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Weglauftendenz, Tracker, FEM

Dies ist ein Beitrag zum Thema Weglauftendenz, Tracker, FEM im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo in die Runde, folgender fiktiver Fall: Weibliche Betreute, 30 J. alt, Behinderteneinrichtung, tägl. auch in der WfbM, mittelgr. Intelligenzminderung ...


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Alt 20.11.2024, 20:09   #1
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
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Beiträge: 1,156
Standard Weglauftendenz, Tracker, FEM

Hallo in die Runde,

folgender fiktiver Fall:

Weibliche Betreute, 30 J. alt, Behinderteneinrichtung, tägl. auch in der WfbM, mittelgr. Intelligenzminderung bei geistiger Behinderung (kongenital), Weglauftendenzen bei Stress oder in als Krise wahrgenommenen Lebenssituationen. Vor einiger Zeit mal von der WfbM entfernt, im Wald gehockt und nach Stunden von der Polizei aufgefunden. Ansonsten konnten andere Weglaufereignisse meist nach kurzer Zeit beendet werden.

Nun wird von der Einrichtungsleitung beim Betreuer angefragt, ob nicht ein GPS-Tracker Sinn machen würde und, ob dafür eine betreuungsgerichtliche Genehmigung wg. einer möglichen Freiheitsbeschränkung notwendig wäre. Man nutze einen solchen Tracker auch für eine demenziell erkrankte Bewohnerin. Es müsse der Tracker selbst sowie ein separates Mobiltelefon, auf welches dann eine spezielle App heruntergeladen werden müsse, beschafft werden.

Das sind nun natürlich Kosten, für das zweite Handy (das ja dann logischerweise in der Einrichtung vorgehalten würde), für den Tracker selbst und für den Handy-Vertrag (oder pre-paid). Man wolle jedoch im Bedarfsfall nicht mit dem Diensthandy agieren, so die Einrichtung weiter.

Aus Pflegeheimen kenne ich die Trackergeschichte, die Rechtsauffassung dazu ist unterschiedlich, meist FEM (+), manchmal (-); tendenziell eher (+).

Nun liegt der beschriebene Fall ja etwas anders, weil die Klientin nach Angaben der Einrichtung wohl auch selbst nach einem solchen Tracker fragt und diesen dann eben (bestenfalls) auch freiwillig bei sich tragen würde. Im Bedarfsfall (wenn mal wieder abgängig) könnte man dann das Zweithandy der Klientin nutzen, um sie ausfindig zu machen.

Ich sehe zunächst allenfalls in der "Ortung" und "Rückführung" im Einzel-/Notfall eine mögliche freiheitsbeschr. Maßn., die dann aber im Zweifel ja auch polizeirechtlich oder über § 34 StGB gerechtfertigt sein könnte. Wie wird das hier so gesehen? Gibt es Erfahrungswerte, auch bezüglich des o.a. Zubehörs (2. Handy, Vertrag, App, Kosten usw. usf.)?

Viele Grüße von Florian
Florian ist offline  
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Alt 20.11.2024, 21:11   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin


@Florian: "Nun liegt der beschriebene Fall ja etwas anders, weil die Klientin nach Angaben der Einrichtung wohl auch selbst nach einem solchen Tracker fragt und diesen dann eben (bestenfalls) auch freiwillig bei sich tragen würde. Im Bedarfsfall (wenn mal wieder abgängig) könnte man dann das Zweithandy der Klientin nutzen, um sie ausfindig zu machen."


Ich sehe das Problem eher auf der finanziellen Seite bei der Beschaffung der Geräte.

Wenn Deine Betreute den Sinn des Trackings erkennen kann, für sich als eine Schutzmaßnahme anerkennt und womöglich auch noch wünscht, dann ist eine Genehmigung doch überhaupt nicht nötig.

Das genau so dokumentieren und dem Gericht mitteilen und den Hinweis geben, dass es - im Fall, dass ein Genehmigungsbedarf gesehen werden sollte - das Schreiben als der entsprechende Antrag zu behandeln sei.


Unabhängig davon: So manche freiheitsentziehende Maßnahme ist genau genommen keine, wenn sie freiwillig akzeptiert wird. Einige sind sogar freiheitserweiternd, wenn dadurch der Bewegungsradius erhöht werden kann. Z.B. wenn Deine Betreute ohne Tracking das Heim nicht verlassen dürfte/könnte, was mit Tracking durchaus ermöglicht werden kann.


MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 20.11.2024, 21:42   #3
Routinier
 
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Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
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Danke Imre für die Rückmeldung. Ja, evtl. Probleme sehe ich auch eher auf der finanziellen Seite.

