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Siegel auf der Urkunde

Dies ist ein Beitrag zum Thema Siegel auf der Urkunde im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe eine Bestellung bekommen (per Post), die nicht gesiegelt ist. Gültig oder nicht ? Ich meine, ohne Siegel ...


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Alt 26.01.2014, 17:40   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,830
Standard Siegel auf der Urkunde

Hallo,

ich habe eine Bestellung bekommen (per Post), die nicht gesiegelt ist. Gültig oder nicht ?

Ich meine, ohne Siegel kann jeder, der ein wenig Ahnung vom PC hat, so eine Urkunde selbst erstellen. Aber ich möchte ja auch nicht kleinlich erscheinen,

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 26.01.2014, 19:51   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Ich denke, ohne Siegel ist die Urkunde wertlos. Ich bekam mal von einer Behörde die Annerkennung verweigt, weil das Austelldatum vergessen wurde.

Da hilft nur, die Urkunde nochmal bei Gericht vorlegen und um die entsprechende Stempelung zu bitten, dürfte aber kein großer Akt sein, das macht der Rechtspfleger.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 26.01.2014, 19:51   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
Standard

Moin Andreas

Auch Gerichte arbeiten nicht immer perfekt, was erst peinlich wird, wenn es mit Wind auffliegt. Das muss es aber nicht. So ein Siegel kann auch mal vergessen werden.
Einfach eine höfliche Anfrage in der Geschäftsstelle des Gerichtes, Betreuungsbeschluss mitnehmen und siegeln lassen. Dann wird die Urkunde schnell gesiegelt und keiner hat sein Gesicht verloren.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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