Dies ist ein Beitrag zum Thema Fixierung im Krankenhaus im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Auch wenn dieser Beitrag schon etwas älter ist, ich stehe derzeit vor dem selben Problem, es geht um die Fixierung ...
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#21 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 24.02.2018
Ort: Hessen
Beiträge: 59
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Auch wenn dieser Beitrag schon etwas älter ist, ich stehe derzeit vor dem selben Problem, es geht um die Fixierung in Krankenhäusern. Ich bin rechtliche Vertreterin meines erwachsenen autistischen Sohnes, der wegen einer absichtlichen Ingestition von Batterien für 4 Tage im Krankenhaus lag. Aus therapeutischen Gründen (sekundärer Krankheitsgewinn) wurde mit seinem Therapeuten vereinbart, daß ich ihn nicht besuche, ich stand aber täglich mit den Ärzten bzw. den Pflegekräften in telefonischem Kontakt. Da es in vergangener Zeit schon etliche andere Ingestitionen gab, liegt dem Krankenhaus mein Betreuerausweis vor, auch ist meine Handy-Nummer hinterlegt, so daß man mich jederzeit erreichen kann.
Mein Sohn wurde beschwerdefrei entlassen und in sein Wohnheim zurückgebracht. Als ich ihn von dort abholte, bemerkte ich Abschürfungen an Handgelenken und Knöcheln und das war dann auch das erste Mal, daß er berichtete, daß man ihn 'festgebunden' hatte, und auch, daß er sich sehr dagegen gewehrt hatte. So wie ich ihn verstanden habe, war er 4 Tage lang fast durchgehend fixiert. 'Fast' deshalb, denn er berichtete, daß er einige Male ohne Fixierung Fernsehen durfte, dann aber jemand bei ihm zur Beobachtung saß. Auf meine Frage, warum er mir denn das nicht schon längst am Telefon erzählt hatte, meinte er, die Ärzte hätten ihm Angst gemacht und ihm gesagt, daß er dann von mir Ärger bekäme. ![]() Ich frage mich nun, ob es tatsächlich eine Gesetzeslücke gibt die einem Arzt erlaubt, mir eine Fixierung nicht nur telefonisch zu verschweigen, sondern sie auch im anschließenden Arztbericht mit keiner einzigen Silbe zu erwähnen? Und nicht nur das, mein Sohn berichtete mir anschließend sogar, daß er seine Hände zwei Mal aus der Fixierung lösen konnte und bei dieser Gelegenheit erneut 2 Batterien hinunterschluckte. Daß es stets ein Fixierungsprotokoll geben muß ist mir bekannt, auch das werde ich selbstverständlich anfordern. Die Frage ist jetzt, wie gehe ich am besten vor - am Montag umgehend beim Amtsgericht anrufen und fragen, ob dort überhaupt jemand diese Anordnung genehmigt hat und vor allem, warum man mich niemand von dieser Maßnahme unterrichtet hat? |
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#22 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Es geht nicht um eine Gesetzeslücke sondern eher um die tatsächliche Situation. Hier kannst du mal nachlesen: Strafrecht | Die Fixierung von Patienten im Krankenhaus ?nicht nur in Psychiatrie und Pflege ein Thema Zitat:
Hier kann das niemand beurteilen. ![]() Wie wärs wenn du den Arzt und vielleicht auch die Pflege mal ganz sachlich nach dem Verlauf dazu befragst? |
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#23 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Die Sachverhaltsdarstellung kann ich so nicht glauben.
Der zu Betreuende wurde wegen einer Ingestion stationär behandelt, er lebt in einem Heim. Ich gehe davon aus, dass die Krankenhausaufnahme durch das Heim veranlasst wurde, oder wer ja diese veranlasst? Gibt es einen Beschluss nach § 1906 BGB? So wie der Sachverhalt dargestellt wird wohl nicht. Das Problem scheint mir an einer anderen Stelle zu liegen. |
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#24 | |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 24.02.2018
Ort: Hessen
Beiträge: 59
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Danke für den Link, Micheala, den hatte ich hier im Forum bereits an anderer Stelle schon gefunden und sehr interessiert durchgelesen. Trotzdem sind noch viele Fragen offen geblieben, wie kann es sein, daß man mich als Betreuer einfach nicht informiert? Selbstverständlich ziehe ich auch Möglichkeit in Betracht, daß man meinen Sohn gefragt hat, ob er der Maßnahme zustimmt, andererseits bekam ich ihn völlig heiser zurück und er betonte mehrmals, daß er verlangte losgebunden zu werden. Spätestens da hätte man mich meiner Meinung nach informieren MÜSSEN.
