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Weglauftendenz, Tracker, FEM

Dies ist ein Beitrag zum Thema Weglauftendenz, Tracker, FEM im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Suprarenin Der Gesetzgeber hat mit dem 1821 BGB die Selbstbestimmung der Betroffenen sehr hoch gestellt. Ein Einrichtungswechsel, ...


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Alt 13.02.2026, 10:25   #21
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Zitat:
Zitat von Suprarenin Beitrag anzeigen
Der Gesetzgeber hat mit dem 1821 BGB die Selbstbestimmung der Betroffenen sehr hoch gestellt. Ein Einrichtungswechsel, wenn sich der Lebensmittelpunkt dort befindet, will daher natürlich nur mit erheblichen Gründen stattfinden. Der Wunsch der Betroffenen ist insoweit geschützt. Aber dieser Schutz gilt m.E. nur, wenn die Lebensführung auf diese Art und Weise noch verantwortbar ist.
Sobald eine konkrete, wiederkehrende Gefahrenlage auftritt, verschiebt sich die Abwägung zwischen Selbstbestimmungsrecht und Betreuereinschreiten meines Erachtens. Der Erhalt des Lebensmittelpunktes darf nicht dazu führen, dass man sehenden Auges eine lebensgefährliche Situation erwartet..
Ob ich mich auf die Schwimm- oder die sichere Fortbewegungsmöglichkeit der Betreuten verlassen würde, wenn ich selbst schon nicht daran glaube.. eher nicht.
Es ist aus den Ereignissen meines Erachtens deutlich erkennbar, dass es der Betroffenen völlig an einer Gefahreneinsicht fehlt (stunden- bis Tagelanges Ausharren bei Kälte, Aufenthalt auf Bundesstraßen, an Gewässern) und wir nicht mehr nur von einer algemeinen Lebensgefahr sondern von einer regelmäßg zu erwartenden konkreten Eigengefährdung sprechen.
Wenn das einmal schief geht, endet das tödlich.
Ich würde mir die Frage"Kann ich den Lebensmittelpunkt der Betroffenen unter vertretbaren Schutzmaßnahmen noch aufrechterhalten?" stellen. Wenn die Antwort Nein lautet, weil die Einrichtung die Struktur gar nicht hergeben kann um der Gefährdung zu entgegen, dann kommt man um die Verlegung gar nicht drumherum.
Spätestens nach mehreren gleichen Vorfällen entsteht ein gewisser Gefahrenverlauf, aus dem ein vorhersehbares Risiko erkennbar und dir im Zweifelsfall - wenn es schiefgeht - wie ein Mühlstein um den Hals gelegt wird..
Ich fürchte, dir bleibt letztlich nichts anderes übrig, als die Erweiterung des Aufgabenkreises bzw. eine Unterbringung zu beantragen. Nur über diesen Weg wirst du ein aktuelles psychiatrisches Gutachten bekommen, das sich mit den jetzt konkret relevanten Fragestellungen auseinandersetzt. Mit einem Gutachten aus 2018 lässt sich die heutige Situation kaum noch seriös bewerten, dafür hat sich die Tatsachenbasis schlicht zu deutlich verändert.
Und selbst wenn du das Gutachten hast, heißt das noch lange nicht, dass du auch tatsächlich die Unterbringung durchführen musst. Vielleicht spricht sich der Gutachter dagegen aus.
Moin Supra,

vielen Dank für Deine Gedanken dazu! Ja, da bin ich in vielen Punkten bei Dir, gar keine Frage! Genauso klar (wie unklar) ist aber wohl auch die von Dir angesprochene Messlatte für eine FEM, v.a. in diesem Umfang wie hier vorliegend mit dann absehbarem Einrichtungswechsel, vermutlich größerer räumlicher Veränderung mit Einschränkung/Verlust sämtlicher vorhandener Sozialkontakte usw. usf. Das ist schon einschneidend. Du führst richtigerweise u.a. die intermittierende (doch erhebliche) Eigengefährdung an. Konkrete Gefahrensituationen gab es bislang aber nicht, bis auf die Nacht im Freien damals vielleicht, okay. Die Gefahr ist ansonsten ja meist eher eine latente. Sie möchte rumlaufen, spazieren gehen, sich frei bewegen. Wie jeder andere erwachsene Mensch eben auch. Bislang hat's ja gut geklappt eigentlich. Bis auf die Tatsache, dass sich alle anderen dann Sorgen machen. Vor allem, weil diese "Spaziergänge" ja meist in (für die Betreute) emotional aufreibenden Situationen ihren Ursprung nehmen.

