Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuter droht Wohnung zu verlieren

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter droht Wohnung zu verlieren im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich danke Euch allen für die Möglichkeiten, mit denen ich schon mal arbeiten kann. Ich bin für jeden Tip dankbar, ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Aufenthalt - Freiheitsentziehung

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 30.11.2024, 15:34   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Bruchsal
Beiträge: 62
Standard

Ich danke Euch allen für die Möglichkeiten, mit denen ich schon mal arbeiten kann. Ich bin für jeden Tip dankbar, wie man da ran gehen kann.
Ich bin selbst gespannt wie es weiter geht, denn ich bin mir sicher, Obdachlosigkeit versteht er, und möchte das bestimmt nicht.
Allen ein schönes Wochenende und viele lieben Dank.
Grüßle Nicole
Nicole F. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2024, 20:18   #12
BBD
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 20.10.2024
Ort: NRW
Beiträge: 62
Standard

Hallo Nicole,


ich weiss nicht, ob es zu Deinem Fall passt, aber mal als Bonmot zum Thema, und als überlegenswerter Aspekt:


Ich hatte einen Klienten, Grundsicherungsempfänger, Psychose ohne Krankheitseinsicht.

Er wollte auswandern, und daher die Wohnung kündigen, um die Miete zu diesem Zweck anzusparen.
Mein Hinweis, das ohne Wohnung das Amt die Miete nicht zahlen würde, wurde nicht ernstgenommen.
Im Gegenteil, der Klient wollte nitfalls einen Rauswurf aus der Wohnung provozieren, indem er diese demolieren wollte.
Daraufhin habe ich mit ihm gemeinsam die Kündigung geschrieben.
Das AG wurde ausführlich informiert.
Der Klient verlor also mit meiner Hilfe seine Wohnung, und ging (war ja sein Wille...obwohl durchaus krankheitsbeeinfluss) in die Obdachlsigkeit.
Nach einigen Wochen konnte mein Klient realisieren, das seine Idee, Geld durch Obdachlosigkeit anzusparen, nicht die Beste war.
Er suchte sich sodann selbst eine Wohnung. Er ist seit 15 Jahten nicht mehr mein Klient, aber ich weiss, das er diese Wohnung noch heute ohne Probleme mit dem Mietverhältnis bewohnt.


Ab und an entseht aus einer eigentlich völlig beschissenen Aktion ein langfristig gutes Ergebnis.
BBD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2024, 23:53   #13
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 879
Standard

Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Jo, find' ich gut! Einzig die Erfolgsaussichten auf Besserung durch Leistungen der EGH (also auf deutsch die viell. mangelnde Geeignetheit der EGH) schränken vorliegend die Anwendbarkeit ein, oder? Bin mir nicht ganz sicher, hört sich aber im Eingangs-SV von Nicole F. schon so an...Viele Grüße von Florian

Moin,

ich finde die Aufgaben in § 76 Abs. 2 SGB IX schon ganz passend.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2024, 11:18   #14
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 972
Standard

Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Moin,

ich finde die Aufgaben in § 76 Abs. 2 SGB IX schon ganz passend.

Der Leuchtturm
Moin Leuchtturm-H, ja dem Grunde nach vielleicht. Ich finde den Gedankengang gut und würde das parallel einstielen, allein der Vollständigkeit halber. Aber Nicole F. beschrieb bereits einschlägige akute Geschichten (u.a. kürzlich eine Wundrose usw.), da muss akut Abhilfe geschaffen werden. Eine Wundrose hört sich ganz romantisch an, ist aber ja ganz schnell eine lebensbedrohliche und nicht selten im Verlauf schwer händelbare Geschichte, v.a. wenn sie in den beschriebenen Katakomben voller Fäkalien ihren Ursprung hat und der Betroffene nach einer stat. Behandlung im Allgemeinkrhs. postwendend in die unveränderte "Wohnatmosphäre" zurückkehrt.

Zu lange darf man sicherlich nicht die Erforderlichkeits-Kette (im Hinblick auf niedrigschwelligere, ebenso geeignete Maßnahmen) abklabastern, auch wenn der in Frage stehende Eingriff naklar ganz erheblich ist. Meiner Erfahrung nach wendet sich das Blatt aber nach einem initialen Riesengetöse ganz schnell wieder, wenn die Klienten dann in (jedenfalls nach unseren allgemeinen Maßstäben) geordneten Verhältnissen leben und dies erkennen.

M.E. könnte hier jedenfalls, da bin ich bei @BBD, durchaus eine Unterbringung geprüft werden, wenn auch sicherlich nicht ganz unproblematisch, schrieb ich ja eingangs bereits.

MfG von Florian
Florian ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:49 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40