Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung eines geistig-behinderten Autisten im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,
hast du dich schon bei einem Betreuungsverein vorgestellt oder bist bei einem angebunden? Die können dir evtl. auch ...
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Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 129
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Guten Morgen,
hast du dich schon bei einem Betreuungsverein vorgestellt oder bist bei einem angebunden? Die können dir evtl. auch weiterhelfen. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit einer Tandembetreuung um dich zu entlasten. |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.10.2024
Beiträge: 9
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 87
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Hallo Celestine,
ja, also man hört schon raus, dass du denjenigen aus einer feinfühligen und, ich nenne das mal, bedüfnisorientierten Perspektive beobachtest, bzw. einschätzt. Demnach wäre eine familiäre Betreuung das sinnvollste. Aber sinnvoll ist nicht immer machbar. Da gibt es dann vielleicht jemanden, der ein ehrliches Interesse hat den jungen Mann bei Laune zu halten. Das ist das, was ich mit "selber adoptieren" meinte. =) Nur muss man da auch gucken, dass man nicht auf dem Zahnfleisch kriecht. Also nicht einfach. Ich fasse mich aus Zeitgründen etwas kürzer. Auch um den Thread nicht durch heilpädagogische Themen zu sprengen. Grundsätzlich: Ich kenne eine Heilpädagogin die bereits in ihrer Ausbildungszeit entschieden hat nicht mit Autisten zu arbeiten, da der professionell zu erlernende Umgang ihren Wertevorstellungen nicht entspricht. Ich selber habe mit dem Thema nur durch einen affinen Bereich zu tun, und kann dir sagen: Teilweise sind grenzwertige Methoden im Umgang mit den Heimbewohnern Standard. Macht es die Situation wirklich besser, wenn derjenige, der Gewalt ausübt, das in einem fachlich versierten und offiziell professionellem Rahmen macht? Ich finde nicht. Ist nur ein anderes und sehr viel schickeres Etikett. Also nicht an einzelnen Skandalen aufhängen, sondern damit rechnen, das "nicht so tolle" Geschichten auch mal Standard sein können. Die Tante aus dem Video, was du gepostet hast, sagt ja auch: Schlimm ist nicht das Fixieren. Sondern, dass da nicht einer neben saß, der das Ersticken verhindern könnte. Ja, natürlich, körperlich soll der ja auch "sicher" sein. =) Dann muss man sagen: So ein paar Dinge sind ja auch gar nicht ohne Weiteres umsetzbar. Wir haben hier im Umkreis zwei Skandale, jeweils in einer Behinderteneinrichtung und einem Seniorenheim. Die Ermittlungen wurden durch Angehörige angestoßen. Nicht durch Personal. Oder Berufsbetreuer. Wenn man sich die Fälle anschaut, und sich nur in die Pfleger hineinversetzt, dann komme ich zu dem Schluss, dass auch gute und geschulte Pfleger in solche Situationen kommen können. Mit dem Unterschied, dass ich behaupte richtig integere Menschen würden da für sich eine Grenze ziehen, kündigen, oder, oder.... Aber was machste denn, wenn einer durchdreht, der nächste jemanden beißt, der wieder nächste alle fünf Minuten klingelt. Klingel abstellen ist nicht nett, und wohl auch verboten...aber so ganz realitätsnah betrachtet? In der Gesamtsituation? =) So was ist da passiert. Und ich sage: Die einzige Möglichkeit, damit jemandem so was zu 100 Prozent gar nicht passieren kann, ist, den niemals irgendwo unterzubringen. Wo er nicht ist, kann nix passieren. So einfach ist das! =) Und wie gesagt. Ich glaube dein Thema ist nicht, was Berufsbetreuer machen können. Sondern, ob du den Fall abgeben kannst, und der sich auch ja richtig kümmert. Zu deinen Fragen: 1. Ob damit zu rechnen ist, dass weitere Plätze geschaffen werden.... Wissen kann das keiner. Aber ich selbst glaube im Leben nicht, dass so was passiert. Kostet nur Geld, und geht ja auch anders. Ich kann mir