Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimplatzverlust aufgrund sexueller Übergriffigkeit im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo miteinander,
ich habe eine Frage als Berufsanfängerin.
mein Betreuter, 94 Jahre, fortgeschrittene Demenz, PG 4, ist seit gut 2 ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.09.2023
Ort: Landkreis Leer/Ostfriesland/Niedersachsen
Beiträge: 8
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Hallo miteinander,
ich habe eine Frage als Berufsanfängerin. mein Betreuter, 94 Jahre, fortgeschrittene Demenz, PG 4, ist seit gut 2 Monaten in einer Pflegeeinrichtung geschützt auf einer Demenzstation untergebracht, ohne Beschluss. AK u. a. Aufenthaltsbestimmung, Freiheitzentziehende Unterbringung und Maßnahmen. Der Betreute zeigt ein gesteigertes sexuell enthemmtes Verhalten durch anzügliche Bemerkungen, „Witzeleien“ oder auch Beschimpfungen, durch Aufforderungen zu konkreten sexuellen Handlungen gegenüber dem weibl. Pflegepersonal und Mitbewohnerinnen, durch Anfassen und auch durch Entblößen und Masturbieren in Gegenwart anderer. Die Einrichtung droht mit Rauswurf. Vom Hausarzt wurde Risperdal 0,5 mg angeordnet, in neurologischer Behandlung ist mein Betreuter nicht. Wartezeit bei Neuanmeldung beim Neurologen 1 Jahr. Ich habe ihn bei mehreren Gerontopsychiatrischen Pflegeeinrichtungen auf der Warteliste. Bei denen, wo die Problematik (gesteigertes sexuell enthemmtes Verhalten) angegeben wurde, gab es direkt die Rückmeldung, eine Aufnahme sei unter diesen Umständen fraglich. Die aktuelle Pflegeeinrichtung baut Druck auf, ihn loszuwerden. Welche Möglichkeiten habe ich denn noch, außer eine andere Einrichtung zu finden? Ich habe kurz an Unterbringung nach 1831/1832 BGB gedacht zwecks medikamentöser Einstellung, aber dazu fehlen m. E. die Voraussetzungen (kein erheblicher gesundheitl. Schaden, keine Fremd- oder Selbstgefährdung). Was kann ich tun? |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,309
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Das wird doch, egal wo er lebt, nirgends anders sein. Fragen Sie mal die Heimleitung, ob sie das St.-Florians-Prinzip kennt. Hier kann eigentlich nur die geringe restliche Lebenserwartung und der wahrscheinliche Fortschritt der Demenz eine Lösung bringen. Klingt vielleicht hart, aber was sollen denn noch weitere Versuche?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,267
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Moin,
ein Pflegeheim kann nur nach den Vorgaben aus § 12 WBVG kündigen. Dann sollte § 13 WBVG geprüft werden. Teilweise muss das Pflegeheim für Ersatz sorgen. Der Leuchtturm Geändert von Leuchtturm-H (27.01.2026 um 16:17 Uhr) |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 50
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Hm, bezüglich der medikamentösen Einstellung kann man durchaus eine Argumentationslinie aufbauen, dass ohne diese eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung besteht.
Wenn das Heim ohne diese mit dem Herausschmiss droht, dann ist das eine konkrete Gefahr für deinen Betreuten. Denn eine Ersatzunterkunft, die in der Lage und Willens ist, einen enthemmten 94-jährigen mit Demenz aufzunehmen, wirst du nicht schnell finden. Und Obdachlosigkeit ist ein tatsächliche Gefährdung. Frage beim zuständigen Gericht nach, ob sie grundsätzlich dieser Argumentation folgen. Wenn ja, kannst du den Antrag stellen und kriegst dann hoffentlich bald die Genehmigung, damit das Heim deinen Betreuten mit Medikamenten etwas "zügelt". |
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.09.2023
Ort: Landkreis Leer/Ostfriesland/Niedersachsen
Beiträge: 8
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Vielen Dank für die Antworten.
Immer wieder das Pflegeheim zu wechseln, macht sicher keinen Sinn. Das sehe ich genauso. Im übrigen sollte man meinen, dass Einrichtungen mit ausgewiesenem Demenzbereich mit solchen Verhaltensweisen professionel umgehen können. Nur wollen sie es augenscheinlich nicht. Diese Verhaltensweisen sind wir wohl bekannt, jedoch kannt auch ich bisher den Begriff Stankt-Florian-Prinzip nicht. Die Schwierigkeit, die sich mir noch offenbart, ist die angemessene Reaktion auf die sich wiederholenden Anrufe der Einrichtung zwecks Schilderung der Vorkommnisse. Diese Unsicherheit mangels fehlender Erfahrungen muss man sicher erst abbauen. |
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#6 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,267
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Moin,
eigentlich musst Du Dir keine Sorgen machen. Wenn schriftlich die Kündigung angedroht wird würde ich die zurückweisen und hilfsweise auf ein Ersatz im Sinne des § 13 WBVG bestehen. Es wird niemand Deinen Betreuten einfach vor der Tür setzen, das kann strafrechtliche Konsquenezen haben. Lass Dich nicht durch mündliche Aussagen verunsichern. Hier würde ich schriflich erst einmal die Pflegedoku einfordern und den Hinweis abgeben, dass die Anrufe nicht zielführend sind und bitte schriftlich komuniziert wird. Häufig werden Tatsachen, die telefonisch vorgetragen werden, nicht dokumentiert. Man will sich ja bei der nächsten MDK-Prüfung nicht blamieren. Immer ruhig bleiben. ![]() Der Leuchtturm |
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#7 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,422
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Sankt Florian, Sankt Florian
zünd' nicht mein Haus sondern das vom Nachbarn an! Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#8 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.09.2023
Ort: Landkreis Leer/Ostfriesland/Niedersachsen
Beiträge: 8
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Imre...habe ich wieder was dazu gelernt!
![]() Danke für eure Antworten. |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 224
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Herzlichen Dank HorstD im Imre, diese Redewendung kannte ich noch nicht, das Phänomen natürlich bestens. Es wird direkt in den täglichen Gebrauch einfließen.
![]() funfact: im englischen Sprachgebrauch ist das Äquivalent das NIMBY-Prinzip (not in my backyard)
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#10 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,309
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Ich kenne das unter einem etwas anderen Text:
Heiliger St. Florian, Verschon mein Haus, Zünd andere an. Florian ist ja u.a. der Schutzpatron der Feuerwehrleute. Und gerade bei denen gibt es immer wieder welche (kürzlich auch bei uns), die selbst Feuer legen, um dann beim Löschen besonders zu glänzen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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