Dies ist ein Beitrag zum Thema Falscher Zuzahlungsbetrag jahrelang gezahlt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
es gab einen Betreuerwechsel. Der alte Betreuer hat immer den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt. Er muss in den Anträgen ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.05.2013
Beiträge: 14
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Moin,
es gab einen Betreuerwechsel. Der alte Betreuer hat immer den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt. Er muss in den Anträgen der Krankenkasse vergessen haben, zu erwähnen, dass der Betreute Grundsicherung im Alter erhält. So hat die Krankenkasse immer die 1 % Regel angewendet und sein Zuzahlungsbetrag lag immer bei 73,-- Euro. Er muss aber eigentlich nur 46,93 € zahlen. Er hat also jahrelang etwa 26,00 € zu viel gezahlt. Auf meine Nachfrage bei der Krankenkasse, ob es möglich wäre, die zu viel gezahlten Beträge zurückerstattet zu bekommen, bin ich bei der Sachbearbeiterin auf Granit gestoßen. Weiß jemand, ob es die Möglichkeit gibt, zu viel gezahlte Zuzahlungsbeträge zurückerstattet zu bekommen und falls ja, für welchen zurückliegenden Zeitraum? Falls die Möglichkeit der Rückerstattung besteht, wäre ich dankbar, wenn mir gleich die Rechtsgrundlage genannt werden kann. Gruß |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,399
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Hallo.
es klingt so, als hätte die Kasse die 2%-Regel angewendet, richtig so? Voraussetzung für die 1%-Regel ist nicht der Grundsicherungsbezug sondern der Nachweis chronischer Erkrankung. |
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#3 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
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Zitat:
Man könnte versuchen, den Nachweis der chronischen Krankheit auch für die Vergangenheit zu erhalten, dann müßte die Krankenkasse korrigieren. Man sollte auch den bisherigen Betreuer nach einer Begründung dafür fragen, dass er ggf. fehlerhaft beantragt hat. Grüße Andre
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Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten. |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.05.2013
Beiträge: 14
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Hallo,
ja, 1 % Regel für chronisch Kranke. Natürlich könnte ich den alten Betreuer (im übrigen ein Ehrenamtlicher) fragen. Es hilft mir nur nicht bei meinem Problem weiter. Ich möchte in Erfahrung bringen, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, die die Krankenkasse verpflichtet, die Berechnung für die zurückliegenden Jahre auf Antrag neu zu berechnen. Falls es dazu eine rechtliche Grundlage gibt, wäre es gut zu wissen, für wieviele Jahre zurück die Krankenkasse die Neuberechnung vornehmen muss und wo dies steht. Danke. Gruß |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.05.2013
Beiträge: 14
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Danke für die Information.
Gruß |
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