Allerdings noch zur FEM: Ich bin da grds. bei Dir, schon klar. Problem wäre allenfalls darin zusehen, ich schrieb das ja auch, dass sich die Klientin ja im Zweifel bewusst wegbewegt, wenn es sie mal wieder überkommt. Und dann, wie beim letzten Mal, im Wald oder sonstwo rumhockt oder -läuft. Und dann würden Heimmitarbeiter, ggf. gemeinsam mit der Polizei (oder eben auch nicht) die Ortung anschmeißen und sie orten, bestenfalls aufgreifen und zurückholen. Sie möchte jedoch ja offensichtlich in diesem Moment dann gerade frei herumturnen, egal was sie vorher sagt...

Andererseits würde sie vermutlich nach Aufgriff dann auch freiwillig (und ängstlich) mitkommen. Aber klar, die von Dir beschriebene Vorgehensweise würde ich jetzt auch so umsetzen, im Zweifel Negativattest und gut ist's.

MfG von Florian

Geändert von Florian (20.11.2024 um 21:53 Uhr)
Florian ist offline  
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Alt 20.11.2024, 21:52   #4
Routinier
 
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Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Unabhängig davon: So manche freiheitsentziehende Maßnahme ist genau genommen keine, wenn sie freiwillig akzeptiert wird. Einige sind sogar freiheitserweiternd, wenn dadurch der Bewegungsradius erhöht werden kann. Z.B. wenn Deine Betreute ohne Tracking das Heim nicht verlassen dürfte/könnte, was mit Tracking durchaus ermöglicht werden kann.


MfG
Imre
Ja, wobei das mit der "freiwilligen Akzeptanz" ambivalent sein kann. Aufgrund des gewichtigen Grundrechtes muss da im Zweifel schon differenziert hingeschaut werden. Und eine "Erweiterung" hier kann durchaus eine Einschränkung (einen Eingriff) dort bedeuten...Das macht dann im Zweifel auch der grundsätzlich erweiterte Bewegungsradius nicht wett. Aber das sind nur fiktive Überlegungen, grds. stimmt das was Du schreibst naklar und der Tracker kann für den Betroffenen von Vorteil sein, auch keine Frage. MfG
Florian ist offline  
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Alt 21.11.2024, 13:42   #5
Einsteiger
 
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Der Tracker wirkt als solcher erst einmal an keiner Stelle freiheitsentziehend. Es ist ja nicht so, dass sich eine Türe automatisch verschließt, sobald die Klientin das Grundstück verlassen möchte.

Von daher würde ich diesen auf keinen Fall als "freiheitsentziehende" Maßnahme kategorisieren.

Er dient lediglich dazu, die Klientin schnell zu finden.
lebardo ist offline  
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Alt 25.11.2024, 16:51   #6
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Hallo @lebardo: Vielen Dank für Deine Antwort. Ja, das kann man so sehen, ich tendiere da ja auch hin. Kommt allerdings im Einzelfall auch auf die genauere Fallgestaltung an, Einwilligungsfähigkeit, Art und Weise des Trackers bzw. der Anbringung beim Klienten usw. usf.

Meine Fragestellung zielte allerdings, wie ich eingangs schrieb, eher auf die möglicherweise im Einzelfall erforderliche technische Ortung ab. Aber gut, belassen wir's dann hier mal dabei...

MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 28.11.2024, 14:30   #7
Routinier
 
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Beiträge: 1,156
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Hat jmd. noch eine Idee, wie man es kostengünstig gestalten könnte. Mein technisches Knowhow reicht da nicht ganz so weit, ich verstehe diesbezügl. aber (noch) alles MfG
Florian ist offline  
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Alt 28.11.2024, 15:22   #8
Stammgast
 
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Ort: NRW
Beiträge: 873
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Ich würde mich mit der Idee an die zuständige Pflegeberatung wenden, aber auch an die Krankenkasse. Dort sollte es ein Angebot für Trackingsysteme geben, die über die SV finanziert werden können.
Falls Du unsicher bist lässt Du Dir dieses Hilfsmittel vom Gericht genehmigen oder bekommst von dort die Info, dass das nicht genehmigungspflichtig ist. Dann bist Du safe
Marsupilami ist offline  
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Alt 10.02.2025, 08:33   #9
Routinier
 
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Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
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Vielen Dank für Eure bisherigen Antworten!

Ich komme nochmal auf den Eingangs-SV zurück, die Sache hat zwischenzeitlich immer wieder Fahrt aufgenommen, zuletzt vergangene Woche. Morgens abgehauen, den ganzen Tag gesucht, zunächst durch MA der Einrichtung, später dann die Polizei alarmiert, Diensthund eingesetzt usw. Die Klientin wurde erst am kommenden Morgen aufgefunden (nach >24 Stunden), ~2 km entfernt, hockte vermutl. die ganze Nacht verängstigt an einer Scheune, Temperaturen im schwachen Frostbereich. Dann mit dem RTW ins Klinikum eingeliefert worden, zwei Nächte (zur Beobachtung) stationär. Von der Wohneinrichtung habe man einen MA abgestellt, der "Wache hält".

