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Aufhebungsvertrag besondere Wohnform

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufhebungsvertrag besondere Wohnform im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von HorstD Sowohl für eine Kündigung als auch den Aufhebungsvertrag. Verträge nach WBVG keine Genehmigung vom Gericht notwendig....


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Alt 26.07.2025, 12:32   #11
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Sowohl für eine Kündigung als auch den Aufhebungsvertrag.
Verträge nach WBVG keine Genehmigung vom Gericht notwendig.
N_ikis ist offline  
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Alt 13.07.2026, 22:29   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 162
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Zitat:
Zitat von N_ikis Beitrag anzeigen
Verträge nach WBVG keine Genehmigung vom Gericht notwendig.
… das sagte mir damals der zuständige Rechtspfleger..

Nun habe Ich einen neuen Fall, dass im Pflegeheim (wbvg) gekündigt werden soll, hier sagt der Rechtspfleger nun das eine Genehmigung notwendig ist?

Wie sind denn eure Erfahrungen bei wbvg Verträgen? Wird das auch unterschiedlich bewertet?
N_ikis ist offline  
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Alt 13.07.2026, 23:14   #13
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Ort: Balkonien
Beiträge: 2,714
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Der Fall ist eigentlich eindeutig, frage doch den Rechtspfleger mal nach den entsprechenden §
Mächschen ist offline  
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Alt 14.07.2026, 07:47   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 162
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Der Fall ist eigentlich eindeutig, frage doch den Rechtspfleger mal nach den entsprechenden §
Ja, Anfrage ist raus.

Bei Betreuerlexikon steht folgendes: Die Kündigung des Heimvertrags durch den Betreuer ist nicht (wie eine Wohnungskündigung) vom Betreuungsgericht zu genehmigen: § 1907 Abs. 1 BGBr (neue gesetzliche Regelung
ab 2023 § 1833• BGB)
N_ikis ist offline  
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