Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimaufnahme - Aufgabekreis ausreichend? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag zusammen,
ein Betreuter ist derzeit im Krankenhaus und soll aufgrund mangelnder häuslicher Versorgungsmöglichkeiten im Anschluss in ein Pflegeheim ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 12.06.2024
Ort: NRW
Beiträge: 28
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Guten Tag zusammen,
ein Betreuter ist derzeit im Krankenhaus und soll aufgrund mangelnder häuslicher Versorgungsmöglichkeiten im Anschluss in ein Pflegeheim ziehen. Ich habe unter anderem den Aufgabenkreis Heimangelegenheiten, reicht dieser aus oder benötige ich darüber hinaus den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmungsrecht? |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,634
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Heimangelegenheiten reicht auf jeden Fall für den Heimvertrag. Für die Finanzierung, insbes ergänzende Sozialhilfe, sollten „Sozialleistungsangelegenheiten“ dazu kommen. Aufenthaltsbestimmung ist unnötig, braucht man angesichts der in § 1815 Abs. 2 stehenden Spezialaufgabenbereiche eigentlich nur noch für das Einwohnermeldeamt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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