vorstellen, dass es generell mehr Heimplätze geben wird. Aber nicht unbedingt die ganz teuren super speziellen, in einem solchen Maße, wie diese gebraucht werden. Meines Wissens nach ist der Bedarf ernsthaft chronisch höher. Und das nicht erst seit gestern. (Auch hier ist deine eigentliche Frage ja nicht die. Sondern ob du dich vielleicht entspannen kannst, weil ja gesagt wird, es wird bestimmt besser und die Chancen steigen). Unterstelle ich dir zumindest, aber korrigiere mich, wenn das falsch ist. 2. Wie schnell ein Berufsbetreuer einen Endplatz findet... Zwischen fünf Monaten und vielen Jahren gibt es bestimmt alles. Das Problem ist, dass ja die erste Unterbringung schon für einen Crash sorgen kann, so dass Ärzte und Gutachter vielleicht auch eher auf eine psychiatrische Unterbringung pochen. Wenn der nämlich in für seine Verhältnisse schlechtem Zustand ist, kann es sein, dass es aus deren Sicht zu akut ist, um an einen Endplatz zu denken. Und wenn der da drin ist.. Naja. (Aber auch hier behaupte ich, die eigentlich Frage ist: Können Berufsbetreuer das schneller, besser, und auch ganz sicher? Ich will die Sicherheit haben, genau zu wissen, was da passieren kann.) Auch hier: Selbst wenn es einen gibt, der das sicher kann. Du weißt schon, dass auch solche Plätze nie sicher sind. Heimauflösung, irgendwas plötzlich akutes, so dass der da nicht bleiben kann..... Dein Perfektionismus ermöglicht zwar eine genaue Betrachtungsweise, und eben auch Zielsetzung. Nur: Realistisch ist, dass man nichts sicher weiß, und der Weg vielleicht auch okay ist, wenn halt nix perfekt läuft. Von daher solltest du überlegen, was für dich die Nummer ist, mit der du am besten leben kannst. Vielleicht musst du ja auch gar nicht sofort die perfekte Entscheidung treffen. Vielleicht kannst du ja auch überlegen, welche Alternativen es zur Berufsbetreuung, oder favorisierten Unterbringung gibt. Und womit man da so rechnen kann... |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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Zitat:
Ich beziehe mich jetzt mal auf die Ursprungsfrage. Vorab: Bitte verwende nicht das Wort "Endlösung". Das kennen wir aus der dunkelsten Verganenheit dieses Landes in einem Kontext, der entsetzlicher nicht sein könnte. Es gibt keinen "realistischen Zeitraum", da schon heute niemand sagen kann, in welcher Zeitspanne in geeigneten Einrichtungen Plätze frei werden, da dies in aller Regel davon abhängig ist, ob und wann jemand auszieht. Da sich die Frage auf einen ungewissen Zeitpunkt in der Zukunft bezieht, kann man erst recht nichts dazu sagen. Berufsbetreuer haben in aller Regel keine besonderen Möglichkeiten der Suche. Jungbrunhilde sieht das offenbar anders, aber ich wüsste nicht, welche Möglichkeiten das sein sollten. Natürlich wissen Berufsbetreuer oft gut über das Hilfesystem in ihrer Region Bescheid, kennen sich mit Rechten von Betroffenen und Abläufen aus, wissen, wen sie ggfls. in die Pflicht nehmen können, um Unterstützung zu bieten. Das alles würde ich aber unter dem Begriff "Fachwissen" subsumieren. Wenn es an Plätzen fehlt, und das ist im Bereich der Menschen mit Autismus dem Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Autismus zufolge in ganz besonders ausgeprägtem Maße der Fall, stoßen Berufsbetreuer oft an ihre Grenzen. Wo sollen sie die knappen Plätze hernehmen? Ich habe jetzt interessehalber nur mal kurz recherchiert und finde im Netz eine endlose Liste mit Gesuchen von Wohnplätzen für Autisten und nur ein einziges Angebot für einen Bewerber im Alter von 46 Jahren mit geistiger Behinderung. Und das ist eines, das deinen Verwandten eher überfordern dürfte. Der Sozialstaat erfährt seit Jahren einen massiven Kahlschlag. Berufsbetreuer können die Folgen der Mangelvesorgung mit Wohnraum, Heimplätzen, in der gesundheitlichen und therapeutischen Versorgung (natürlich) nicht auffangen. Und mit der Suche nach einem Platz wäre es in deinem Falle ja