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Handlungsverpflichtung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Handlungsverpflichtung? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Kolleg:Innen, ich habe folgerndes Problem: Einer meiner Betreuten, starker sehr uneinsichtiger Alkoholiker, (immer noch) verheiratet, weil seine Frau ...


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Alt 16.12.2025, 13:42   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 10.07.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 61
Standard Handlungsverpflichtung?

Hallo liebe Kolleg:Innen,
ich habe folgerndes Problem: Einer meiner Betreuten, starker sehr uneinsichtiger Alkoholiker, (immer noch) verheiratet, weil seine Frau sich die Scheidung nicht leisten kann, lebt mit ihr in der gemeinsamen Wohnung. In dieser Wohnung genießt sie ein Nießbrauchrecht, es handelt sich um das Elternhaus, welches ihr Bruder geerbt hat. Dieser wohnt mit seiner Frau in der obigen Wohnung, sie und mein Betreuter unten. Man kommuniziert nur noch per Anwalt miteinander. Der Bruder will die Schwester hinaus haben, angeblich ist seine Frau die treibende Kraft. Immer wiederkehrender Stein des Anstoßes ist mein Betreuter, der -insbesondere am Monatsanfang- säuft, bis sein spärliches Geld von 120€ alle ist. Es werden Fotos gemacht (z.B. Blut auf der Treppe), Zeiten notiert usw. usf. Der Bruder verstieg sich auch zu der Aussage mein Betreuter müsse permanent beaufsichtigt werden und sie habe das zu gewährlisten. Heute nun kam die nächste Mail, diesmal direkt an mich gerichtet, weil mein Betreuter angeblich besoffen im Bett lag, der Rauchmelder am Piepen gewesen sei und man mittlerweile in Angst und Schrecken lebe. Der Bruder schreibt: „…mittlerweile für sich und seine Umgebung eine permanente Gefahr darstellt und nicht unbeaufsichtigt in der Wohnung sein kann.“
Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass man meinen Klienten aus dem Haus haben möchte, wobei es hier meiner Meinung nach viel mehr um einen lange schwelenden und mittlerweile offen ausgebrochenen Geschwisterstreit geht. Nur sehe ich hier im Moment kaum Handlungsmöglichkeiten für mich. Im Suff ist es natürlich möglich, dass er sich und andere unbeabsichtigt gefährden könnte. Er ist aber nicht aggressiv, nur fahrlässig. Würde das reichen, um ihn in eine Klinik einweisen zu lassen? Ich kann es mir nicht vorstellen. Und überhaupt, was dann? Nach ein paar Tagen, spätestens Wochen ist er wieder zurück. Das Beste wäre, die Frau würde sich scheiden lassen und ihn vor die Tür setzen, aber das wird nicht passieren, weil sie einen zu großen Teil ihrer schmalen Briefträgerpension ihm überlassen müsste. Nur was wäre, wenn es tatsächlich zu einem Unfall, Unglück oder so käme? Vielleicht kann mir der eine oder andere von Euch einen Tipp geben, was der beste Weg wäre.
Achja, ich habe die nötigen Aufgabenkreise Aufenthalt, Gesundheit etc.
Lieben Dank
Gerald
artemis999 ist offline  
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Alt 16.12.2025, 23:57   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 194
Standard

Auf Basis deiner Beschreibung glaube ich auch nicht, dass es hier für eine freiheitsentziehende Unterbringung reicht. Dazu muss eine konkrete und erhebliche Eigengefährdung vorliegen. Für mich klingt das eher nach: Er könnte sich halt irgendwann zu tode saufen oder besoffen einen tödlichen Unfall haben. Aber das ist einfach nicht konkret genug. Hinzu kommt, dass eine Therapie ohne Mitwirkungswillen sowieso sinnlos ist und keinen Erfolg haben wird.


Aber mir wäre hier trotzdem Unwohl - wenn es einen Hinweis gegeben hat, dass dein Betreuter angeblich eine vollständige Überwachung benötigt, und du ignorierst es, dann könnte man dir daraus einen Strick drehen, falls doch etwas passiert. Wie in dem Fall, wo ein Betreuer kürzlich verurteilt wurde, weil er nicht eingegriffen hat.


Deswegen würde ich an deiner Stelle nur zur eigenen Absicherung einen Antrag stellen, aber dort eben auch darauf hinweisen, dass hinter den Aussagen vermutlich nicht die Sorge um die Gesundheit deines Betreuten steht, sondern dass es hier eher um einen Versuch geht, ihn aus der Wohnung zu schmeißen. Dann wird das Gericht vermutlich den Antrag ablehnen, und niemand kann dir einen Vorwurf machen, falls doch was passiert.
MPock ist offline  
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