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Umzug ins Pflegeheim gegen den Willen bei Demenz

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug ins Pflegeheim gegen den Willen bei Demenz im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe BetreuerInnen, ich habe eine neue Betreute, 87 Jahre alt, die in der Wohnung ihrer Tochter lebt. Auch wenn man ...


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Alt 22.09.2026, 15:03   #1
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 359
Standard Umzug ins Pflegeheim gegen den Willen bei Demenz

Liebe BetreuerInnen,


ich habe eine neue Betreute, 87 Jahre alt, die in der Wohnung ihrer Tochter lebt. Auch wenn man es ihr nicht gleich anmerkt und sie zeitlich und örtlich orientiert ist: Sie hat vaskuläre Demenz, hat extremen Rededrang und ist latent aggressiv, ist auch schon mal tätlich geworden gegenüber der Tochter mit Polizeieinsatz. Sie wurde auch schon mehrfach in der Bankfiliale verbal ausfällig, verdächtigt die Bank, ihr Geld gestohlen zu haben, hat ihr Geld abhoben und im Zimmer versteckt. Ansonsten bisher keine Eigen- oder Fremdgefährdung.


Die Tochter möchte, dass die Mutter (meine Betreute) auszieht, weil sie das Zusammenleben nicht mehr aushält, doch die Betreute würde dafür nur eine eigene Wohnung akzeptieren, kein Pflegeheim. Sie war neulich zwei Wochen in Kurzzeitpflege, das hat ihr gar nicht gefallen, obwohl es ein gutes Heim war. Sie ist auf Sozialhilfe angewiesen. Plätze in Demenz-Wohngemeinschaften sind selten zu finden, also bleibt eigentlich nur ein auf Demenzerkrankte ausgerichtetes Pflegeheim mit beschütztem (aber offenen) Bereich.


Rein formal kann natürlich die Tochter den Mietvertrag mit der Tochter mir gegenüber kündigen und ich suche in er Hoffnung, sie noch umzustimmen, einen Heimplatz, aber was nützt das, wenn die Betreute dann am Tag X (Beginn Heimvertrag) nicht dorthin umziehen will?
Da ist hängt ja auch viel Arbeit dran (Heim suchen, nötige Unterlagen beibringen, Heimvertrag, Hilfe zur Pflege beantragen). Das mache ich gerne, aber ich brauche einen Plan was zu tun ist, wenn sie nicht freiwillig auszieht und es für eine Unterbringung mangels Eigen- oder Fremdgefährdung nicht reicht.


Die Tochter kann natürlich theoretisch irgendwann eine Räumungsklage/Zwangsräumung betreiben, aber das scheidet wohl aus nachvollziehbaren Gründen aus.


Eine hilfsweise erdachte Story (Wohnung wird saniert oder ähnliches) durchschaut sie vielleicht, auch ist sie insoweit mobil, als dass sie mit dem Taxi vom Pflegeheim zurück zur Tochter fahren würde wenn ihr die Sache zu lange dauert.
Die Tochter möchte der Mutter gegenüber nicht als "die Böse", die sie zum Auszug zwingt, gegenübertreten. Die Betreute ist noch sauer auf die Tochter wegen der von dieser organisiereten Kurzzeitpflege, als die Tochter mal Urlaub machen wollte.


Ich freue mich über Eure Gedanken dazu.
Viele Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 22.09.2026, 15:43   #2
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,347
Standard

Moin,

ich lese heraus, dass Deine Betreute einen gültigen Mietvertrag hat und aktuell keine akute Eigengefährdung vorliegt?

Du betreust die Mutter, nicht die Tochter. Wenn keine erheblichen Gründe vorliegen, würde ich den Wunsch akzeptieren. Nichts Anderes würde m. E. § 1821 BGB hergeben.

Für akute Fremdgefährungen sind wir nicht zuständig.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 22.09.2026, 16:20   #3
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 359
Standard

Es besteht zumindest ein mündlicher Mietvertrag, die Betreute überweist Miete. Bisher liegt mir keine Kündigung der Tochter vor, das wird aber nicht mehr lange auf sich warten lassen wenn sich keine andere Lösung findet. Also notfalls Kündigung abwarten, in der Kündigungsfrist Heimplatz suchen und wenn der nicht akzeptiert wird den Lauf der Dinge abwarten?


Wenn die Mutter von einer Kündigung der Tochter erfährt wird das Zusammenleben der beiden sicherlich unerträglich.
Anni ist offline  
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Alt 22.09.2026, 17:28   #4
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,347
Standard

Moin,

die Kündigung muss auch begründet werden. Und Notfalls ist die Kündigung auch zurückzuweisen.

Ich würde mich aber nicht auf die Mutter-Kind-Konflikte einlassen. Wie sind rechtliche Betreuer, keine Therapeuten oder Wunscherfüller für Angehörige.

