Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnung entrümpeln lassen während der Hospizzeit? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Gutes Wochenende allerseits,
habe einen zirka 80-jährigen Betreuten bekommen. Ihm gings nicht gut. Er wurde ins KH gebracht. Er soll ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 203
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Gutes Wochenende allerseits,
habe einen zirka 80-jährigen Betreuten bekommen. Ihm gings nicht gut. Er wurde ins KH gebracht. Er soll in Kürze ins Hospiz. Ich bin wegen der Entrümpelung der Wohnung überfragt, weil ich solchen Fall bisher nicht hatte. Plan war, dass er einen Heimplatz bekommt, und nach Zusage des Soz.amts die Wohnung geleert wird. Meine Frage: Gilt während des Aufenthalts in der Hospiz die gleiche Prozedur, wie beim Heimeinzug? Also, Auflösung der Wohnung, Kündigung der Wohnung, Antrag auf Kostenübernahme durch das Soz.Amt... oder muss der Betreuer abwarten? Ich frage es deswegen, weil man nicht weiß, wie lang er noch lebt. Wenn ich die Wohnung übergeben soll und er während dessen stirbt, dann ist ja der Betreuer raus und die Sache noch nicht erledigt...Danke euch (wie bisher) für die tollen Antworten. |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 201
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Das Vorgehen selbst ist immer das Gleiche und beginnt sicherlich mit einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung für den ganzen Spaß.
Die Frage ist eher, was dich dazu bewegt, die Wohnung jetzt kündigen und auflösen zu wollen? |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 154
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Die Finanzierung des Hospizes müsste komplett über das SGB V geregelt sein, also über die Krankenkasse. Bzgl. Der Wohnung wirst du wahrscheinlich keinen Druck von einer dritten Stelle bekommen so schnell.
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,604
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Moin moin
Ich würde jetzt auch nicht unbedingt anfangen drauf os zu strampeln. Der Betreute ist im Hospiz und dort erst einmal versorgt. Es wird vielleicht erwartet, dass er dort verstirbt, aber so sicher ist das auch nicht. Deshalb würde ich die Wohnung jedenfalls noch nicht antasten. Ich hatte schon mal einen Betreuten, der sämtlichen Hospizen im Umkreis von 50 km war und dann doch zu Hause gestorben ist. In Fall Deines Betreuten gibt es bestimmt mehrere Möglichkeiten: - er stirbt im Hospiz. Dann war es das und Du hast vielleicht angefangen, die Wohnung aufzulösen und einen Aufriss anzuleiern, den Du nicht beenden kannst/darfst. Das muss nicht sein, also lass es. - er berappelt sich und kann wieder nach Hause. Das geht nur, wenn es das Zuhause noch gibt. Also die Wohnung nicht auflösen. - er berappelt sich und kann aber nur noch in einem Seniorenheim weiterversorgt werden. Ab diesem Moment kannst Du anfangen, Dir über die Wohnung und ihre Auflösung Gedanken zu machen. Vorher ist es zu früh dazu. So hast Du die verschiedenen Entwicklungs- und Handlungsmöglichkeiten auf Sicht und gleichzeitig unnötigen Arbeitsaufwand vermieden. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 162
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Zitat:
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 289
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Das Hospiz ist naturgemäß nur ein vorübergehender Aufenthalt, wüsste nichts, was dagegen sprechen sollte, die Miete weiter zu zahlen.
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 203
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Die Wohnung ist noch da, sie wird über seine Rente und sonstige Ausgaben durch die Witwenrente abgedeckt. Nach Angaben der KH-Ärztin gibt es aufgrund des allg. Zustands keine mittelfristige Lebenserwartung (Metastase, Abbau des Körpers usw. )
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#8 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 423
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Hallo,
um die Frage richtig zu klären muß m.E. erstmal geklärt werden ob der Patient ambulant überhaupt zu Hause gepflegt werden könnte. Nächster und wichtigster Punkt, was will der Klient insofern er sich noch adäquat äußern kann. Wenn er einer Wohnungskündigung aus eigenen Stücken zustimmt ist alles geklärt und das Prozedere im SGB XII nimmt seinen normalen Gang -> Antrag Übernahme Kosten bla bla. Wenn er nicht kann, nicht will ist ein Antrag auf Genehmigung zur Kündigung der Wohnung zu stellen. VG der_andre |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 203
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Er sollte schon nach aktuellem Zustand 24 Std. betreuet werden.
Seine Äußerung ist, sterben zu wollen. Rückkehr in die Wohnung aus heutiger Sicht nicht möglich. |
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#10 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 423
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Wenn es nicht mehr zu Hause möglich ist die Pflege adäquat zu sichern ist ein Umzug vollstationär unumgänglich. Das Sozialamt zahlt aber nicht beides, also Wohnung und vollstationäre Pflege. Somit wirst Du zwangsläufig kündigen müssen. Wenn der Klient noch zustimmen kann, seine Wünsche äußern kann würde ich ihn fragen ob die Wohnungskündigung ok ist und im Idealfall die Unterschrift einholen. Wenn dies alles nicht möglich ist, muß Antrag auf Genehmigung zur Kündigung der Wohnung gestellt werden. Parallel entsprechende Anträge beim Sozialamt.
Warten würde ich an deiner Stelle nicht mehr. Wie es weitergeht in dem Fall sollte ja bewußt sein. VG der_andre |
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