Also, ich bin da schon bei Dir. Aber zu "totschlagig" darf man m.E. die Gefahr den Freiheitsrechten der Klientin nicht gegenüberstellen. Das würde ja die Selbstbestimmtheit ad absurdum führen. Hmmh...

Gut wäre viell. ein Gutachten über die Verkehrstüchtigkeit. Aber Du hast naklar recht, das wird wohl nur über den "Umweg" Antrag FEM führen. Nochmal hmmh...

Viele Grüße von Florian

Geändert von Florian (13.02.2026 um 10:56 Uhr)
Florian ist offline  
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Alt 13.02.2026, 15:12   #22
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Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Ja, eigentlich schon. Wie das so ist mit "eigentlich"...Eigentlich immer Jacke an und/oder Handy mit und/oder Schuhe an...Aber beim letzten Mal naklar nicht. Keine Jacke an, abgehauen in die Wälder, an einen See. Handy aus, Tracker nicht mitgeführt. Schuhe könnte man tatsächlich überlegen. Dann müsste man entweder mehrere Tracker haben (für jedes Paar Schuhe einen) oder nur ein Paar Schuhe. Aber wie und wo will man den Tracker da einbauen? Schwierig denke ich...Restliche Kleidung eher unsicher würde ich sagen.

MfG von Florian
Ich meine, dass es Einlagen gibt mit Tracker. Die könnte man auch schuhmäßig wechseln.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 13.02.2026, 16:33   #23
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
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Beiträge: 1,062
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Ich hatte in einem Bericht vor einiger Zeit gesehen, wo Tracker in die Schuhsohlen eingearbeitet wurden.

Quasi wurde hinten am Absatz ein Stück "abgeschnitten", Tracker rein und dann das Stück wieder darauf.
Und nein, der gezeigte Schuster hieß nicht "Q"

Ich kann nur grad nicht die Hand dafür ins Feuer legen, ob der Bericht aus den Niederlanden oder Deutschland war.

A pro pos, gibt es hier niemanden mit international tätigen Kollegen oder liest/postet in einem entsprechenden Forum, wo man sich vielleicht mit den technischen Möglichkeiten dort austauschen könnte?

Natürlich NUR, wenn man hier im "Goldstandard" der deutschen Forenkultur für Betreuer & betreute Menschen nicht weiter kommt
MurphysLaw ist offline  
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Alt 18.02.2026, 09:44   #24
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
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Moin Murphy,

ja, das ist sicherlich eine gute Idee, habe ich schon an die Einrichtung weitergegeben m.d.B.u. Besprechung im Team dort usw. Mal schauen.

Ich werde jetzt mal mit dem aktuell zuständigen Richter sprechen, mal schauen wie er das alles einordnet. Irgendwie ist mir nicht mehr wohl mit dem laissez faire in der Sache, zumal sie ja jetzt mehrfach an einer Bundesstraße unterwegs war, im verg. Jahr eine ganze Nacht weg war (Frost > 3 Tg. Klinik) und nun sich scheinbar auch Richtung Wälder und Gewässern entfernt...

Blöd ist halt nur bzw. v.a., dass bei einer FEM eventuell ein kompletter Einrichtungswechsel notwendig sein wird mit Verlust aller sozialen Strukturen. Obwohl grundsätzlich bei dieser (großen) Behinderteneinrichtung Häuser mit FEM vorhanden sind. Man geht halt bloß davon aus, dass die jeweilige Bewohnebrstruktur nicht zu dieser Klientin passen würde. Jedenfalls wäre das sehr einschneidend in diesem Fall. Ich möchte aber am Ende (wenn im wahrsten Sinne das Kind in den Brunnen gefallen ist) auch nicht der Betreuerdödel sein, der nicht sachgerecht gehandelt hat. Mein Eindruck ist grds. schon, dass die Einrichtung nebst behandelnder Ärzte dort eine FEM eher vermeiden möchte. Gibt das schlechte Statistiken?

Beste Grüße von Florian
Florian ist offline  
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