Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung Telefon und Internet im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Damit bin ich bei einem Internetvertrag, einem Fitnessstudiovertrag und einem Handyvertrag durchgekommen. Wichtig ist, dass der Grund nach Vertragsabschluss erst ...
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#11 |
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Club 300
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 303
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Damit bin ich bei einem Internetvertrag, einem Fitnessstudiovertrag und einem Handyvertrag durchgekommen. Wichtig ist, dass der Grund nach Vertragsabschluss erst vorgelegen hat. Wenn gewünscht kann ich das einschlägige Urteil zur Verfügung stellen.
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#12 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 204
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Zitat:
Vielleicht berichtet der Threadinitiator, wie es abgelaufen ist. Gruß Pino |
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#13 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.03.2014
Beiträge: 9
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Hier ist der Threadinitiator [komisches Wort, in englisch-sprachigen Foren ist eher die Abkürzung OP (original poster) gebräuchlich].
Meine Frau hatte tatsächlich mit der Argumentation über die massiven gesundheitlichen Probleme ihrer Betreuten Erfolg: Der Provider hatte die Kündigung aus Kulanz zum Ende des laufenden Monats akzeptiert. Dabei hatte sie die relevanten ärztlichen Berichte und Gutachten dem Provider zwar nicht direkt vorgelegt [verstehen die solche Dokumente überhaupt?], sondern sie hatte angeboten, diese auf Wunsch einem von denen benannten Arzt zuzusenden. Aber das war dann im konkreten Fall gar nicht mehr nötig gewesen. |
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#14 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 204
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Zitat:
![]() Schön das es mit einer Kulanzkündigung geklappt hat. Vielleicht ist das eine gute Taktik - "auf Wunsch einem zu bennenenden Arzt zusenden", gute Idee - das ist so kompliziert für den Provider, da beendet er lieber zum Ende des Monats den Vertrag ![]() Saubere Arbeit, Glückwunsch! Gruß Pino |
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#15 |
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Club 300
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 303
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Nur zur Klarstellung: Es kann dahinstehe ob die Technik im Heim oder am anderen Wohnsitz funktioniert. Die Rspr. erkennt dies nachvollziehbar nicht an.
Für die Kündigung nach § 314 BGB kommt es allein darauf an, dass der Grund in der Person des Vertragsnehmers liegt und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war. 2 Beispiele aus meiner Praxis: 1. Betreuter erblindet nach dem Umzug ins Pflegeheim. Hier kann er auf Dauer die Leistung Internet nicht nutzen. 2. Betreuter kann 4 Monate nach Vertragsabschluss wegen dauernder gesundheitlicher Probleme nicht mehr trainieren. Es reicht bereits die Glaubhaftmachung. Bestimmt kommt dies in der Praxis bei uns Betreuern öfters vor. |
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