Dies ist ein Beitrag zum Thema Welche Form der Unterbringung? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Neue Betreuung (in NDS) mit Aufenthalt: Alte Frau, ü 80, dement, ohne jede Hilfe, alleine in Resthof, Wasser abgestellt, kein ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2024
Beiträge: 68
|
Neue Betreuung (in NDS) mit Aufenthalt: Alte Frau, ü 80, dement, ohne jede Hilfe, alleine in Resthof, Wasser abgestellt, kein Strom, keine Heizung, völlig verwahrlos, Maden, Fliegen...und keine Einsicht.
Besuch mit Hausärztin, klarer Befund: Eigengefährdung Der Betreuer kann bei Gericht eine Unterbringung nach 1831 beantragen oder er kann beim Ordnungsamt anrufen und eine Unterbringung nach Psych KG anregen. Ist das so richtig? Oder wäre eine andere Vorgehensweise sinnvoller? |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,712
|
Ganz grob PsychKG Unterbringung gibt's bei Fremdgefährdung, BGB Unterbringung bei Eigengefährdung, hier ist der Fall recht eindeutig.
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 289
|
NPsychKG gibt es sowohl bei Fremd-, als auch bei Eigengefährdung. Unterbringung nach BGB ist vorrangig zu ziehen. Liegt der entsprechende Aufgabenbereich aber nicht vor, wäre wieder das PsychKG am Drücker.
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,228
|
Wenn der Aufgabenbereich "Entscheidung über die Unterbringung" angeordnet ist, kannst du auch die Polizei anrufen und direkt unterbringen lassen. Wichtig: am selben Tag den Antrag stellen und mitteilen, dass sie bereits im Krankenhaus ist.
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 129
|
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird die Polizei aktiv? Ich unterstelle mal, dass die Polizei öffentlich -rechtlich unterbringt und das Gericht aufgrund des Gehnemigungsantrags eine Unterbringung nach BGB draus macht. Mag im Einzelfall in bestimmten Regionen funktionieren. Ist aber keine Blaupause für den Rest der Republik.
|
|
|
|
|
|
#6 | |
|
Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,228
|
Zitat:
Ob jetzt die Polizei oder Ordnungsamt unterbringt hängt vom Bundesland und der Uhrzeit ab. Näheres regeln die Landespolizeigesetze. |
|
|
|
|
|
|
#7 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 129
|
Das ist dann aber eine öffentlich rechtliche Unterbringung. Dabei liegt die Entscheidung auch bei diesen Behörden. Diese prüfen die Voraussetzungen nach dem jeweiligen PsychK(H)G.
|
|
|
|
|
|
#8 |
|
Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,228
|
Das stimmt doch nicht. Bei einer Unterbringung ist immer die Polizei oder das Ordnungsamt anwesend. Der Betreuer ordnet die Unterbringung an und das Ordnungsamt oder die Polizei setzt um.
|
|
|
|
|
|
#9 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2024
Beiträge: 68
|
Entscheidung über die Unterbringung ist aktuell kein Aufgabenkreis. Das ist nicht mein eigener Fall, aber ich würde mir den Eindruck der Hausärztin schriftlich geben lassen und damit bei Gericht eine Unterbringung nach 1831 BGB beantragen. Wenn das zu lange dauert, das örtliche Ordnungsamt kontaktieren und darüber eine Unterbringung nach PsychKG anregen. Oder kann man eine eine Unterbringung nach PsychKG auch direkt beim Gericht beantragen?
|
|
|
|
|
|
#10 | |
|
Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,228
|
Zitat:
|
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| unterbringung, zwangsunterbringung |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|