Dies ist ein Beitrag zum Thema Geldverlust wegen riskanter Anlage im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ein Betreute von mir hatte vor Betreuungsbeginn u.a. bei einer deutschen Bank ca. 10.000 Euro in einen offenen Immobilienfonds ...
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#1 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,857
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Hallo,
ein Betreute von mir hatte vor Betreuungsbeginn u.a. bei einer deutschen Bank ca. 10.000 Euro in einen offenen Immobilienfonds investiert. Nun befindet sich der Fonds in der Liquidation. Da die mittlerweile demenzkranke Betreute seit langem Kunde bei der Bank ist und sich dort schon immer beraten ließ, sah ich bei Betreuungsbeginn keine Veranlassung, aus dem Fonds auszusteigen, zumal sich dieser in einem Abwärtstrend befand und ein Ausstieg schon damals mit Verlust verbunden gewesen wäre. Bei meiner Vorsprache bei der Bank wurde mir dies auch geraten - der Wert hätte ja langfrsitig auch wieder wieder steigen können. Nun sieht es so aus, dass vermutlich 70 % von dem Geld den Bach runtergehen. Ich selbst lege Betreutengeld natürlich nur absolut mündelsicher in Fest- oder Tagesgeld an. Der Bank warf und werfe ich vor, dass sie einer knapp 80- jährigen Frau überhaupt solche Anlagen andreht, zumal davon auszugehen ist, dass sie diese Anlageform - wie die meisten Bundesbürgeer - überhaupt nicht verstand bzw. versteht. Glücklicherweise hat die Betreute ihre Anlagen gestreut, so dass der Verlust keine existentiellen Folgen hat. Würdet ihr gegen die Bank rechtlich vorgehen - ggf. mit vorheriger Rücksprache bei der Verbraucherzentrale? mfg |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,836
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Hallo,
so interessant die Frage ist, aber hier wird ja eine Rechtsberatung gefordert, die in diesem Forum nicht erfolgen kann und darf. Trotzdem meine Gedanken dazu: Wurde die Geldanlage in der geschilderten Form im Vermögensverzeichnis angegeben ? Nach meinen Erfahrungen mit den Gerichten hätten diese zumindest nachgefragt, was es mit dem Fond auf sich hat. Einige Rechtspfleger hätten auch auf einer anderen Anlageform bestanden. Allerdings kann auch der RP nichts machen, wenn die Betreute geschäftsfähig ist und ausdrücklich diese Anlageform wollte. Für einen Betreuer wird es nur dann eng, wenn das Gericht überhaupt nichts von dieser Geldanlage wusste. Dann wäre es wohl ein Fall für die Versicherung des Betreuers. Denn der Betreuer muss in jedem Fall das Gericht über so etwas informieren, wenn nicht, sieht es schlecht aus. Ansonsten gibt es ja ncht grundlos einige Anwälte, die sich grade auf solche Fälle spezialisiert haben (Falschberatung durch die Bank, falsche Anlageform). Einfach mal googeln. Gruß Andreas |
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#3 | ||||
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,857
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Natürlich kann ich im Nachhinein sagen, wäre ich ich doch nur meinem Gefühl gefolgt und hätte auf ein rechtzeitiges Aussteigen hingewirkt. Dann hätte ich allerdings einen Verlust verbindlich realisieren müssen. mfg Geändert von carlos (28.01.2014 um 15:26 Uhr) |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,836
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Hallo carlos,
ich habe selbst erlebt, dass ein Rechtspfleger eine Geldanlage beim BHW zu 4 % ablehnte, da das angeblich nicht mündelsicher ist. Ich sollte doch lieber ein Sparbuch eröffnen ! Bei damals knapp über 1 % Zinsen. Und der Wille des Betreuten hat keinen Menschen interessiert ! Dabei ging es nicht um Millionen, sondern vielleicht 20.000 Euro. Und grade, weil die RP oft keinen Überblick haben (können), greifen sie auf das zurück, was sie kennen: Sparbücher, und früher Bundes- und Landesschatzbriefe. Vielleicht hat jemand bessere Erfahrungen gemacht, aber mir kommt heute noch die Galle hoch, wenn ich an manche erzwungenen Geldanlagen denke, die einen echten Vermögensverlust für die Betreuten bedeuteten. Aber die Sicherheit ging ja über Alles. Gruss Andreas |
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#5 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,857
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Was ja o.k. ist - wobei ein Bausparvertrag aber m.E. auch als mündelsicher anzusehen ist. Die unsägliche Abschlussgebühr ist in meinen Augen zwar unverschämt, dafür können Geringverdiener aber ggf. eine Wohnungsbauprämie erhalten.
mfg |
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#6 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 31.07.2012
Beiträge: 38
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Zitat:
Dagegen vorgehen geht meines Wissens nur auf der Schiene, der Bank die Vernachlässigung ihrer Aufklärungs- und Beratungspflichten nachzuweisen. Wenn Deine Betreute dazu selbst nicht mehr aussagen kann, könnte es evtl. über ein medizinisches Gutachten laufen, das nachweisen müßte, daß sie zum Zeitpunkt des Deals schon entsprechend beeinträchtigt war. |
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