung wäre ein riesiger Umbruch für die Klientin, ist ja bereits seit immer dort. Oder in dubio pro libertate, "laufen lassen" und auf Verkehrstüchtigkeit und Schwimmfertigkeiten (beides in echt wohl nicht wirklich gut) verlassen? Vielen Dank für etwas Input dazu! MfG von Florian |
|
|
|
|
|
#18 |
|
Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
|
Moin,
trägt sie irgendwas dauerhaft bei sich (Handtasche, Jacke, Schuhe, etc) an oder in dem man ein Tracker befestigen kann? Ich sehe eine FEM schon als sehr harte Maßnahme an. Der Leuchtturm |
|
|
|
|
|
#19 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 275
|
Der Gesetzgeber hat mit dem 1821 BGB die Selbstbestimmung der Betroffenen sehr hoch gestellt. Ein Einrichtungswechsel, wenn sich der Lebensmittelpunkt dort befindet, will daher natürlich nur mit erheblichen Gründen stattfinden. Der Wunsch der Betroffenen ist insoweit geschützt. Aber dieser Schutz gilt m.E. nur, wenn die Lebensführung auf diese Art und Weise noch verantwortbar ist.
Sobald eine konkrete, wiederkehrende Gefahrenlage auftritt, verschiebt sich die Abwägung zwischen Selbstbestimmungsrecht und Betreuereinschreiten meines Erachtens. Der Erhalt des Lebensmittelpunktes darf nicht dazu führen, dass man sehenden Auges eine lebensgefährliche Situation erwartet.. Ob ich mich auf die Schwimm- oder die sichere Fortbewegungsmöglichkeit der Betreuten verlassen würde, wenn ich selbst schon nicht daran glaube.. eher nicht. Es ist aus den Ereignissen meines Erachtens deutlich erkennbar, dass es der Betroffenen völlig an einer Gefahreneinsicht fehlt (stunden- bis Tagelanges Ausharren bei Kälte, Aufenthalt auf Bundesstraßen, an Gewässern) und wir nicht mehr nur von einer algemeinen Lebensgefahr sondern von einer regelmäßg zu erwartenden konkreten Eigengefährdung sprechen. Wenn das einmal schief geht, endet das tödlich. Ich würde mir die Frage"Kann ich den Lebensmittelpunkt der Betroffenen unter vertretbaren Schutzmaßnahmen noch aufrechterhalten?" stellen. Wenn die Antwort Nein lautet, weil die Einrichtung die Struktur gar nicht hergeben kann um der Gefährdung zu entgegen, dann kommt man um die Verlegung gar nicht drumherum. Spätestens nach mehreren gleichen Vorfällen entsteht ein gewisser Gefahrenverlauf, aus dem ein vorhersehbares Risiko erkennbar und dir im Zweifelsfall - wenn es schiefgeht - wie ein Mühlstein um den Hals gelegt wird.. Ich fürchte, dir bleibt letztlich nichts anderes übrig, als die Erweiterung des Aufgabenkreises bzw. eine Unterbringung zu beantragen. Nur über diesen Weg wirst du ein aktuelles psychiatrisches Gutachten bekommen, das sich mit den jetzt konkret relevanten Fragestellungen auseinandersetzt. Mit einem Gutachten aus 2018 lässt sich die heutige Situation kaum noch seriös bewerten, dafür hat sich die Tatsachenbasis schlicht zu deutlich verändert. Und selbst wenn du das Gutachten hast, heißt das noch lange nicht, dass du auch tatsächlich die Unterbringung durchführen musst. Vielleicht spricht sich der Gutachter dagegen aus. |
|
|
|
|
|
#20 | |
|
Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
|
Zitat:
schon. Wie das so ist mit "eigentlich"...Eigentlich immer Jacke an und/oder Handy mit und/oder Schuhe an...Aber beim letzten Mal naklar nicht. Keine Jacke an, abgehauen in die Wälder, an einen See. Handy aus, Tracker nicht mitgeführt. Schuhe könnte man tatsächlich überlegen. Dann müsste man entweder mehrere Tracker haben (für jedes Paar Schuhe einen) oder nur ein Paar Schuhe. Aber wie und wo will man den Tracker da einbauen? Schwierig denke ich...Restliche Kleidung eher unsicher würde ich sagen.MfG von Florian |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|