Dies ist ein Beitrag zum Thema Siegel auf der Urkunde im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe eine Bestellung bekommen (per Post), die nicht gesiegelt ist. Gültig oder nicht ?
Ich meine, ohne Siegel ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,830
|
Hallo,
ich habe eine Bestellung bekommen (per Post), die nicht gesiegelt ist. Gültig oder nicht ? Ich meine, ohne Siegel kann jeder, der ein wenig Ahnung vom PC hat, so eine Urkunde selbst erstellen. Aber ich möchte ja auch nicht kleinlich erscheinen, Gruß Andreas |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
|
Ich denke, ohne Siegel ist die Urkunde wertlos. Ich bekam mal von einer Behörde die Annerkennung verweigt, weil das Austelldatum vergessen wurde.
Da hilft nur, die Urkunde nochmal bei Gericht vorlegen und um die entsprechende Stempelung zu bitten, dürfte aber kein großer Akt sein, das macht der Rechtspfleger. Gruß Lotte |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
|
Moin Andreas
Auch Gerichte arbeiten nicht immer perfekt, was erst peinlich wird, wenn es mit Wind auffliegt. Das muss es aber nicht. So ein Siegel kann auch mal vergessen werden. Einfach eine höfliche Anfrage in der Geschäftsstelle des Gerichtes, Betreuungsbeschluss mitnehmen und siegeln lassen. Dann wird die Urkunde schnell gesiegelt und keiner hat sein Gesicht verloren. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|