Am Freitag nachmittag war es mir nicht mehr gelungen, einen Arzt zu erreichen, aber am Montag werde ich mich gleich dort erkundigen. Zitat:
Das Problem liegt meines Erachtens an der Stelle, daß mein Sohn schon so oft in Krankenhäusern war, daß die Ärzte von Mal zu Mal immer genervter von ihm werden, zumal er die Behandlungen (und dazu gehören leider auch Magen- und Darmspiegelungen) regelrecht genießt. Die vermehrte Zuwendung und insbesondere die vielen 'netten Gespräche', die er in der Vergangenheit mit dem Krankenhauspersonal geführt hat, verstärkte dieses Verhalten natürlich, er wurde auch gern mal zum Kaffeeholen für andere Patienten geschickt. Daß dies ein übler Teufelskreis ist, ist mir durchaus klar, leider hatte ich in der Vergangenheit mehrfach vergebens darum gebeten, meinem Sohn es dort nicht derartig gemütlich zu machen. |
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#25 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Wie wurden die Gegenstände, die er verschluckt hatte, entfernt?
Ich gehe mal davon aus, dass kein operativer Eingriff erforderlich war. Wie wurde in der Vergangenheit mit solchen Vorfällen umgegangen, gab es bei früheren stationären Behandlungen Absprachen/Informationen mit dem Krankenhaus? Wurdest du von dem Heim darüber informiert, dass dein Sohn stationär behandelt werden soll? Wie sind die früheren stationären Behandlungen abgelaufen? Sind die Aussagen deines Sohnes bezüglich der Fixierung glaubwürdig und hast du das Krankenhaus hierauf konkret angesprochen, wie wurde dieser Vorwurf mit dem Heim besprochen? |
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#26 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,974
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Moin moin
ich gehe mal davon aus, dass bei einem Autisten die Einwilligungsfähigkeit nicht ganz voll gegeben ist - und wenn doch, dass dann die Interpretationsmöglichkeiten sehr weit zu fassen sind. Es würde nichts helfen, wenn der Autist sich klar äußern könnte, aber das ihn nicht gut kennende Umfeld )z.B. im Krankenhaus) seine Aussage aufgrund der Erkrankung erst mal anzweifelt. So oder so wäre es in jedem Fall angezeitgt, die Betreuerin (und gleichzeitig Mutter) über den jeweiligen Sachstand im Krankenhaus zu informieren. Insbesondere dann, wenn eine Fixierung für notwendig befunden wird. In dem Fall hat das Krankenhaus eine wichtige Information nicht weitergegeben. Ganz unabhängig davon, ob die Fixierung notwendig war oder nicht. Auch wenn der Betreute freiwillig (oder gar mit Vergnügen) in das Krankenhaus gegangen ist, so bleibt eine Fixierung gegen seinen Willen grundsätzlich eine genehmigungspflichtige Maßnahme. Schon deshalb hätte das Krankenhaus die Betreuerin informieren - und letztere einen Genehmigungsantrag stellen müssen. @ Schnieder: Du fragst da Löcher in die Tastatur. Schon interessant, aber schreibe doch mal, worauf Du hinaus willst? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#27 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Es besteht Handlungsbedarf, wenn die Angaben des zu Betreuenden glaubhaft sind - Strafanzeige gegen das Krankenhaus wegen Freiheitsentziehung § 239 StGB.
Vorher musst du aber schon mal sauber prüfen, ob die Angaben des Sohnes/Betreuten wirklich glaubhaft sind oder auch unter die Rubrik fallen: Wie erlange ich mehr Aufmerksamkeit? Solange ich als Betreuer hier keine hinreichende Sicherheit hätte, würde ich nichts unternehmen. Also zunächst einmal Fragen in alle Richtung stellen - offenes Ende. Ist meine Intention jetzt deutlich geworden? ![]() |
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#28 | ||
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 24.02.2018
Ort: Hessen
Beiträge: 59
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@ Schnieder, ich denke, das beantwortet Deine Frage. Zitat:
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#29 | |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Sorry, ich werde jetzt leicht flappsig weil noch gar nicht feststeht was eigentlich genau in der Klinik gelaufen oder nicht gelaufen ist.
Das: Zitat:
Solange darüber keine tatsächlichen Erkenntnisseüber den Aufenthalt und etwaige Vorfälle dabei vorliegen ist alles andere heisse Luft und auch die Nachfrage beim Betreungsgericht zunächst noch überflüssig. |
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#30 |
Forums-Gesellen-Anwärter
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Beiträge: 59
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Seit einer Stunde steht definitiv folgendes fest: Der Wohnheim-Mitarbeiter, der meinen Sohn aus dem Krankenhaus abgeholt hat, hat dokumentiert, daß er meinen Sohn fixiert vorgefunden hat und daß auch die Wohngruppe darüber nicht informiert wurde.
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Stichworte |
beschluß, fixierung, genehmigung, richterliche genehmigung |
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