Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter droht Wohnung zu verlieren im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag zusammen!
Folgendes Problem. Ich habe eine Betreuung übernommen, es gab schon 2 Vorbetreuer, die hatten keine Lust mehr ...
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28.11.2024, 10:56 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Heidelberg
Beiträge: 52
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Betreuter droht Wohnung zu verlieren
Guten Tag zusammen!
Folgendes Problem. Ich habe eine Betreuung übernommen, es gab schon 2 Vorbetreuer, die hatten keine Lust mehr mit dem Fall weiter zu machen. B. 51j, diagnostizierte Intelligenzminderung, Depressionen. Wird durch Pflegedienst versorgt, Strümpfe anziehen, Medikamente richten. So, Betreuter hat eine Wohnung der offenen Hilfe, und lebt ziemlich verwahrlost. Er macht alles alleine, einkaufen, essen kochen, GruSi von der Bank abholen. Aber er vermüllt die Wohnung, stuhlt und uriniert auch in die Wohnung. Die Hauswirtschaft hat sich jetzt schon geweigert, das sie das nicht mehr putzen. Es gab schon 2 Wohnungsgrundreinigungen vom Amt bezahlt, eine dritte zahlen die jetzt nicht mehr, das habe ich schriftlich. Schon nach kurzer Zeit ist die Wohnung wieder mit Fäkalien kontaminiert. Der Pflegedienst ist wirklich leidensfähig, aber die sind am Ende und werden das nicht mehr lange mitmachen. Es wurde schon assistierte Begleitung etc angeboten, Hilfe beim gemeinsamen Aufräumen etc, er sagt "JaJA", dann hält er sich an keine Termine, macht die Tür nicht auf, ist gerade nicht da, schläft. (es wurde schon fast ne Stunde an die Tür gehämmert bis aufgemacht wurde.) Der Pflegedienst hat einen Schlüßel und die Verwaltung. B.hat Handy, nutzt es aber nicht, kein Email, HIlfen zum einrichten etc ist alles angeboten, wird aber nicht wahrgenommen. Klar, die Vermieter und Mieter im Haus würden ihn gerne los haben, wenn eine Klage käme würde ich natürlich Einspruch einlegen etc. Aber mir geht es um was anderes. Vor einigen Wochen ging es ihm plötzlich mal so schlimm, Ekzeme und Erysipel aufgekratzt, Schmerzen, dass er alleine mit dem Taxi ins Krankenhaus gefahren ist. Dort wurde er komplett aufgepäppelt, Medikamente eingestellt, die Skabies beseitigt, (kleines)psychologisches Gutachten erstellt. Eine Vorstellung beim Psychologen erwägt. Im KH wieder "JAJA, mache ich " zuhause geht es dann wieder weiter wie immer. Den SPDI einschalten? Ist mein B. wirklich nicht mehr in der Lage, seine Situation selbst einzuschätzen? Ich kann ja nicht einfach den Psychiater mit in die Wohnung nehmen für ein Gutachten. Wenn ich in die Zukunft schauen könnte würde ich sagen, der Pflegedienst kündigt ihm, er verwahrlost weiter, wird vielleicht selbst erkennen "oh,mir gehts nicht gut" fährt wieder ins Krankenhaus...Mir wäre wohler, er würde in ein betreutes wohnen/besondere Wohnform ziehen. Aber wie kann ich das bewirken? Danke fürs lesen, Gruß Nicole |
28.11.2024, 15:27 | #2 | |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 919
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Zitat:
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29.11.2024, 00:10 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 06.11.2023
Ort: Heidelberg
Beiträge: 52
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Hallo Florian!
Es gibt kein psychiatrisches Gutachten. Es gibt nur einen Entlassbericht aus dem letzten Krankenhaus von vor ein paar Monaten mit der Empfehlung, für eine ambulante psychiatrische Weiterbehandlung. Aber das funktioniert nicht, weil er keine Termine wahrnimmt/einhält etc. Also, Fakt ist, dass eine psychische Störung vorliegt. Laut Krankenhaus Bericht. Gruß Nicole |
29.11.2024, 10:55 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 919
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Den Sozialpsych. Dienst einzuschalten, Du schriebst das bereits, halte ich zunächst einmal für den richtigen Ansatz. Dann besprechen (mit Pflege u. SpD), dokumentieren und weiterschauen. Aktuell brennt ja zunächst nichts an. Gibt es einen HA?
