Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Falscher Zuzahlungsbetrag jahrelang gezahlt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Falscher Zuzahlungsbetrag jahrelang gezahlt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, es gab einen Betreuerwechsel. Der alte Betreuer hat immer den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt. Er muss in den Anträgen ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 25.01.2014, 17:51   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.05.2013
Beiträge: 14
Standard Falscher Zuzahlungsbetrag jahrelang gezahlt

Moin,
es gab einen Betreuerwechsel. Der alte Betreuer hat immer den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt. Er muss in den Anträgen der Krankenkasse vergessen haben, zu erwähnen, dass der Betreute Grundsicherung im Alter erhält. So hat die Krankenkasse immer die 1 % Regel angewendet und sein Zuzahlungsbetrag lag immer bei 73,-- Euro. Er muss aber eigentlich nur 46,93 € zahlen. Er hat also jahrelang etwa 26,00 € zu viel gezahlt. Auf meine Nachfrage bei der Krankenkasse, ob es möglich wäre, die zu viel gezahlten Beträge zurückerstattet zu bekommen, bin ich bei der Sachbearbeiterin auf Granit gestoßen.

Weiß jemand, ob es die Möglichkeit gibt, zu viel gezahlte Zuzahlungsbeträge zurückerstattet zu bekommen und falls ja, für welchen zurückliegenden Zeitraum? Falls die Möglichkeit der Rückerstattung besteht, wäre ich dankbar, wenn mir gleich die Rechtsgrundlage genannt werden kann.

Gruß
eisbaer4309 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2014, 18:08   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,399
Standard

Hallo.

es klingt so, als hätte die Kasse die 2%-Regel angewendet, richtig so?

Voraussetzung für die 1%-Regel ist nicht der Grundsicherungsbezug sondern der Nachweis chronischer Erkrankung.
Flafluff ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2014, 18:31   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
Standard

Zitat:
Zitat von eisbaer4309 Beitrag anzeigen
es gab einen Betreuerwechsel. ...hat die Krankenkasse immer die 1 % Regel angewendet ...Auf meine Nachfrage bei der Krankenkasse, ob es möglich wäre, die zu viel gezahlten Beträge zurückerstattet zu bekommen, bin ich bei der Sachbearbeiterin auf Granit gestoßen.
Gruß
Hallo, die Frage ist : ist der Betreute chronisch krank (dann 1 %) und war er das schon in der Vergangenheit. Dann stellt sich die Frage, warum der bisherige Betreuer die Befreiung nicht richtig also als chron. krank beantragt hat.
Man könnte versuchen, den Nachweis der chronischen Krankheit auch für die Vergangenheit zu erhalten, dann müßte die Krankenkasse korrigieren. Man sollte auch den bisherigen Betreuer nach einer Begründung dafür fragen, dass er ggf. fehlerhaft beantragt hat. Grüße Andre
__________________
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten.
andre ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2014, 19:51   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.05.2013
Beiträge: 14
Standard

Hallo,
ja, 1 % Regel für chronisch Kranke. Natürlich könnte ich den alten Betreuer (im übrigen ein Ehrenamtlicher) fragen. Es hilft mir nur nicht bei meinem Problem weiter. Ich möchte in Erfahrung bringen, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, die die Krankenkasse verpflichtet, die Berechnung für die zurückliegenden Jahre auf Antrag neu zu berechnen. Falls es dazu eine rechtliche Grundlage gibt, wäre es gut zu wissen, für wieviele Jahre zurück die Krankenkasse die Neuberechnung vornehmen muss und wo dies steht. Danke.

Gruß
eisbaer4309 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2014, 20:36   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.12.2013
Beiträge: 38
Standard

Zitat:
Zitat von eisbaer4309 Beitrag anzeigen
wieviele Jahre zurück die Krankenkasse die Neuberechnung vornehmen muss und wo dies steht. Danke.

Gruß
Hey eisbaer,

die Antwort auf Deine Frage ist vier Jahre - § 25 SGB IV.
lukimator ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2014, 10:17   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.05.2013
Beiträge: 14
Standard

Danke für die Information.

Gruß
eisbaer4309 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
rückerstattung, zuzahlung, zuzahlungsbeitrag

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:25 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40