Dies ist ein Beitrag zum Thema Sterbegeldversicherung aufgelöst im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag
die Sterbegeldversicherung der Schwiegermu. wurde aufgelöst und vom Sozialamt zur Heimplatzfinanzierung eingesetzt.Mir wurde versichert das ein Schonvermögen v ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 27.06.2013
Beiträge: 14
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Guten Tag
die Sterbegeldversicherung der Schwiegermu. wurde aufgelöst und vom Sozialamt zur Heimplatzfinanzierung eingesetzt.Mir wurde versichert das ein Schonvermögen v 2600 e auf einen Sparbuch angelegt wurde. Die Betreute ist verstorben dieses Schonvermögen /Sparbuch gibt es garnicht. Die Betreuerin teilte mir mit das auf dem Heimkonto --e sind und auf dem Girokonto-- e bei Vorlage des Ebrscheins würde dieses Geld an den Bestatter überwiesen. Da ihre Mietwohnung aufgelöst wurde ist der Genossenschaftsanteil v---e 2012 ausgezahlt worden. Kann ich jetzt von der Betreuerin Rechnungslegung verlangen ? |
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#2 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Beim Tod des Betreuten ist der Betreuer zur Schlussrechnungslegung verpflichtet. Unter Vorlage des Erbscheins kann man vom ehemaligen Betreuer die Herausgabe aller Unterlagen verlangen, u.a. auch die der Rechnungslegung. Da und dann kannst du dir alles in aller Ruhe ansehen. Gruss Michaela |
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#3 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.10.2013
Beiträge: 66
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Zitat:
Die Tätigkeit der Betreuer ist mit dem Tode des Betreuten erloschen. Die Übernahme der Bestattungskosten obliegt grundsätzlich den Erben. Das vorhandene Vermögen wird also an die Erben ausgezahlt und von denen überwiesen. |
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#4 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 26.11.2013
Beiträge: 24
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Zitat:
ich kann dieser Meinung nur zustimmen. Wie schon Likedeeler es beschrieben hat, ist die Sterbegeldversicherung nicht für den Betreuer gedacht sondern für die Hinterbliebenen. Es handelt sich hierbei nicht im ein großes Vermögen. Es sollen hierbei lediglich die Kosten für die Bestattung, Überführung und Beisetzung übernommen werden. Ebenfalls sind die Gebühren für den Steinmetz und Friedhof mit enthalten.(Werbung entfernt durch Admin |
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#5 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin Eisvogel
Zum Thema Rechnungslegung: Siehe Michela. Zum Thema Nachlass und Bestattungskosten: - Im Prinzip reicht es, wenn der Bestatter sich mit seiner Rechnung an das Heim oder die Bank wendet. Manchmal dauert es viel zu lange, bis endlich ein Erbschein da ist. Den benötigt (zumindest) er nicht. - Für die Bestattung sind erst mal die Angehörigen zuständig, egal ob sie was erben oder nicht. Es gibt ja genug Sterbefälle, bei denen es nichts zu erben gibt. - wenn Vermögen da ist, dann ist die Bestattung erst mal aus dem Vermögen zu zahlen. Bestattungskosten gehören seltsamerweise zu den "Lebendkosten" und sind beim Erstellen des Nachlassverzeichnisses noch vor dem Nachlass anzugeben. Sprich: Erst mal vom Vermögen die Bestattungskosten (genauso wie die anderen Lebendkosten) abziehen - und was dann übrigbleibt ist erst der Nachlass. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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