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Immobilienkauf von betreuter Person!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Immobilienkauf von betreuter Person! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu folgendem Fall: Verkäufer A möchte ein Grundstück seiner betreuten Ehefrau veräußern. Leider steht ...


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Alt 28.02.2014, 22:39   #1
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Registriert seit: 27.02.2014
Beiträge: 2
Ausrufezeichen Immobilienkauf von betreuter Person!

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Verkäufer A möchte ein Grundstück seiner betreuten Ehefrau veräußern. Leider steht er nicht im*Grundbuch, hat aber das Betreuungsrecht (Stallungsurkunde) für seine im Pflegeheim lebende Ehefrau. Da das Geld zur finanziellen Absicherung der Pflege dient, wird es im Interesse der Frau verkauft. Verkäufer A versucht die Immobilie mit einem Makler1 zu verkaufen, dies blieb 3 Monate erfolglos. Es wird ein neuer*Versuch*gestartet mit Makler2 der nutzt im vollem Umfang alle Medien lokale Zeitungen, Internet und schwarzes Brett im Ort. Insgesamt gibt es x Kaufinteressenten von denen nur einer bereit war den angebotenen Preis zu zahlen. Verkäufer, Makler2 und Käufer werden sich einig und zeigen den Verkauf dem*Rechtspfleger/Betreuungsgericht an. Diese machen zur Auflage ein mündelsicheres Konto einzurichten. Dies ist erfolgt und ein Notartermin für den*Kaufvertrag*wird vereinbart und durchgeführt. Der Notarvertrag wird an alle Parteinen gesendet, sowie an den Rechtspfleger. Dieser verlangt jetzt den Beweis die Immobile beworben zu haben. Also Auszug der Internetaufrufe (3 Plattformen á ca. 1500 Aufrufe) und der X Termine zur Besichtigung. Ferner wird ein Auszug des Katasteramts/Lageplan und die Bodenrichtwerte verlangt. Bodenrichtwert liegt bei 74 Euro und der Käufer zahlt 75Euro. Vor der Warte her kein Problem, zusätzlich übernimmt der Käufer Kosten zur Entsorgung des asbestversetzten Hauses. Jetzt gibt der Rechtspfleger eine positiven Bescheid , allerdings ohne Rechtskraft. (so oder so ähnlich war der Wortlaut) Dieser kann laut Auskunft nur vom Gericht kommen. Ich hoffe den Fall deutlich beschrieben zu haben. Jetzt zu meinen Fragen:

1.Welche Frist hat das Gericht den rechtskräftigen Beschluss zu schreiben?

2.Können vom Gericht noch weitere Auflagen kommen? Welche?

3.Kann es passieren, dass der Kauf abgelehnt wird?

4. Wie sieht es mit den Kosten aus die der Käufer bereits hatte, wenn das Geschäfft nicht zustande kommt (Kredit für Immobilie (Rückabwicklung), Maklerkosten und Notarkosten)?

5. Ist nach der Sachlage überhaupt noch mit einer*Ablehnung*zu rechnen?
Unwissender ist offline  
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Alt 01.03.2014, 03:19   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
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Beiträge: 1,546
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Zitat:
Zitat von Unwissender Beitrag anzeigen
Jetzt zu meinen Fragen:

1.Welche Frist hat das Gericht den rechtskräftigen Beschluss zu schreiben?

2.Können vom Gericht noch weitere Auflagen kommen? Welche?

3.Kann es passieren, dass der Kauf abgelehnt wird?

4. Wie sieht es mit den Kosten aus die der Käufer bereits hatte, wenn das Geschäfft nicht zustande kommt (Kredit für Immobilie (Rückabwicklung), Maklerkosten und Notarkosten)?

5. Ist nach der Sachlage überhaupt noch mit einer*Ablehnung*zu rechnen?
Nur zur Information: Rechtsberatung kann und darf hier nicht erfolgen.
All die Fragen können und sollten dem beratungspflichtigen Notar gestellt werden.

Zu 1:
Der Genehmigungsbeschluss wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wirksam.
Die Frist steht in der Rechtsmittelbelehrung unter dem Beschluss.
Wenn diese Frist abgelaufen ist, wird der Beschluss rechtskräftig.

Zu 2:
Nur für dwn Betreuer bei der Abwicklung.

Zu 3:
Ja, eine der beteiligten Personen könnte Rechtsmittel einlegen, das Landgericht im Beschwerdeverfahren die Genehmigung aufheben, also widerrufen.

Zu 4;
Hier verweise ich auf meinen Hinweis vorab.
Die Kosten hatte der Käufer. Ob er sie einklagen / geltend machen kann, sollte ein Mitglied der rechtsberatenden Berufe für ihn klären.

Zu 5:
siehe 3. Anonsten nicht.
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 03.03.2014, 13:02   #3
Neuer Gast
 
Registriert seit: 27.02.2014
Beiträge: 2
Daumen hoch

Danke für die schnelle Anwort. Es ist mir klar, dass es hier keine Rechtsbratung geben darf. Aber die Antwort konnte meinen Opa schon etwas beruhigen. Es ist der Verkäufer und ist mit dem ganzen hin und her ziemlich verunsichert worden und hat Angst, dass der nervenaufreibende Stress noch lange weiter geht. Hoffen wir, dass es wie beschrieben so passiert und mein Opa hat endlich ruhe. Er hatte noch die Vorstellung: Ich bin EHEmann und Vormund also verkaufe ich für meine Frau, eine Besichtigung, Geld wird am Zaum gegen die Schlüssel übergeben und Ruhe ist. Naja so oder so ähnlich......daraus sind jetzt schon 9 Monate geworden, aber hoffentlich ein Ende in Sicht. Ich habe ihm die Anwort vorgelesen und es war beruhigter. Nochmals Danke, Danke, Danke.......
Unwissender ist offline  
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Stichworte
betreuer, immobilie, vormundschaftsgericht

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