Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer kommt für die Kosten eines Hauses bei mehreren Eingentümern auf? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
mein Betreuter hälr 3/4 der Eigentumsanteile an einem Haus. Die restlichen 1/4 Anteile gehören der Tochter, die auch in ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 23.05.2013
Beiträge: 14
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Moin,
mein Betreuter hälr 3/4 der Eigentumsanteile an einem Haus. Die restlichen 1/4 Anteile gehören der Tochter, die auch in dem Haus wohnt. es gibt keine weiteren Mietparteien. Mein Betreuter ist vor ca. 2 Jahren im Streit mit seiner Tochter ausgezogen. Er lebt jetzt im Altenheim. Durch einen Teilverkauf des Grundstückes an die Gemeinde hat mein Betreuter ca. 10.000,-- erhalten. Das Ganze ist allerdings schon 2 Jahre her. Alle Rechnungen im Zusammenhang mit dem Haus (Brandkasse, Schornsteinfeger etc.) sind immer an meinen Betreuten gerichtet. Er hat sie in der Vergangenheit auch immer bezahlt. Miete für das Haus erhält er nicht. Einen Mietvertrag gibt es auch nicht. Das Haus kommt in die Zwangsversteigerung, weil sowohl der Betreute als auch die Tochter die Zahlungen für einen Kredit eingestellt haben. Muss mein Betreuter alle Rechnungen weiterhin bezahlen oder nur noch 3/4 der Rechnungen oder kann ich der Tochter die Rechnungen komplett in Rechnung stellen oder gibt es noch eine andere Lösung? Gruß |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo Eisbär,
soweit es keine Nutzungsregelung der Eigentümer gibt würde ich lediglich die Kosten des Hauses übernehmen, die auch ohne jegliche Nutzung anfallen würden, also Grundsteuer und Gebäudeversicherung. Hier bestände die Möglichkeit, die Tochter auf Zahlung des 1/4 Anteils zu verklagen. Wenn die Tochter dann einwendet, daß sie aber den ganzen Müll zahlt, wär vielleicht wieder mit ihrem Nutzungsvorteil aufzurechnen usw . usw. Ist ne sehr mühsame Auseinandersetzung und lohnt wahrscheinlich die Kosten nicht, wenn jetzt ohnehin die Versteigerung ansteht. Ansosnten wäre die Drohung mit der Teilungsversteigerung anzwenden um zu ner Lösung zu kommen. fwu |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
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Moin Eisbär
Wenn Dein Betreuter zu 3/4 Eigentümer der Immobilie ist und die darin wohnende Tochter nur 1/4 hält, dann sollte sie mindestens zu 1/4 der Festkosten aufkommen und die Verbrauchskosten alleine tragen, weil sie ja auch diejenige ist, die den Verbrauch verursacht. Genau genommen müßte sie sogar ein wenig Miete zahlen, weil sie ja den ganzen Nutzen an der Immobilien hat und der überwiegende Eigentümer nicht dort wohnt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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