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Sozialamt lehnt Kostenübernahme Haftpflichtvers. ab!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialamt lehnt Kostenübernahme Haftpflichtvers. ab! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, habe wie schon so oft für eine Betreute eine Haftpflichtvers. abgeschlossen. Da ich diese für dringend erforderlich halte, da ...


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Alt 16.03.2014, 12:32   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 77
Standard Sozialamt lehnt Kostenübernahme Haftpflichtvers. ab!

Hallo,
habe wie schon so oft für eine Betreute eine Haftpflichtvers. abgeschlossen. Da ich diese für dringend erforderlich halte, da sie psychisch krank ist und ich gewisse Gefahren ausschließen möchte. Leider hat der zuständige Sachbearbeiter in diesem Fall die Übernahme der Kosten abgelehnt, da angeblich nur Versicherungen übernommen werden, die vor dem Leistungsbezug bestanden haben.
Hat jemand von euch Erfahrungen? Bisher wurden die neu abgeschlossenen Verträge immer übernommen.
Danke für eure Hilfe!
jero155 ist offline  
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Alt 16.03.2014, 19:47   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
Standard

Hallo Jero,
auf alle Fälle würde ich erst mal einen Widerspruch gegen die Entscheidung per Einschreiben einlegen und das Gericht/den zuständigen Rechtspfleger über die bestehende Entscheidung in Kenntnis setzen. So kannst Du mindestens erst mal deutlich machen, dass Du tätig geworden bist für den Fall, dass es zu einem Schaden kommen sollte.
Über den Widerspruch hat ja dann mindestens der Vorgesetzte zu entscheiden. Auf sich beruhen lassen würde ich die Sache auf keinen Fall. Ein Haftpflichtversicherung ist meiner Ansicht nach unumgänglich, egal ob der/die Betreute psych. krank ist oder nicht.
Bin gespannt über den Fortgang.
Beste Grüße
Andrew
Andrew ist offline  
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Alt 17.03.2014, 19:06   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
Standard

Moin Jero

Ich kenne das auch so, dass Haftpflichtversicherungen nur übernommen werden, wenn sie schon vor der Beantragung von Grundsicherungsleistungen bestanden haben.
Einen Widerspruch einlegen solltest Du trotzdem. Per FAX ist da völlig ausreichend, wenn Du ein schönes Protokoll mit Ablichtung bekommst.
Einschreiben klingt immer so wichtig, ist aber vom formalen Procedere viel zu weit vorausgegriffen (und kostet auch noch Dein Geld).

JobCenter sind da sogar noch rigider und übernehmen sie gar nicht. Sie rechnen sie aber von anderen Einkommen runter, bevor diese mit dem ALG 2 verrechnet werden (Also indirekte Übernahme der Versicherungskosten)

Dem Gericht würde ich im Rahmen der jährlichen Berichtslegung die Angelegenheit mitteilen. Ein extra Bericht zwischendurch nur wg. des Streites um die Versicherung ist zu viel, weil diese Tätigkeit sowieso von Dir erwartet wird.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 18.03.2014, 23:42   #4
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Hallo Jero,


wenn der Klient auf Grund seiner psychischen Erkrankung "etwas anstellt" , dann ist er deliktsunfähig und muß für den Schaden nicht aufkommen . Eine "normale" Haftpflichtversicherung verweigert dann aus diesem Grund die Leistung an die Gegenseite.

Wenn Haftpflichtversicherung, dann eine spezielle für Menschen mit psychischer Erkrankung oder mit Betreuung. (Versicherungen über Berufsverbände)

Ein wirkliches Haftpflichtrisiko wäre es, wenn der Betreute mit dem Fahrrad unterwegs ist. Da wären dann 5 oder 6 € pM vom Regelsatz wohl zu vertreten.

