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Kündigung Telefon und Internet

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung Telefon und Internet im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, meine Frau hat die rechtliche Betreuung ihrer Schwester übernommen, die seit einem Unfall in einem Pflegeheim liegt. Die bisherige ...


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Alt 11.03.2014, 21:59   #1
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Beiträge: 9
Standard Kündigung Telefon und Internet

Hallo,

meine Frau hat die rechtliche Betreuung ihrer Schwester übernommen, die seit einem Unfall in einem Pflegeheim liegt. Die bisherige Mietwohnung meiner Schwägerin ist gekündigt und bereits an den Vermieter zurückgegeben.

Meine Frau hat als Betreuerin auch den Vertrag zu Telefon und Internet gekündigt, den meine Schwägerin lange vor dem Unfall für ihre Wohnung abgeschlossen hatte. Jedoch besteht der Provider darauf, dass der Vertrag noch 1 Jahr weiter läuft. Offenbar hatte meine Schwägerin eine sehr lange Vertragslaufzeit vereinbart.

Frage: Hat meine Frau als Betreuerin die Möglichkeit, den Telefon- und Internet-Vertrag vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit zu kündigen? Wenn ja, mit welcher Begründung?
georgy ist offline  
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Alt 12.03.2014, 07:05   #2
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wenn ja, mit welcher Begründung?
das geht sicher nur über eine vereinbarte Kulanzregelung. Die zweite Mööglichkeit ist die,dass einfach kein Geld mehr nach Zahlung der Heimkosten da ist.
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.03.2014, 15:32   #3
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Beiträge: 182
Standard

Hallo Georgy,
in dem Fall dürfte als Begründung die Nichtmöglichkeit der Nutzung aus gesundheitlichen Gründen und den dadurch bedingten Wechsel in eine Pflegeeinrichtung eigentlich ausreichen. Sollte sich der Anbieter dann einer vorzeitigen Lösung des Vertrages (da müsste auch noch mal genau geschaut werden wie die Laufzeit im Detail geregelt ist) verweigern wäre eine entsprechende Anfrage (mit beigefügten Schriftwechsel zur Kündigung) bei der Bundesnetzagentur möglich. Die ist ja auch für Verbraucherschutz in diesem Bereich zuständig. Vielleicht genügt ja auch ein Hinweis diesbezüglich an den Anbieter.
Soweit, beste Grüße
Andrew
Andrew ist offline  
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Alt 13.03.2014, 22:33   #4
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 204
Standard

Durch Kündigung und Aufgabe der Mietwohnung sollte auch der Vertrag kündbar sein aus wichtigem Grund - mal die AGB genau durchforsten. Ins Pflegeheim kann Sie die Leistungen ja nicht mitnehmen.

Vielleicht tut sich der Anbieter leichter, wenn er seiner Pflicht dadurch genügt, dass er "aus Kulanz" reinschreibt. Ich denke aber, es besteht aus wichtigem Grund ein rechtlicher Anspruch darauf, das der Vertrag außerfristlich kündbar ist.

Gruß
Pino
Pino ist offline  
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Alt 14.03.2014, 09:43   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich denke aber, es besteht aus wichtigem Grund ein rechtlicher Anspruch darauf, das der Vertrag außerfristlich kündbar ist.
wenn ich mich recht erinnere wurde dieser Punkt mehrmals schon gerichtlich leider abschlägig beschieden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.03.2014, 10:23   #6
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 204
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
wenn ich mich recht erinnere wurde dieser Punkt mehrmals schon gerichtlich leider abschlägig beschieden.
Der BGH hat 2010 entschieden, dass dass ein DSL-Vertrag bei einem Umzug nicht vorzeitig gekündigt werden kann.

Darauf hin und deswegen wurde im Mai 2012 das Telekommunikationsgesetz geändert und ein Sonderkündigungsrecht eingeführt für den Fall, das der Anbieter am neuen Wohnort die Leistung nicht erbringen kann.

Beim Pflegeheimumzug ist das nicht ganz das Gleiche, da gebe ich Dir recht. Wenn aber Heime die Einrichtung eines eigenen DSL-Anschlusses nicht zulassen und der Heimaufenthalt ärztlich erforderlich ist, nähert sich der Sachverhalt schon sehr an, denke ich.

Zumindest kann man damit die Kulanzentscheidung anschubsen . Die Telekom hat meines Wissens den Heimumzug explizit in Ihren AGB stehen.

Gruß
Pino
Pino ist offline  
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Alt 16.03.2014, 08:00   #7
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Beiträge: 303
Standard Kündigung

Einschreiben mit Rückschein. Dies ist wichtig!

Kündige mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt, äußerst hilfsweise ordentlich.

Verwende diese Formulierugen genau so. Als Begründung schreibst du, was hier vorgetragen wurde. (nur Heimtaschengeld, Unterbringung in Heim, kann die Leistung tatsächlich nicht mehr nutzen)
Beschützer ist offline  
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Alt 25.03.2014, 21:11   #8
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Registriert seit: 03.03.2014
Beiträge: 9
Standard

Danke für die Tipps!

Meine Frau hat die Kündigung genau so formuliert abgeschickt. Jetzt kam die Antwort vom Provider, sie solle erst nachweisen, dass ein DSL-Anschluss nicht in das Pflegeheim mitgenommen werden kann.

Das wird schwierig, weil ein Anschluss im Heim sowohl technisch möglich als auch von der Heimleitung explizit erlaubt ist. Die einzige Argumentationsschiene, die meiner Frau als Betreuerin noch bleibt, ist wohl die medizinische. Mal sehen, ob wir mit Hilfe der Pflegestufen-Einordnung und weiteren ärztlichen Attesten in absehbarer Zeit weiter kommen...
georgy ist offline  
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Alt 26.03.2014, 00:19   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 204
Standard

Zitat:
Zitat von Beschützer Beitrag anzeigen
Einschreiben mit Rückschein. Dies ist wichtig!

Kündige mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt, äußerst hilfsweise ordentlich.
Es bringt uns in der Sache nicht weiter, aber dennoch:
Die äußerst hilfsweise Kündigung ist mMn nicht erforderlich, da die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die ordentliche Kündigung beinhaltet.
Entweder steht in den AGB etwas von Sonderkündigungsfristen, die kürzer sind als die der ordentlichen Kündigung, oder halt nicht, dann ist die kürzeste Frist die ordentliche Frist.

nur so
Gruß
Pino
Pino ist offline  
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Alt 27.03.2014, 08:35   #10
Club 300
 
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Beiträge: 303
Standard

Zitat:
Zitat von Pino Beitrag anzeigen
Es bringt uns in der Sache nicht weiter, aber dennoch:
Die äußerst hilfsweise Kündigung ist mMn nicht erforderlich, da die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die ordentliche Kündigung beinhaltet.
Entweder steht in den AGB etwas von Sonderkündigungsfristen, die kürzer sind als die der ordentlichen Kündigung, oder halt nicht, dann ist die kürzeste Frist die ordentliche Frist.

nur so
Gruß
Pino
Du sagst es selbst, vielleicht gibt es ein Sonderkündigungsrecht.... und genau deshalb diese Formulierung. Die AGB sind eine Sache, die Kommentierung und Rspr. eine andere. Wenn du diese Formulierung verwendest, hast du auf jeden Fall alle Möglichkeiten abgedeckt u. brauchst dich nicht evtl. später zu ärgern. Manchmal übersieht der eine oder andere bei seinem Sachvertrag einen wichtigen Tatbestand.....
Beschützer ist offline  
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