Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung Aufenthaltsbestimmung ??? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo , ich fasse für die jetzige Situation zusammen: AK Sorge für die Gesundheit,Entscheidung über die Unterbringung..., psychotische Vorerkrankung,akute psychische ...
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#11 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
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Hallo , ich fasse für die jetzige Situation zusammen: AK Sorge für die Gesundheit,Entscheidung über die Unterbringung..., psychotische Vorerkrankung,akute psychische Krise, Einweisung vom Hausarzt liegt vor, evtl. fehlende Krankheitseinsicht.
Mir fällt dazu ein: Sozialpsychiatrischen Dienst um sofortigen Besuch bitten, abklären, ob Selbst- und/oder Fremdgefährdung, dann Entscheidung, ob Unterbringung. Wenn keine akute Gefährdung vorliegt, auf die Möglichkeit hinweisen, dass sich die Krankheit auch kurzfristig verschlechtern kann und eine Unterbringung (zwangsweise) bestimmte Nachteile haben kann. Meine Betreute musste z.B. etwa 8 Wochen auf der geschlossenen Abteilung verbleiben, weil kein freier Platz auf einer anderen Station da war (und sie ja als versorgt galt), Therapie fand nur am Rande statt usw. Wegen der dann noch erfolgten Verlegung mehrfacher Wechsel der ÄrztInnen und TherapeutInnen. Die MitpatientInnen sind "schwieriger", es ist unruhig auf einer geschlossenen Station, es passiert Einiges, was auch traumatisierend sein kann. |
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#12 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 11.01.2011
Ort: Weinheim
Beiträge: 39
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Hallo Backi,
die Sache mit einer Zwangseinweisung funktioniert nur dann wenn eine aktute Gefahr für Leib und Leben deiner Klientin besteht. Das ist oft nicht der Fall. Wenn Du einen Zugang zu der Klientin hast dann würde ich Dir empfehlen mit ihr abzuklären wie hoch ihr Leidendsdruck ist. Manchmal kommt dann doch die Zustimmung zu einer Behandlung. Weiter hilft es auch nach früheren Erlebnissen mit der Klinik zu fragen. Wenn diese positiv waren wäre das auch ein Ansatz. Ich erlebe oft, dass ich mehr leide (oder ein Leidendruck durch äußerere Faktoren wie Familie aufgebaut werden) als der Klient. Dann hilft nur die Gelassenheit und dass Du weiter am Ball bleibst um zu erkennen wenn eine Gefahr heraufzieht. Wichtig ist die Thematik mit dem Betreuungsrichter zu besprechen. Da gibt es trotz der Rechtssprechung ganz unterschiedliche Charaktere, die einen sehen eine Gefahr für die Gesundheit wenn Du von der Gefahr einer Chronifizierung sprichst, ander sind da eher verhalten. Sorge für Dich, dass Du nicht an der Last deiner Klientin leidest. |
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#13 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
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Moin Backi
Weiter oben wurde ja schon geschieben, dass Du ggf. mit dem SpsD mal nachforschen kannst, wie akut der Unterbringungsbedarf gerade ist. Wenn'S brennen sollte, dann wird sich der SpsD weiter darum kümmern. Ist noch Zeit, also zumindest jetzt keine akute Gefahr aber durchaus möglich, dass die sich bald entwickelt- auch da ist der Besuch mit dem SpsD erhellend - so kannst Du Dir von dort ein Statemant dazu abholen und den Hausarzt um eine Stellungnahme für einen Unterbringungsantrag nach dem BGB bitten. Wenn keine Gefahr besteht und auch so schnell nicht in Aussicht ist, brauchst Du auch nicht an eine Unterbringung denken. Dann kannst Du versuchen, den Betreuten auf freiwilliger Basis zu einer Behandlung zu bewegen. So komisch es klingt, aber er hat auch ein Recht auf seine Erkrankung. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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