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Ignoranten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ignoranten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer, ich habe es gerade mit schwierigen Verhaltensweisen zu tun, die ich eigentlich eher aus dem Betreutenkreis kenne. Was ...


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Alt 22.01.2014, 09:14   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 477
Standard Ignoranten

Liebe Teilnehmer,

ich habe es gerade mit schwierigen Verhaltensweisen zu tun, die ich eigentlich eher aus dem Betreutenkreis kenne. Was mache ich in solch ärgerlichen Fällen, mit möglichst wenig Zeitaufwand?

Zum einen verlange ich von einem Immobilienverwalter seit dem 24.11.2013 den Mietvertrag meines neuen Betreuten. Ich habe Wohngeld beantragt und benötige diesen eben allein schon dafür.
Fünfmal habe ich schon gesprochen mit dem Verwalter und zweimal angeschrieben. Er gibt jedesmal an, dass er es in nächster Zeit gleich erledige, mit dem bekannten Ergebnis...


In einem anderen Fall hatte ich ein TV-Gerät für eine Heimbewohnerin gekauft. Dies wurde bezahlt und geliefert. Die Heimbewohnerin wollte schließlich ein deutlich kleineres Gerät. Das wurde auch anstandslos umgetauscht.
Ich warte allerdings seit Ende Oktober 2013 auf die Rechnung für das neue Gerät. Meine Betreute müsste schließlich noch Geld erstattet bekommen.
Unzählige mails und Nachrichten auf dem AB. Keine Reaktion...

Wie müsste denn die jeweilige konkrete polizeiliche Anzeige lauten?



Beste Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 22.01.2014, 09:37   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,836
Standard

Hallo,

da würde ich zu einem Anwalt gehen. Die Polizei hat damit wohl kaum etwas zu tun. Das sind doch eher zivilrechtliche Sachen ?

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 22.01.2014, 10:28   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.06.2013
Beiträge: 49
Standard

Zumindest im Fall des Fernsehers dürfte es Unterschlagung sein. Schau mal § 246 Abs. 2 StGB. Du könntest dem Lieferanten eine Strafanzeige in Aussicht stellen, mal schauen ob er schnell wird. Was der Staatsanwalt daraus macht, is Ja sein Bier. Unabhängig davon musst du bei Erstattung einer Strafanzeige nicht den genauen Straftatbestand benennen können. Das macht die Polizei schon automatisch.

Gruß
Daniel
DanielGT ist offline  
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Alt 22.01.2014, 11:47   #4
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 26.09.2013
Beiträge: 25
Standard

öhm ... nee ist keine Unterschlagung, beide geschilderten Sachverhalte sind zivilrechtliche Sachen.

LG
Zuckerwatte ist offline  
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Alt 23.01.2014, 08:20   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.06.2013
Beiträge: 49
Standard

Das Sehe ich anders. Der Differenzbetrag steht der Betreuten zu. Dieses Geld befindet sich (rechtmässig) beim Vertragspartner. Dieser zahlt es aber trotz mehrfacher Aufforderungen pflichtwiedrig nicht aus, sondern "unterschlägt" es. Genau dieser Sachverhalt wird in 246 Abs. 2 beschrieben.


Gruß
Daniel
DanielGT ist offline  
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Alt 23.01.2014, 09:32   #6
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 26.09.2013
Beiträge: 25
Standard

Ich will ja hier jetzt keinen Rechtsstreit auslösen, aber ich sehe es so. Es wird Momentan nur die Rechnung nicht raus gerückt, von dem Geld steh nur da, das sie es evt erstattet bekommen müsste. Was logischer Weise erst mit der Aushändigung der Rechnung nachweisbar wäre. Aber, die Rechnung zu bekommen ist eine zivilrechtliche Sache. Erst wenn sich aus der Rechnung ergibt, dass sie tatsächlich Geld wieder bekommen würde und es wird dann nicht ausgezahlt ist der Straftatbestand der Unterschlagung erfüllt. So meine Meinung.

Lg
Zuckerwatte ist offline  
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Alt 23.01.2014, 10:04   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.06.2013
Beiträge: 49
Standard

Sehe ich anders. Der Tatbestand ist dadurch erfüllt, das der Differenzbetrag nicht ausgehändigt wird. Der Differenzbetrag entsteht ja nicht erst aus der Rechnung, er entsteht aus dem tatsächlichen Geschäft. Die Rechnung ist hier lediglich der Beweis dafür. De facto ist Geld in Höhe A geflossen, im Gegenzug ging Fernseher im Wert von B an die Betreute über A - B = Differenzbetrag. Rechnung hin oder her.


Gruß
Daniel
DanielGT ist offline  
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Alt 23.01.2014, 20:11   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
Standard

Hallo Daniel und Zuckerwatte

Macht Eure Spielwiese wo anders auf. Eure Diskussion hilft Klima kein Stück weiter!
Ansonsten ist es Sache des Anwaltes zu wissen wie er Klage führt.


Moin Klima

Hast Du den Antrag auf Wohngeld schon gestellt? Wenn die Wohngeldstelle sich geduldig zeigt und den Antrag nicht zwischenzeitlich ablehnt, weil die Belege nicht kommen, dann kannst Du:
Den Vermieter daraufhinweisen, dass Du den vermuteten Wohngeldanteil der Miete einbehältst und nur in dem Fall nachzahlst, wenn die Wohngeldstelle so freundlich ist, trotz der Verwaltertrödelei auch rückwirkend das Wohngeld zu zahlen.

Parallele Gespräche mit der Wohngeldstelle solltest Du aber in jedem Fall führen.
Wenn der Vermieter oder Verwalter merken, dass nicht alles Geld kommt, werden sie kregel.

(Es könnte allerdings auch eine der Immobiliengesellschaften sein, die so blöd wie groß sind. Aber auch die reagieren, wenn ihnen Geld fehlt)

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 24.01.2014, 17:07   #9
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 477
Standard

Hallo Imre,

die Idee, den (geschätzten) Wohngeldanteil zunächst von der Miete einzubehalten ist nicht schlecht. Zumal heute der Ablehnungsbescheid der Wohngeldbehörde mangels Mitwirkung einging.
Andererseits möchte ich auch keine Vorlage geben, das Mietverhältnis angreifbar zu machen. Zuletzt gab es Versuche des Vermieters, meinen Betreurten loszuwerden.

Danke, Daniel GT und Zuckerwatte für Eure Meinungen.
Ich tendiere auch zur Unterschlagung, da eine Rückzahlung aufgrund des neuen minderwertigen Gerätes mir zwingend erscheint und eben diese wird verweigert bzw. verhindert.
Noch schöner wäre es natürlich, wenn für das neue halb so große TV-Gerät derselbe Rechnungsbetrag erhoben werden sollte.


Schöne Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 24.01.2014, 17:12   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Parallele Gespräche mit der Wohngeldstelle solltest Du aber in jedem Fall führen.
Wenn der Vermieter oder Verwalter merken, dass nicht alles Geld kommt, werden sie kregel.
Zitat:
die Idee, den (geschätzten) Wohngeldanteil zunächst von der Miete einzubehalten ist nicht schlecht.

Halt stopp, das kann auch nach hinten losgehen, vor allm wenn Formen dabei nicht eingehalten werden. Mietminderungen müssen angekündigt sein mit einer Frist zur Behebung, erst dann kann`s losgehen. Bitte darauf achten und nicht wild drauf los kürzen.

Und nein, ich möchte jetzt keine Diskussion dass das keine Mietminderung sondern Gott weiss was wäre.
michaela mohr ist offline  
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