Du beschreibst ja bereits ganz gut die Gesamtsituation, auch hinsichtlich der Erkenntnis- und Steuerungsfähigkeit Deines Klienten. Beides scheint ja vorhanden zu sein. Er begibt sich selbständig ins KH, lässt sich dort stat. behandeln usw. Nur Haushalt und Körperpflege bekommt er nicht gebacken, naklar in einem objektiv betrachtet kaum erträglichen Maße, jedenfalls für unsereins. Eine Unterbringung an geeignetem Ort, die Du ja anstrebst (jedenfalls andenkst), wenn ich es richtig deute, ist grds. problematisch. Ich vermute, die einschlägige Rspr. zum "Recht auf Verwahrlosung" ist Dir bekannt. Zudem begibt Dein Klient sich ja durchaus selbständig in Behandlung, erkennt also med. Notwendigkeiten und handelt insofern adäquat. In diesem Fall könnte es allerdings eine Rolle spielen, dass Pflegedienst und Hauswirtschaft bereits an ihre Grenzen gestoßen sind und eine Versorgung durch diese Dienste, welche eine Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes abwenden könnte, absehbar in Kürze nicht mehr gegeben sein wird. Dann könnte man womöglich bereits jetzt mit einer mittelbaren Eigengefährdung argumentieren. Das ist jedoch, wie gesagt, aus den genannten und weiteren Gründen nicht ganz unproblematisch. Ich würde vermutlich kurzfristig wie oben beschrieben vorgehen, alles dokumentieren und gegenzeichnen lassen (Pflege, SpD) und dann ggf. einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen. Alles naklar begleitet von den fortlaufenden Versuchen (auch dokumentieren), den Klienten zur Einsicht zu bewegen. Soweit erstmal, viel Erfolg und viele Grüße von Florian |
29.11.2024, 18:59 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 20.10.2024
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Beiträge: 48
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Hallo,
auf jeden Fall die Situation gegenüber dem Gericht verschriftlichen. Zuvor überlegen, was Deine Handlungsoptionen sind, und diese ebenfalls mitteilen. Dies dient der Haftungsvermeidung. Sollte der Klient durch Eigengefährdung schweren Schaden erleiden, oder durch "Fremdgefährdung" (Gesundheitsgefahr für Mitbewohner, Ungezieferbefall im Wohnhaus etc.) Ungemach bereiten, wirds eng, wenn Du das vorher, inkl. begründeter Entscheidung zu Deinen Handlungen/Unterlassungen nicht kommuniziert hast. Weist das Gericht Dich nicht zu anderem Handeln an, stimmt es zu. Hatte ich schon, wer schreibt, der bleibt. Ich würde eine Genehmigung nach 1831 BGB beantragen. Dann gibts ein fachpsychiatrisches Gutachten, was auch erhellend sein dürfte. Dann kannst Du weiter schauen. Du verlierst ja keine Ootion dadurch. vg Martin |
29.11.2024, 19:19 | #6 |
Stammgast
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Ort: Niedersachsen
Beiträge: 846
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Moin,
man kann ja mal nett Eingliederungshilfe beantragen, auf den Sicherstellungsauftrtag auf § 95 SGB IX und zur Umsetzung auf Kapitel 8 des SGB IX hinweisen. Ganz nett ist man, wenn man noch auf § 106 Abs. 3 SGB IX hinweisst und darauf aufmerksam macht, dass man als Betreuer weder im SGB IX noch im Sozialen Leistungsdreieck vorkommt und nach § 17 Abs. 4 letzter Satz SGB I soziale Leistungen nicht beschnitten werden dürfen, nur weil es ein Betreuer ginbt. So entstehen Freundschaften. Der Leuchtturm |
29.11.2024, 19:19 | #7 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
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Beiträge: 919
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29.11.2024, 19:39 | #8 | |
Stammgast
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29.11.2024, 23:16 | #9 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 20.10.2024
Ort: NRW
Beiträge: 48
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Da kannste beantragen, waste willst....so manches ist doch schon auf den weg gebracht worden, ohne erfolg wg fehlender mitwirkung des klienten.
aufgrund der dramatischen schilderung des treaderstellers muss m.ea. überlegtbwerden, ob 1831 bgb greift, oder nicht. wenn nicht, frage ich mich, welche auf mitarbeit ausgerichteten hilfen greifen sollen. wild beantragen, ohne erkennbare aussicht auf erfolg.....na ja....zeitgewinn ohne verantwortungsübernahme. kann ich natürlich falsch verstanden haben! |
30.11.2024, 11:39 | #10 | |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
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