Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer entscheidet über Unterbringung? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
Ich habe einen Betreuten, wo ich mir nicht sicher bin, ob der so weiter vor sich hin wursteln darf. ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2024
Beiträge: 68
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Moin,
Ich habe einen Betreuten, wo ich mir nicht sicher bin, ob der so weiter vor sich hin wursteln darf. Er betreibt Eigengefährdung durch eine völlig verdreckte Wohnung und bei seiner Eigenmedikation mit Insulintabletten bin ich auch skeptisch. Heim lehnt er kategorisch ab und er ist, außer leichter ! Demenz, geistig fit. Hilfen kriege ich nicht installiert, weil die Wohnung niemand mehr betreten würde. Die Wohnungsbaugesellschaft hatte mir mündlich eine neue, kleinere Wohnung für ihn zugesagt, dort könnten von Anfang an Hilfen eine weitere Verwahrlosung verhindern und dadurch würde auch der Pflegedienst hingehen. Mittlerweile merke ich aber, die geben ihm im Traum keine andere Wohnung, nix passiert, außer "Warteliste"- und das wohlgemerkt vom "Sozialen Dienst" der Wohnungsbaugesellschaft. Im Sommer hatte er was anbrennen lassen auf dem Herd, Feuermelder - Feuerwehr / Polizei - verdreckte Wohnung - Einweisung nach Psych KG (der Arzt meinte: "der ist ja total blöd - allerdings ist das nicht zutreffend, er ist nur sehr schwerhörig und kein Muttersprachler) - weitere Zeit nach BGB geschlossen in Psychiatrie untergebracht - Überweisung ins Heim. Ich war heilfroh, weil ich hoffte, ihm würde es gefallen und er würde es annehmen. Leider hat die Überführung ins Heim nicht geklappt, sein Landsmann hat ihn nach Hause gebracht. Nach Rücksprache mit dem entlassenden Arzt, haben wir nichts weiter unternommen. Gericht ist voll informiert. Wie kann ich einen Gutachter bekommen, der darüber entscheidet, ob der Betreute so weiterleben darf? M.E. ist keine freiheitsentziehende Maßnahme angezeigt, weil er sich seiner Situation, den Gefahren und seinen Alternativen bewusst ist. Aber das hätte ich gerne schwarz auf weiß von einem Arzt. Habt ihr dazu Meinungen? Ich habe bei sowas noch keine Routine. |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 20.10.2024
Ort: NRW
Beiträge: 109
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Lieber Kollege,
der Einzige, der über die Unterbringung nach BGB entscheidet, bist Du! Alle anderen Verfahrensbeteiligten (Gutachter, Arzt im Notfall, Gericht) ermöglichen Dir nur, eine Entscheidung überhaupt treffen zu können. Blöderweise bekommst Du kein Gutachten durch das Gericht beauftragt, ohne einen Antrag zur Genehmigung Deiner Entscheidung über die Unterbringung durch das Gericht zu stellen. Das ist aber letztlich der einzige Weg. Aber egal was der Gutachter dann letztlich sagt, eine Entscheidung liegt immer bei Dir. vG Martin |
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