nicht getan. Du hast ganz dezidierte Vorstellungen bzgl. der Qualität der Versorgung. Am besten würde hier jemand mit Spezialwissen über das Störungsbild tätig. Das ist aber nicht Teil der Ausbildung/Qualifikation von Berufsbetreuern. Selbst wenn sich jemand mit Autismus gut auskennt, geht es hier um einen sehr speziellen Fall innerhalb der gr0ßen Autismus-Spektrums. Hinzu kommt, dass du selbst von einem sehr großen Zeitaufwand ausgehst, den dieser Fall erfordern wird. Es dürfte also keine Berufsbetreuerin sein, die darauf angewiesen ist, mit Betreuungen ihre Lebensunterhalt zu verdienen und ihre Tätigkeit auf ein Zeitkontingent beschränkt, angesichts dessen man davon sprechen kann, dass das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachtet wird. Es geht also entweder darum, eine Kollegin mit Expertenkenntnissen zu finden, die zufällig persönliche Kontakte zu hochspezialisierten Einrichtungen der Art hat, die hier gefragt ist oder aber eine, die weitgehend ehrenamtlich tätig wird und/oder ihre anderen Betreuungsfälle hintenanstellt. Wie realistisch ist das? M.E. unrealistisch, Dazu kommt, dass noch nicht mit einem Wort erwähnt wurde, dass wir hier nicht nur über einen Menschen mit einer Störung sprechen, sondern über einen Menschen mit individuellen Bedürfnissen, den seine Familie wahrscheinlich über Jahrzehnte gut kennt, die Zukunfts-Berufsbetreuerin aber nicht. Und du möchtest, wenn ich das richtig herauslese, die Zügel eigentlich schon in der Hand behalten, was die Art und Weise der Versorgung betrifft. Eine realistische Variante wäre es aus meiner Sicht, die Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung bei dir zu lassen, die Aufgabenkreise Behörden und Vermögen aber auf eine Berufsbetreuerin zu übertragen. Warum? Weil auch das eine Entlastung bedeutet, vor allem aber, weil wir als Betreuerinnen nicht die Mängel der sozialen Infrastruktur auffangen können, Berufsbetreuerinnen jedoch wissen, wie man den Staat in die Pflicht nimmt - hier z.B. über Leistungsanträge an den Träger der Eingliederungshilfe. Natürlich ist auch das keine Patentlösung. Wo nichts ist (Heimplätze), kann man auch nichts herauszwingen. Man nimmt aber immerhin die Verantwortlichen in die Pflicht. |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 87
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Zitat:
Ich habe damit inhaltlich eher das gemeint, was auch Supra geantwortet hatte. Es ist schon so, dass die oft Vitamin B haben. Berufsbetreuer wissen nicht nur was, die kennen auch viel(e). Die wissen wer, wo welche Einrichtungen leitet, und können einfacher Kontakt her stellen. Vorausgesetzt das ist für die nicht der erste Einzelfall in diese Richtung. Grundsätzlich werden die auch sehr viel ernster genommen als Angehörige. So zumindest mein Eindruck. Aber klar, das heißt natürlich nicht, dass da was bei rum kommt... Es ist schon so wie du sagst: Nicht unbedingt realistisch. Der Vorschlag mit den Teilbereichen klingt nicht schlecht. Zur Entlastung bestimmt auch gut. Nur frage ich mich: Welcher Berufsbetreuer würde nur mit Behörden und Vermögen in dem Fall richtig gut arbeiten können, wenn er nicht auch ganz klar Gesundheit und ggf. Aufenthaltsbestimmung hat? Oder sehe ich das falsch? Und würde man objektiv nicht sagen: Mit einem Zügel und jemand anderem hinten dran, kann ich weniger gut arbeiten? |
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#16 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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Was du beschreibst, Vitamin B und ernster genommen werden als Angehörige kenne ich eher von früher und aus dem Bereich der Altenheime. Da gab es welche, mit denen habe ich gut zusammengearbeitet und wenn die wissen, die Betreuerin kümmert sich gut und zeitnah, dass die Kohle fließt, bieten sie eher einen Platz an als bei Leuten, bei denen es Probleme gab oder bei denen sie nicht wissen, mit wem sie es zu tun haben.