Darüber hinaus mehrere Weg-/Hinlaufereignisse in den verg. Monaten/seit Anfang Dezember, mehrfach mit Polizeieinsatz und mehrstündiger Suche, allerdings nie so umfangreich und langandauernd wie zuletzt. In vielen Fällen (ich vermute in allen) wurde die Klientin durch die Polizei über das Smartphone geortet.

Das Heim kommt so richtig nicht in die Puschen, aber was will man auch machen?! Bezügl. der Anschaffung eines Trackers ist man dort nun eher skeptisch, schließlich habe sie ja meist ihr Handy dabei, über das die Polizei sie (mit gewissen Schwächen, Suchradius einige hundert Meter usw.) finden könne. Ich sehe das ähnlich, sowohl Tracker als auch Handy kann sie bewusst zu Hause lassen oder unterwegs wegschmeißen. Was also tun? Besprechung mit der Einrichtung ist anberaumt, klar. Ärzte der Einrichtung (u.a. auch FA f. Psych.) seien ebenfalls involviert, mit denen werde ich nun mal Kontakt aufnehmen. Außerdem wolle man nun zunächst heilpädagogisch intervenieren.

Ich habe mir gerade nochmal das aktuellste psych. Gutachten (aus 2018) angesehen:

"sehr starke Wutausbrüche", "sehr dramatische oftmals anlasslose Ereignisse", "Polizei muss teilweise um Mithilfe gebeten werden" (damals ging es allerdings eher um Aggression/Wut in der Einrichtung, weniger um Weglaufereignisse), "emotional instabil mit dependenter Störung", "freie Willensbestimmung nicht möglich", "Urteils-, Handlungs- und Einsichtsfähigkeit aufgehoben", "zur Unterdrückung der Wutausbrüche sollte eine medikamentöse Einstellung erfolgen", "aktuelle Medikation: Dipiperon". Aber in der abschließenden Stellungnahme dann auch: "Freiheitsentziehende Maßnahmen oder sedierende Medikamente sowie unterbringungsähnliche Maßnahmen sind nicht erforderlich."

Klar, FEM scheiden grundsätzlich erstmal aus, die Klientin ist ja lt. Wohneinrichtung einigermaßen verkehrssicher (obwohl das Gutachten, s.o., mich eigentlich anderes vermuten lässt), arbeitet täglich in der WfbM, besucht auch mal eine Freundin aus der WfbM, die außerhalb der Einrichtung bei den Eltern wohnt. Allerdings hat der Gutachter ja damals (s.o.) scheinbar grundsätzlich jedenfalls an unterbringungsähnliche und freiheitsentziehende Maßnahmen gedacht, deren Notwendigkeit jedoch verneint. Damals ist sie allerdings auch nicht im Wochentakt abgehauen und ganze Nächte bei Frost nicht aufgefunden worden...

Also, kurzum: Gibt es Ideen zur Intervention? Habe ich etwas übersehen oder vergessen? Ich möchte nicht, sollte es nochmal kälter werden, 1.) die Tage von einer erfrorenen Klientin erfahren und 2.) der Betreuer(dödel) sein, der hätte tun und machen können, sollen, müssen...

MfG von Florian
Florian ist offline  
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Alt 11.02.2025, 01:08   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 261
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Eine perfekte Lösung wirds nicht geben..
1. Lösung: Erstmal GPS-Tracker System. Kannst du aktivieren, sobald du die Info bekommen hast, dass die betroffene Person abgängig ist. Kannst auch ggf. über Eingliederungshilfe / Pflegeversicherung schauen, in wie weit eine Übernahme der Kosten dafür möglich ist. Falls keiner für die Kosten aufkommen möchte, so blöd es sich anhört: Die GPS Tracker für Hunde sind relativ günstig und es gibt auch Modelle die erstmal nur in der Anschaffung kosten. Könnte man auch am Gürtel o.ä. befestigen. Siehe Amazon unter Heimtiertracker. Alternativ Fressnapf.
2. Lösung: Transportwege ohne Begleitung verringern (lassen), soweit nicht eh schon geschehen. Zur WfbM geht's bestimmt mit dem Sammelbus, oder?
3. (und schlechteste) Lösung: Einrichtung mit freiheitsentziehender Unterbringung.

Und bei allen Lösungen würde ich, wie Imre dir schon geraten hat, das Gericht informieren bzw. im Bedarfsfall die Genehmigung einholen.
Suprarenin ist offline  
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