Bei Heimbewohnern gibts oft Gruppen-Versicherungen für 2 € pM.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 21.03.2014, 18:34   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 208
Standard Kostenübernahme Haftpflichtversicherung durch SA

Hallo - mein Kenntnisstand ist dahin gehend, dass Sozialamt Haftpflichtvers. zahlt, wenn z.B. im Mietvertrag Haftpflichtvers. verlangt wird. Gruss Motzerella
motzerella ist offline  
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Alt 21.03.2014, 18:36   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
Standard

Moin Motzerella

Darüber bekommt man die Sozialämter auch dazu.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.03.2014, 08:50   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 77
Standard

Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Im Mietvertrag steht leider nichts. Habe die Sache jetzt einer Anwältin gegeben, die der Meinung ist, dass das Amt zahlen muss. Werde euch über das Ergebnis informieren.
Das widersprüchliche an der Sache für mich ist ja, dass das gleiche Amt mindestens schon 8x die Kosten ohne Probleme bei Neuabschluss übernommen hat.
LG
jero155 ist offline  
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Alt 22.03.2014, 12:26   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
Standard

Hallo Jero

Schreib mal, was bei der Sache herauskommt.

Zitat:
Zitat von jero155 Beitrag anzeigen
Habe die Sache jetzt einer Anwältin gegeben, die der Meinung ist, dass das Amt zahlen muss.
LG
Denk dran: Anwälte haben keine Meinung. Sie vertreten nur die Meinung ihrer Mandanten, egal wie die aussieht.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.07.2014, 21:05   #9
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Bea-Wesel
 
Registriert seit: 14.12.2012
Ort: NRW, Ruhrpott
Beiträge: 220
Standard

Ich möchte dieses Thema gerne nochmal aufgreifen bzw. leicht abändern, da ich dazu keine Antwort gefunden habe:


Mal angenommen, es besteht eine Haftpflichtversicherung für den Betreuten schon seit geraumer Zeit vor Inanspruchnahme Sozialhilfe. Das Sozialamt lehnt allerdings die Übernahme komplett ab, da Beiträge zur Haftpflichtversicherung nur angemessen sind, wenn sie den Betrag von monatlich 5,00 € nicht übersteigen. Die bestehende Haftpflichtversicherung hat allerdings einen monatlichen Beitrag von 7,44 €.


Meiner Meinung nach müssten dann doch wohl wenigstens 5,00 € einkommensmindernd angerechnet werden. Wie kann man das dem Sozialamt gegenüber noch untermauern bzw. wie seht ihr das?
__________________
Bea-Wesel ist offline  
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Alt 23.07.2014, 21:19   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
Standard

Hallo zusammen,
an dieser Debatte wird mal wieder deutlich, wie unterschiedlich Behörden "ticken" dürfen. Ich hatte neulich das Problem, dass bei einer neu eingerichteten Betreuung das Konto voll ausgereizt im Dispo (-900) war (welche Bank das bei SGB XII-Leistung zulässt soll mal offen bleiben - kein bashing). Und der Monat war noch nicht nah beim Letzten. Aber die Haftpflichtversicherung war gerade noch abgegangen. Das hab ich dem Kollegen auf dem Amt mitgeteilt. Der bat dann nur um Rechnung und Antrag per Fax. Am nächsten Tag lag die Bewilligung auf meinem Schreibtisch und das Geld war auf dem Konto. Klingt sicher paradiesisch. Find ich auch und harre schon der schwierigen Dinge die da in Zukunft sicher noch auf mich warten.
Aber mal sachlich betrachtet, eine Haftpflichtversicherung zählt meiner Ansicht nach unbedingt zum Standard. Und ich bin nach bisherigen Erfahrungen (die sind zugegebenermaßen nicht so umfangreich wie bei den "alten Hasen" hier im Forum) davon ausgegangen, dass dies gesellschaftlicher Konsens ist. Aber ....
Beste Grüße in die Runde
__________________
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin
Andrew ist offline  
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