Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Sterbegeldversicherung aufgelöst

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sterbegeldversicherung aufgelöst im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag die Sterbegeldversicherung der Schwiegermu. wurde aufgelöst und vom Sozialamt zur Heimplatzfinanzierung eingesetzt.Mir wurde versichert das ein Schonvermögen v ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 19.02.2014, 12:14   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.06.2013
Beiträge: 14
Standard Sterbegeldversicherung aufgelöst

Guten Tag
die Sterbegeldversicherung der Schwiegermu. wurde aufgelöst und vom Sozialamt zur Heimplatzfinanzierung eingesetzt.Mir wurde versichert das ein Schonvermögen v 2600 e auf einen Sparbuch angelegt wurde. Die Betreute ist verstorben dieses Schonvermögen /Sparbuch gibt es garnicht. Die Betreuerin teilte mir mit das auf dem Heimkonto --e sind und auf dem Girokonto-- e bei Vorlage des Ebrscheins würde dieses Geld an den Bestatter überwiesen. Da ihre Mietwohnung aufgelöst wurde ist der Genossenschaftsanteil v---e 2012 ausgezahlt worden. Kann ich jetzt von der Betreuerin Rechnungslegung verlangen ?
Eisvogel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2014, 14:46   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Kann ich jetzt von der Betreuerin Rechnungslegung verlangen ?
wieso du?

Beim Tod des Betreuten ist der Betreuer zur Schlussrechnungslegung verpflichtet.
Unter Vorlage des Erbscheins kann man vom ehemaligen Betreuer die Herausgabe aller Unterlagen verlangen, u.a. auch die der Rechnungslegung. Da und dann kannst du dir alles in aller Ruhe ansehen.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2014, 18:37   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.10.2013
Beiträge: 66
Standard Bestattungskostenübernahme durch die Erben

Zitat:
Zitat von Eisvogel Beitrag anzeigen
Die Betreuerin teilte mir mit das auf dem Heimkonto --e sind und auf dem Girokonto-- e bei Vorlage des Ebrscheins würde dieses Geld an den Bestatter überwiesen.


Die Tätigkeit der Betreuer ist mit dem Tode des Betreuten erloschen. Die Übernahme der Bestattungskosten obliegt grundsätzlich den Erben. Das vorhandene Vermögen wird also an die Erben ausgezahlt und von denen überwiesen.
Likedeeler ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2014, 10:34   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.11.2013
Beiträge: 24
Standard

Zitat:
Zitat von Likedeeler Beitrag anzeigen
Die Tätigkeit der Betreuer ist mit dem Tode des Betreuten erloschen. Die Übernahme der Bestattungskosten obliegt grundsätzlich den Erben. Das vorhandene Vermögen wird also an die Erben ausgezahlt und von denen überwiesen.
Guten Tag,

ich kann dieser Meinung nur zustimmen.

Wie schon Likedeeler es beschrieben hat, ist die Sterbegeldversicherung nicht für den Betreuer gedacht sondern für die Hinterbliebenen. Es handelt sich hierbei nicht im ein großes Vermögen. Es sollen hierbei lediglich die Kosten für die Bestattung, Überführung und Beisetzung übernommen werden. Ebenfalls sind die Gebühren für den Steinmetz und Friedhof mit enthalten.(Werbung entfernt durch Admin
Rabera ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2014, 13:03   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
Standard

Moin Eisvogel

Zum Thema Rechnungslegung: Siehe Michela.

Zum Thema Nachlass und Bestattungskosten:
- Im Prinzip reicht es, wenn der Bestatter sich mit seiner Rechnung an das Heim oder die Bank wendet. Manchmal dauert es viel zu lange, bis endlich ein Erbschein da ist. Den benötigt (zumindest) er nicht.
- Für die Bestattung sind erst mal die Angehörigen zuständig, egal ob sie was erben oder nicht. Es gibt ja genug Sterbefälle, bei denen es nichts zu erben gibt.
- wenn Vermögen da ist, dann ist die Bestattung erst mal aus dem Vermögen zu zahlen. Bestattungskosten gehören seltsamerweise zu den "Lebendkosten" und sind beim Erstellen des Nachlassverzeichnisses noch vor dem Nachlass anzugeben. Sprich: Erst mal vom Vermögen die Bestattungskosten (genauso wie die anderen Lebendkosten) abziehen - und was dann übrigbleibt ist erst der Nachlass.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:22 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40