In solchen Situationen schreibe ich in der Regel auch ein Sachstandsbericht an das Betreuungsgericht.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 22.09.2026, 18:02   #5
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 359
Standard

Die Tochter hat, da die Mutter in der gleichen Wohnung lebt, eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit nach § 573a BGB, sie muss keine Kündigungsgründe angeben, dafür beträgt die Kündigungsfrist insgesamt 6 Monate.
Anni ist offline  
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Alt 22.09.2026, 23:46   #6
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,230
Standard

Selbst wenn die Tochter kündigt, muss die Mutter noch nicht aus der Wohnung. Da muss die Tochter schon Räumungsklage einreichen.
Michael77 ist offline  
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Alt 23.09.2026, 07:37   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 98
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Wenn die Tochter in ihrem Kündigungsschreiben nicht gemäß § 573a Abs. 3 BGB auf Abs. 2 verweist, wäre die Kündigung beispielsweise unwirksam. Man könnte ihr dann einfach irgendwann schreiben, dass die Kündigung unwirksam ist, warum, kann sie selbst herausfinden. So würde man auch Zeit gewinnen.
Habakuk Tibatong ist offline  
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Alt 24.09.2026, 12:40   #8
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 359
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Natürlich vertrete ich die Interessen der Betreuten, aber ich kann die Tochter sehr gut verstehen, schon wenn ich die Betreute besuche empfinde ich diese Zeit als sehr anstrengend durch den starken Rededrang der alten Dame, gepaart mit Argwohn und Misstrauen. Mit Agressivität hält sie sich bei mir zurück, bei der Tochter wenn sie mit ihr alleine ist weniger. Selbst in meiner Anwesenheit raunzt sie die Tochter an. Wenn durch ihr Verbleiben in der Wohnung das Verhältnis zur Tochter irgendwann ganz zerrüttet ist, es ständig Streit und Eskalationen gibt, dann ist das ja langfristig auch nicht im Sinne der Betreuten.


Die Tochter möchte die Mutter ja nicht zeitnah "vor die Tür setzen" sondern eine konkrete Perspektive entwickeln, wie es weitergeht, auch wenn die Betreute nicht in ein Pflegeheim will. Es ist daher nicht so richtig damit geholfen nur darauf zu hoffen, dass die Tochter die Kündigung nicht juristisch einwandfrei formuliert und deshalb mehr Zeit für die Heimsuche bleibt.


Viele Grüße
Anni ist offline  
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Alt 24.09.2026, 17:11   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,627
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Moin moin


Solche Familiensituationen sind schon unangenehm. Selbst wenn man als BetreuerIn der Überzeugung ist, dass eine Trennung der Familienmitglieder auch für die Betreute besser wäre, aber die das nicht will, ist das nicht einfach.
Bei Annies Betreuter obliegt es der Tochter, die Rolle der Bösen zu übernehmen, wenn sie ihre Mutter lieber in einem Heim untergebracht sehen würde.
Auch wenn Anni das als die allerbeste Lösung ansehen würde, müßte sie in ihren eigenen Aktivitäten auf der Seite der Mutter stehen und dagegen angehen. Zumindest so lange, bis sie die Gefährdungssituation als gravierender einschätzen würde.


Wenn die Mutter pflegerisch und auch sonst von der Tochter versorgt werden sollte und ohne diese Unterstützung nicht mehr dort wohnen könnte, dann gäbe es doch ein großes Problem, wenn die Tochter wegen Krankheit oder anderer Gründe einfach ausfallen würde.
So eine Situation wurde vom SpsD auch schon mal so gefährlich angesehen, dass eine Unterbringung nach PsychKG durchgezogen wurde. Danach ging es in einem passenden Heim weiter - und wurde auch akzeptiert. Die sonst angesagten Aufgabenbereiche inkl. Entscheidung über die Unterbringung waren da erst mal gar nicht notwendig. Die Aufenthaltssorge kam dann später für den Heimvertrag.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 27.09.2026, 12:38   #10
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 359
Standard

Hallo Imre,
den Sozialpsychiatrischen Dienst habe ich noch nicht einbezogen, das ist eine gutes Stichwort. Bei uns haben einige Mitarbeitende dort noch immer die Einstellung, dass ihre Einschaltung nicht nötig ist, wenn es doch schon einen Betreuer gibt.
Mit welcher genauen Zielsetzung könnte ich den SpDi um Hilfe bitten, im Sinne einer Begleitung dieses "Übergangsprozesses"? Zum Beispiel Möglichkeiten finden, das Zusammenleben zu erleichtern, mit meiner Betreuten geeignete Einrichtungen anschauen... Es wäre nicht viel damit getan, wenn sie nur einmal vorbeischauen und dann war`s das, weil ein Pflegeheim momentan nicht infrage kommt.
Anni ist offline  
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