Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Erfahrungen mit Zwangseinweisung nach §1831 BGB – welche Fälle reichen aus?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erfahrungen mit Zwangseinweisung nach §1831 BGB – welche Fälle reichen aus? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wobei (ständiges) Einkoten natürlich zu Krankheiten der Haut führen kann, von Insektenfrass in die Haut, Krätze, und schließlich Dekubitus. Das ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Aufenthalt - Freiheitsentziehung

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 11.09.2025, 16:21   #11
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,634
Standard

Wobei (ständiges) Einkoten natürlich zu Krankheiten der Haut führen kann, von Insektenfrass in die Haut, Krätze, und schließlich Dekubitus. Das wird dann infolge Sepsis lebensbedrohlich.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2025, 18:08   #12
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,314
Standard

Zitat:
Zitat von gden334 Beitrag anzeigen
Für mich grenzt vollkoten schon an eine der schlimmsten Formen der Verwahrlosung.
Zwischen Verwahrlosen und akuter Eigengefährdung ist aber zu unterscheiuden. Bei ersteren hat eher die Außenwelt ein Problem damit, nicht der Betreute.
Leuchtturm-H ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2025, 16:56   #13
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.06.2025
Beiträge: 8
Standard

Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Zwischen Verwahrlosen und akuter Eigengefährdung ist aber zu unterscheiuden. Bei ersteren hat eher die Außenwelt ein Problem damit, nicht der Betreute.
Das stimmt nur eingeschränkt. Wenn jemand einsichtig und entscheidungsfähig ist, hat er das Recht, auch in einem Zustand zu leben, den andere als Verwahrlosung empfinden. Anders ist es jedoch, wenn aufgrund einer psychischen Erkrankung (etwa einer paranoiden Schizophrenie) die Fähigkeit fehlt, die eigene Situation realistisch einzuschätzen und verantwortliche Entscheidungen zu treffen. In solchen Fällen kann Verwahrlosung sehr wohl eine Form der Eigengefährdung darstellen und rechtliche Maßnahmen erforderlich machen.

Ich hoffe dass ist hier allen Betreuern bewusst.
gden334 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2025, 11:45   #14
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,314
Standard

Zitat:
Zitat von gden334 Beitrag anzeigen
In solchen Fällen kann Verwahrlosung sehr wohl eine Form der Eigengefährdung darstellen und rechtliche Maßnahmen erforderlich machen.
Moin,

Du verkennst aber neben den freien Willen, den natürlichen Willen.

Ohne weitere akute Eigengefährdung sehe ich kaum Möglichkeiten eine Unterbringung nach § 1831 BGB durchzusetzen. Bei einem ähnlichen aktuellen Fall konte ich einen Betreuten, der seine eigene Wohnung vollkotete, nur unterbringen, weil ein weiterer Herzinfarkt bei Nichteinnahme der Medikamente, drohte. Er hatte schon eine Thrombose im Bein.

Und was soll das hier bringen, er wird untergebracht für ein paar Tage oder Wochen und dann kehrt er zurück und das Spiel geht weiter.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2025, 12:18   #15
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.06.2025
Beiträge: 8
Standard

Zitat:
Zitat von Leuchtturm-H Beitrag anzeigen
Moin,

Du verkennst aber neben den freien Willen, den natürlichen Willen.

Ohne weitere akute Eigengefährdung sehe ich kaum Möglichkeiten eine Unterbringung nach § 1831 BGB durchzusetzen. Bei einem ähnlichen aktuellen Fall konte ich einen Betreuten, der seine eigene Wohnung vollkotete, nur unterbringen, weil ein weiterer Herzinfarkt bei Nichteinnahme der Medikamente, drohte. Er hatte schon eine Thrombose im Bein.

Und was soll das hier bringen, er wird untergebracht für ein paar Tage oder Wochen und dann kehrt er zurück und das Spiel geht weiter.

Der Leuchtturm
Servus,

ich finde schon, dass es was bringt. Ohne Unterbringung passiert gar nichts, aber so kann überhaupt erst eine Zwangsmedikation angeordnet werden. Und genau das macht den Unterschied. Die meisten sind nach einiger Zeit mit Medikamenten deutlich stabiler und sagen dann sogar selbst, wieso das nicht schon viel früher gemacht wurde.

Am Ende geht es also nicht nur um ein paar Tage, sondern darum, wieder ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
gden334 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2025, 12:54   #16
Club 300
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 307
Standard

Unterbringung und Zwangsmedikation? Dann ist das Eingriff-in-Grundrechte-Bingo ja schon fast komplett.
Tschak ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2025, 13:02   #17
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.06.2025
Beiträge: 8
Standard

Zitat:
Zitat von Tschak Beitrag anzeigen
Unterbringung und Zwangsmedikation? Dann ist das Eingriff-in-Grundrechte-Bingo ja schon fast komplett.
Ja, genau. Bei einer paranoiden Schizophrenie kann es in schweren Fällen notwendig werden, die betroffene Person gegen ihren erklärten Willen unterzubringen und auch eine Zwangsmedikation einzuleiten. Das klingt hart, aber es ist oft die einzige Möglichkeit, um ihr Leben oder ihre Gesundheit zu retten.
gden334 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2025, 14:30   #18
Club 300
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 307
Standard

Das war nicht, was ich damit meinte. Ich wollte damit unterstreichen, dass hier Grundrechtseingriffe thematisiert werden. Die mitunter tiefer eingreifen, als es das bei einem langjährig verurteilten Straftäter der Fall ist.
Ein Beschluss der so tief eingreift, wird also auch alles andere als mit einer heißen Nadel gestrickt.

Zitat:
Es geht mir um praxisnahe Beispiele, nicht um juristische Theorie.
Vielen Dank für eure Hinweise und Erfahrungen!
Die Beispiele die sich hier gesammelt haben spiegeln das ja gut wieder. Und, ein Betreuer kann eben nur beantragen.
Bei Verwahrlosung, auch Krankheitsbedingt: Beschluss wohl eher nein.
Verwahrlosung bei (ärztl. bestätigter) drohender Sepsis: möglich, eher allenfalls akut drohend

Geändert von Tschak (15.09.2025 um 14:42 Uhr)
Tschak ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2025, 16:25   #19
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,314
Standard

Zitat:
Zitat von gden334 Beitrag anzeigen
Ja, genau. Bei einer paranoiden Schizophrenie kann es in schweren Fällen notwendig werden, die betroffene Person gegen ihren erklärten Willen unterzubringen und auch eine Zwangsmedikation einzuleiten. Das klingt hart, aber es ist oft die einzige Möglichkeit, um ihr Leben oder ihre Gesundheit zu retten.

Moin,

wenn das Deine Auffassung ist, dann beantrage doch Maßnahmen nach § 1831 BGB (Unterbringung). Alles Weitere wird ein Gutachten ergeben.

Und denn Du ein entsprechenden Unterbringungsbeschluss bekommst, kannst Du ja umgehend Maßnahmen nach § 1832 BGB (Zwangsmedis) beantragen. Auch hier wird ein Gutachten mehr sagen.

Ich sehe das Problem zwar an anderer Stelle aber es steht Dir frei, das zu beantragen. Was ich aber nicht verstehe, ist Deine Eingangsfrage. Du hast doch schon eine feste Meinung dazu.

LG
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
1831, einweisung psychiatrie, zwangseinweisung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:07 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40