Irgendwann war es aber selbst bei den "normalen" Pflegeheimen in der Stadt so, dass die Plätze so knapp waren, dass meine Betreuten auf das Umland ausweichen mussten. Da verliert sich natürlich der Vitamin B-Effekt. Bei so speziellen Konstellationen wie hier ist er von vornherein nicht vorhanden. Ich zumindest hatte in all den Jahren nie so einen Fall. Aber selbst wenn - im weiten Umland gibt es jedenfalls jetzt keinen geeigneten Platz. Ich habe und hatte schon mehrere Fälle, in denen ich Angehörige im Bereich Vermögen/Behörden unterstützt habe und gute Erfahrungen damit gemacht. |
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#17 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,312
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Zitat:
Moin, ich habe einen ähnlichen Fall und klage die Sache durch. Hinweis: Berufsbetreuer handeln auch als Privatpersonen. Die ganze Sache mit dem SGB IX ist sehr koplex. Ich plane mit Imre hier noch eine Fortbildung für Forumsteilnehmer. Aber um das ganze zu verstehen: Das SGB IX (Eingliederungshilfe) richtet sich an behinderte Menschen und nicht nur an behinderte Menschen mit einem Betreuer. Der Gesetzgeber hat unter Merkel III ein Gesetzbuch geschaffen und dem zuständigen Rehaträger alle Werkzeuge an die Hand gegeben, um die Hilfen umzusetzen. Daher kommen wir Betreuer auch nur in § 33 SGB IX, vor. Es gibt hier interessante Urteile. Auch das fehlen von Anbieter ist keine Ausrede für einen Hilfesuchenden. Der zuständige Reha-Träger könnte die Hilfen selsbt erbringen, (zumindest lese ich das aus § 123 Abs. 1 SGB IX raus), einen Anbieter in die Pflicht nehmen (§ 123 Abs. 4 SGB IX) oder passende Einrichtungen schaffen (§ 124 SGB IX) Und übergangsweise kann der Reha-Träger Geldleistungen bereit stellen, damit sich ein Hilfesuchender selber die Leistungen einkaufen kann. Der Leuchtturm |
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#18 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,312
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Nachtrag:
Entscheidung des LSG Baden-Württemberg, 17.9.2025 – L 2 SO 2657/25 ER-B - Einem Hilfesuchenden wurden Eingliederungshilfe in Form einer Geldleistung in Höhe von 44.841,48 € monatlich zugesprochen. Vorangegangen war eine jahrelange Suche nach einer geeigneten Versorgung. Während dieser Zeit wurde der Antragsteller von seinen Eltern versorgt, die dadurch in so hohem Maß überfordert wurden, dass sie gesundheitliche Schädigungen davontrugen. Der Leuchtturm |
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#19 |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,644
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@Leuchtturm:
Du schreibst hier so selbstverständlich über das SGB IX. Davon war hier im Thread noch gar nicht explizit die Rede. Vielleicht wird es ja in dem verlinkten Video erwähnt. Das habe ich nicht angeschaut. Als ich gestern meinen Beitrag schrieb, habe ich in erster Linie an die EGH gedacht, ohne sie thematisieren zu wollen. Der einzige freie Platz, den ich ich gesehen habe, natürlich ohne zu wissen, ob er wirklich noch frei ist oder sich eignet, ist oder war in Sachsen Anhalt. Es fängt ja schon mit der Reise des Betreuten dorthin an, wenn er sich vorstellen soll. Weiträumig herrscht wahrscheinlich erst einmal die Vorstellung, er sei betreuerseits dort hinzufahren, wenn ein solcher Termin in Rede steht. Tatsächlich ist die einzige Möglichkeit, die ich sehe, um so etwas zu bewerkstelligen, die Beantragung der notwendigen Leistungsbestandteile durch die EGH. Das ist nur ein Beispiel von vielen. Rechtliche Betreuer setzen solche Hilfestellungen nicht selber um, übernehmen aber die Geltendmachung der Ansprüche des Betreuten. Trotzdem wären damit natürlich nicht alle Probleme gelöst. Wenn der Betreute, sagen wir, in Stuttgart oder gar Freiburg lebt und die Einrichtung ist irgendwo östlich von Magdeburg, wird es illusorisch, auch bei Alleinanreise, die Strecke an einem Tag zu bewältigen, sich die Einrichtung anzusehen und am selben Tag zurückzureisen. Unter idealen Bedingungen ohne großartige Pause schafft man es vom Stadtzentrum zu Stadtzentum in ca. 7 Stunden einfache Strecke. Kommt man aus der und fährt in die Pampa, kommen leicht mehrere Stunden dazu. D.h., volle zwei Tage entfallen für die Arbeit an anderen Fällen und auch für persönliche Erholung. Die gesamte Arbeit, die an diesen zwei Tagen liegen blieb, muss nachgeholt werden, von allen Seiten gibt es Mecker, weil man nicht erreichbar war. Welcher Betreuer kann sowas leisten, obendrauf noch Übernachtungs- und Fahrtkosten aus eigener Tasche aufbringen? Denn Vergütung für diesen Ritt beträgt 178,50 € im Monat - für Akademiker mit einschlägiger Ausbildung, für alle anderen weniger. Ist ja ein Altfall. Aber selbst, wenn es ein neuer wäre - auch früher, als man noch in Stunden rechnete, wurden im ersten Quartal nicht mehr als 7 Stunden bei Mittellosen und 8,5 Stunden bei Vermögenden vergütet. Hinzu kommt noch, dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass auf so eine Vorstellung kein Platzangebot folgt und dass das Ganze womöglich mehrfach notwendig wird. Vermutlich wäre auch noch die Unzufriedenheit der Angehörigen garantiert, denn wenn die Einrichtung keinen Platz anbietet oder nicht die ideale ist, wäre sofort die Erwartung dar, dass die nächste Option zu akquirieren und zu besichtigen wäre. Das geht einfach nicht, wenn man rechtliche Betreuung nicht als Mission, sondern als Beruf betrachtet, von dem man leben muss. Für mich ist es realistisch, davon auszugehen, dass man solche Belastungen für einen geliebten Angehörigen auf sich nimmt, aber nicht als Beruf, der in einem solchen Falle nicht Lebensgrundlage, sondern Zuschussgeschäft wird. Deshalb sehe ich es bei solchen Konstellationen als die beste Lösung für alle, wenn die Familie die Auswahl der Einrichtung und den Weg dahin nach ihren Vorstellungen selbst in der Hand behält und sich bei der Durchsetzung der Ansprüche und Formalitäten ggfls. unterstützen lässt. |
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#20 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,312
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EGH = SGB IX
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