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Heimunterbringung mit einem 5-jährigen Attest möglich?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimunterbringung mit einem 5-jährigen Attest möglich? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo allerseits Ich habe neue Betreuung übernommen. Er hat PG 3, COPD, leichte Demenz. Der Fachpflegedienst hat im Sommer eine ...


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Alt 13.11.2025, 18:54   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 203
Standard Heimunterbringung mit einem 5-jährigen Attest möglich?

Hallo allerseits

Ich habe neue Betreuung übernommen. Er hat PG 3, COPD, leichte Demenz. Der Fachpflegedienst hat im Sommer eine Bescheinigung über
KEINE Heimnotwendigkeit ausgestellt.
Er hat angeblich seinen Hausarzt vor 5 Jahren besucht. Das Ärztl. Attest liegt mir vor. Aufgrund der o.g. Symptome/Punkte beendet er seinen Satz mit Heimbedürftigkeit.
Ich möchte zeitnah ihn unterbringen, jedoch möchte ich wissen, ob das alte Attest dazu ausreicht + (Antrag beim AG natürlich)?


Aktuell habe ich den Hausarzt kontaktiert, das Anliegen geschildert und
um Attest zur Unterbringung gebeten. Mir geht es auch darum, ihn zeitnah unterzubringen. Danke an die Rückmelder
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 13.11.2025, 21:52   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
Standard

Moin moin


Kommt darauf an, wie du ihn unterbringen willst.
Wenn Du ihn freiwillig in ein Seniorenheim bekommst, dann hätte der Hausarzt das Attest auch zu seiner Konfirmation ausstellen können. Es wäre egal, weil es auf die Pflegebedürftigkeit ankommt. Da sind das Gutachten des MdK und ein Pflegegrad maßgeblich. Du brauchst dann nochnich einmal die Genehmigung vom Betreuungsgericht.


Etwas anderes ist eine Unterbringung gegen seinen Willen.
Die geht nur mit einem Gerichtsbeschluss und in geschlossener Form (Heim oder Klinik). Dafür wäre eine aktuelle ärztliche Stellungnahme notwendig.


Was hast Du Dirdenn so vorgestellt?
Was will der Betreute?
Und läßt sich das irgendwie unter einen Hut bringen?


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 14.11.2025, 11:46   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 203
Standard

Moin,

der B. ist mit der Unterbringung einverstanden. Ich habe mich dann anscheinend falsch informiert. Also ein PG mit mindestens 2 reicht für einen Heimplatz mit Zustimmung des B.
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 14.11.2025, 16:50   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 201
Standard

So siehts aus. In dem Fall ist es keine Freiheitsentziehung.

Denke nur an die Sicherstellung der Finanzierung des Heimplatzes.
ItsMe ist offline  
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Alt 14.11.2025, 20:42   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 129
Standard

Zitat:
Zitat von Heinrich Heine Beitrag anzeigen
Moin,

der B. ist mit der Unterbringung einverstanden. Ich habe mich dann anscheinend falsch informiert. Also ein PG mit mindestens 2 reicht für einen Heimplatz mit Zustimmung des B.
Du verwendest den Begriff falsch. Im Betreuungsrecht ist eine Unterbringung immer eine Zwangsmaßnahme. Damit kann man nicht einverstanden sein. Du meinst einen Umzug in ein Heim.
Pigeon ist offline  
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Alt 14.11.2025, 20:53   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,439
Standard

Zitat:
Zitat von Pigeon Beitrag anzeigen
Du verwendest den Begriff falsch. Im Betreuungsrecht ist eine Unterbringung immer eine Zwangsmaßnahme. Damit kann man nicht einverstanden sein. Du meinst einen Umzug in ein Heim.

Ja, der Umzug ins Heim wird gemeint sein.


Aber zum anderen:


§1831 Abs.1 Nr.1 schließt die Unterbringung bei Einverständnis des Betreuten nicht aus.


Ich habe schon einige Unterbringungsanträge im Einvernehmen mit den Betreuten gestellt und durchgebracht.Der Wunsch, untergebracht zu werden, wurde dabei von den Betreuten dem Gericht gegenüber klar bekundet.
Flafluff ist offline  
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