Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter droht Wohnung zu verlieren im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich danke Euch allen für die Möglichkeiten, mit denen ich schon mal arbeiten kann. Ich bin für jeden Tip dankbar, ...
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30.11.2024, 15:34 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 62
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Ich danke Euch allen für die Möglichkeiten, mit denen ich schon mal arbeiten kann. Ich bin für jeden Tip dankbar, wie man da ran gehen kann.
Ich bin selbst gespannt wie es weiter geht, denn ich bin mir sicher, Obdachlosigkeit versteht er, und möchte das bestimmt nicht. Allen ein schönes Wochenende und viele lieben Dank. Grüßle Nicole |
30.11.2024, 20:18 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 20.10.2024
Ort: NRW
Beiträge: 62
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Hallo Nicole,
ich weiss nicht, ob es zu Deinem Fall passt, aber mal als Bonmot zum Thema, und als überlegenswerter Aspekt: Ich hatte einen Klienten, Grundsicherungsempfänger, Psychose ohne Krankheitseinsicht. Er wollte auswandern, und daher die Wohnung kündigen, um die Miete zu diesem Zweck anzusparen. Mein Hinweis, das ohne Wohnung das Amt die Miete nicht zahlen würde, wurde nicht ernstgenommen. Im Gegenteil, der Klient wollte nitfalls einen Rauswurf aus der Wohnung provozieren, indem er diese demolieren wollte. Daraufhin habe ich mit ihm gemeinsam die Kündigung geschrieben. Das AG wurde ausführlich informiert. Der Klient verlor also mit meiner Hilfe seine Wohnung, und ging (war ja sein Wille...obwohl durchaus krankheitsbeeinfluss) in die Obdachlsigkeit. Nach einigen Wochen konnte mein Klient realisieren, das seine Idee, Geld durch Obdachlosigkeit anzusparen, nicht die Beste war. Er suchte sich sodann selbst eine Wohnung. Er ist seit 15 Jahten nicht mehr mein Klient, aber ich weiss, das er diese Wohnung noch heute ohne Probleme mit dem Mietverhältnis bewohnt. Ab und an entseht aus einer eigentlich völlig beschissenen Aktion ein langfristig gutes Ergebnis. |
30.11.2024, 23:53 | #13 | |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 879
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Zitat:
Moin, ich finde die Aufgaben in § 76 Abs. 2 SGB IX schon ganz passend. Der Leuchtturm |
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02.12.2024, 11:18 | #14 | |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 972
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Zitat:
Zu lange darf man sicherlich nicht die Erforderlichkeits-Kette (im Hinblick auf niedrigschwelligere, ebenso geeignete Maßnahmen) abklabastern, auch wenn der in Frage stehende Eingriff naklar ganz erheblich ist. Meiner Erfahrung nach wendet sich das Blatt aber nach einem initialen Riesengetöse ganz schnell wieder, wenn die Klienten dann in (jedenfalls nach unseren allgemeinen Maßstäben) geordneten Verhältnissen leben und dies erkennen. M.E. könnte hier jedenfalls, da bin ich bei @BBD, durchaus eine Unterbringung geprüft werden, wenn auch sicherlich nicht ganz unproblematisch, schrieb ich ja eingangs bereits. MfG von Florian |
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