Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Kündigung Telefon und Internet

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung Telefon und Internet im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Damit bin ich bei einem Internetvertrag, einem Fitnessstudiovertrag und einem Handyvertrag durchgekommen. Wichtig ist, dass der Grund nach Vertragsabschluss erst ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 27.04.2014, 22:18   #11
Club 300
 
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 303
Standard § 314 BGB

Damit bin ich bei einem Internetvertrag, einem Fitnessstudiovertrag und einem Handyvertrag durchgekommen. Wichtig ist, dass der Grund nach Vertragsabschluss erst vorgelegen hat. Wenn gewünscht kann ich das einschlägige Urteil zur Verfügung stellen.
Beschützer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.04.2014, 13:02   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 204
Standard 314 BGB = wichtiger Grund

Zitat:
Zitat von Beschützer Beitrag anzeigen
Damit bin ich bei einem Internetvertrag, einem Fitnessstudiovertrag und einem Handyvertrag durchgekommen. Wichtig ist, dass der Grund nach Vertragsabschluss erst vorgelegen hat. Wenn gewünscht kann ich das einschlägige Urteil zur Verfügung stellen.
So hatte ich es am 13.3. auch geschrieben. Der wichtige Grund ist aber natürlich immer eine Einzelfallentscheidung. Wenn der Anschluss technisch im Heim zu verlegen ist, könnte es auch anders ausgehen.
Vielleicht berichtet der Threadinitiator, wie es abgelaufen ist.

Gruß
Pino
Pino ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.04.2014, 18:18   #13
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 03.03.2014
Beiträge: 9
Standard

Hier ist der Threadinitiator [komisches Wort, in englisch-sprachigen Foren ist eher die Abkürzung OP (original poster) gebräuchlich].

Meine Frau hatte tatsächlich mit der Argumentation über die massiven gesundheitlichen Probleme ihrer Betreuten Erfolg: Der Provider hatte die Kündigung aus Kulanz zum Ende des laufenden Monats akzeptiert. Dabei hatte sie die relevanten ärztlichen Berichte und Gutachten dem Provider zwar nicht direkt vorgelegt [verstehen die solche Dokumente überhaupt?], sondern sie hatte angeboten, diese auf Wunsch einem von denen benannten Arzt zuzusenden. Aber das war dann im konkreten Fall gar nicht mehr nötig gewesen.
georgy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2014, 10:01   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 204
Standard

Zitat:
Zitat von georgy Beitrag anzeigen
Hier ist der Threadinitiator [komisches Wort, in englisch-sprachigen Foren ist eher die Abkürzung OP (original poster) gebräuchlich].

Meine Frau hatte tatsächlich mit der Argumentation über die massiven gesundheitlichen Probleme ihrer Betreuten Erfolg: Der Provider hatte die Kündigung aus Kulanz zum Ende des laufenden Monats akzeptiert. Dabei hatte sie die relevanten ärztlichen Berichte und Gutachten dem Provider zwar nicht direkt vorgelegt [verstehen die solche Dokumente überhaupt?], sondern sie hatte angeboten, diese auf Wunsch einem von denen benannten Arzt zuzusenden. Aber das war dann im konkreten Fall gar nicht mehr nötig gewesen.
OP werde ich mir merken
Schön das es mit einer Kulanzkündigung geklappt hat. Vielleicht ist das eine gute Taktik - "auf Wunsch einem zu bennenenden Arzt zusenden", gute Idee - das ist so kompliziert für den Provider, da beendet er lieber zum Ende des Monats den Vertrag
Saubere Arbeit, Glückwunsch!

Gruß
Pino
Pino ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2014, 10:44   #15
Club 300
 
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 303
Standard Klarstellung § 314 BGB

Nur zur Klarstellung: Es kann dahinstehe ob die Technik im Heim oder am anderen Wohnsitz funktioniert. Die Rspr. erkennt dies nachvollziehbar nicht an.


Für die Kündigung nach § 314 BGB kommt es allein darauf an, dass der Grund in der Person des Vertragsnehmers liegt und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war.


2 Beispiele aus meiner Praxis:


1. Betreuter erblindet nach dem Umzug ins Pflegeheim. Hier kann er auf Dauer die Leistung Internet nicht nutzen.


2. Betreuter kann 4 Monate nach Vertragsabschluss wegen dauernder gesundheitlicher Probleme nicht mehr trainieren.


Es reicht bereits die Glaubhaftmachung.
Bestimmt kommt dies in der Praxis bei uns Betreuern öfters vor.
Beschützer ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
internet, kündigen, telefon

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:54 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40