Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufhebungsvertrag besondere Wohnform im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von HorstD
Sowohl für eine Kündigung als auch den Aufhebungsvertrag.
Verträge nach WBVG keine Genehmigung vom Gericht notwendig....
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#11 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 162
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#12 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 162
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… das sagte mir damals der zuständige Rechtspfleger..
Nun habe Ich einen neuen Fall, dass im Pflegeheim (wbvg) gekündigt werden soll, hier sagt der Rechtspfleger nun das eine Genehmigung notwendig ist? Wie sind denn eure Erfahrungen bei wbvg Verträgen? Wird das auch unterschiedlich bewertet? |
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#13 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,714
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Der Fall ist eigentlich eindeutig, frage doch den Rechtspfleger mal nach den entsprechenden §
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#14 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 162
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Zitat:
Bei Betreuerlexikon steht folgendes: Die Kündigung des Heimvertrags durch den Betreuer ist nicht (wie eine Wohnungskündigung) vom Betreuungsgericht zu genehmigen: § 1907 Abs. 1 BGBr (neue gesetzliche Regelung ab 2023 § 1833• BGB) |
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