Dies ist ein Beitrag zum Thema Fixierung für einen Zeitraum beantragen im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
die Psychiatrie möchte eine Genehmigung der Fixierung eines Betreuten für einen unbestimmten Zeitraum, ohne konkrete Daten etc.
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Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
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Hallo zusammen,
die Psychiatrie möchte eine Genehmigung der Fixierung eines Betreuten für einen unbestimmten Zeitraum, ohne konkrete Daten etc. Er wäre sehr angespannt und man müsse ihn wohl regelmäßig fixieren. Meiner Meinung nach ist das rechtlich nicht möglich: eine Genehmigung einer Finxierung auf "Vorrat" ist, meiner Meinung nach, rechtlich nicht möglich. Wie seht Ihr das? Geändert von Just (17.01.2026 um 08:47 Uhr) |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 288
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Stimme dir zu
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,574
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Moin moin
Selbst wenn es rechtlich möglich wäre, würde ich mich dagegen aussprechen und für jede Fixierung eine Begründung verlangen, mit der eine Genehmigung begründet werden kann. Wir sind auch zum Schutz der Betreuten vor freiheitsberaubender, medizinischer Willkür da. Eine plumpe Dauergenehmigung von Fixierungen ist m.E. irgendwo zwischen '33 und '45 hängengeblieben und sollte besser nicht sein. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 438
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Zitat:
Das sehe ich auch so. Manchmal frage ich mich, ob die Ärzte rechtlich überhaupt keine Ahnung haben. Vor ein paar Tagen schrieb ein Chefarzt einer großen Psychiatrie er wolle den Betreuten im Heim zwangsbehandeln. |
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#5 | |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,579
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Zitat:
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#6 | |
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Stammgast
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 546
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Zitat:
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#7 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,579
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Das ist richtig. Bis zur (hoffentlich bald und nicht erst Ende 2026) erfolgenden Neuregelung. Ich vermute, der genannte Arzt hat nur die Presseveröffentlichungen überflogen, aber nicht die Details.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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