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Wohnungskündigung - Seniorenresidenz...

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungskündigung - Seniorenresidenz... im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Betreuer, eine Anfängerfrage - seufz... Ich betreue einen alten Herrn Baujahr 37 der diverse körperliche Leiden hat. Im ...


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Alt 09.04.2014, 13:09   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.03.2014
Beiträge: 34
Standard Wohnungskündigung - Seniorenresidenz...

Hallo liebe Betreuer,

eine Anfängerfrage - seufz...

Ich betreue einen alten Herrn Baujahr 37 der diverse körperliche Leiden hat.
Im Kopf ist er vorwiegend noch ganz gut beieinander, mit Ausfällen, seinen desolaten körperlichen Zustand kann er meines Erachtens aber nicht richtig einschätzen.
Derzeit habe ich ihn nach einem Krankenhausaufenthalt in einer Seniorenresidenz untergebracht, wie lange ist fraglich - die Verwandten und ich hätten ja gerne er würde dort bleiben.
Er will absolut nicht.
Es gibt mittlerweile ein ärztliches Attest in dem steht dass er nicht mehr alleine leben kann.
Der letzte Zustand alleine zu Hause - zwar mit Pflegedienst und Essen auf Räden aber ansonsten eben alleine - war unhaltbar.

Im Moment kann er nicht laufen, wiegt viel zu wenig - ist nur noch Haut und Knochen, Herz/Lungenleistung auf 20%, Sauerstoff.
Er verweigert die Unterbringen im Seniorenheim und verweigert die Kündigung seiner Wohnung.

Ich habe die Wohnungskündigung bei Gericht beantragt, aber die Verfahrenspflegerin meinte, dass er noch so gut drauf sei dass sie dem nicht zustimmen könne, zumindest nur begrenzt. Allerdings hat sie auch nur ein Minimum seiner Krankheitsgeschichte in Erfahrung gebracht.

Was mache ich nun?

Ist es jetzt meine Pflicht ihn, sobald er etwas gepäppelt wurde, in seine Wohnung zurück zu verbringen und lediglich zu schauen dass er dort im Rahmen des Mindestmaßes versorgt wird auch mit dem Risiko dass er irgendwann tot aufgefunden wird - denn das ist die Konsequenz. Er kann kaum noch laufen, im Moment garnicht, sprich jedes Aufstehen auf die Toilette ist mit dem Risiko verbunden dass er fällt und sich verletzt.
Auch hat er Verwirrungszustände in denen er nicht mehr weiß was er macht - diese sind noch nicht all zu häufig aber sie sind da...

Oder kann ich irgendwelche anderen Anträge stellen / Gutachten und damit den Aufgabenkreis der Unterbringung beantragen?

Es ist ja nicht so dass ich ihn nicht verstehe, nur denke ich nicht dass er realisiert dass in seiner Wohnung eben wirklich in Gefahr ist.

Zudem kann er sich Wohnung UND Seniorenheim mit PS1 und seinen wenigen Ersparnissen höchstens 2 Monate leisten, dann muss sowiso eine Entscheidung her denn das Sozialamt zahlt zwar die Überkosten des Seniorenheims aber nicht die Bereithaltung der Wohnung.


Was tun?

LG
Betty

Geändert von BettyO (09.04.2014 um 13:12 Uhr)
BettyO ist offline  
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Alt 09.04.2014, 13:21   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
Standard

Zitat:
Ich habe die Wohnungskündigung bei Gericht beantragt, aber die Verfahrenspflegerin meinte, dass er noch so gut drauf sei dass sie dem nicht zustimmen könne, zumindest nur begrenzt. Allerdings hat sie auch nur ein Minimum seiner Krankheitsgeschichte in Erfahrung gebracht.
Hallo betty,

wenn du der Meinung bist das die Verfahrenspflegerin nicht alle Informationen hat die sie benötigt dann musst du ihr diese eben zur Verfügung stellen. Die VP ist ja keine Hellseherin und auf die Informationen der beteiligten Personen angewiesen.

Zitat:
Ist es jetzt meine Pflicht ihn, sobald er etwas gepäppelt wurde, in seine Wohnung zurück zu verbringen und lediglich zu schauen dass er dort im Rahmen des Mindestmaßes versorgt wird auch mit dem Risiko dass er irgendwann tot aufgefunden wird
Warum denn nicht ?
Wenn dein Betreuter noch "Im Kopf ist er vorwiegend noch ganz gut beieinander" ist, dann spricht doch erst einmal nichts dagegen. Da kannst du mal schauen was mit einer Pflegeperson und Notrufsystemen etc. alles machbar ist. Ihn gegen seinen Willen in einem Heim unterzubringen dürfte ja wohl etwas schwierig.

Alleine die abstrakte Gefährdung durch einen evtl. Sturz wäre an den hiesigen Gerichten sicherlich kein Grund für eine Unterbringung. Das gehört m.E. zum allgemeinen Lebensrisiko und kann immer passieren.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 09.04.2014, 15:49   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ist es jetzt meine Pflicht ihn, sobald er etwas gepäppelt wurde, in seine Wohnung zurück zu verbringen und lediglich zu schauen dass er dort im Rahmen des Mindestmaßes versorgt wird auch mit dem Risiko dass er irgendwann tot aufgefunden wird - denn das ist die Konsequenz.
manchmal ist das leider so.
Wenn jemand unbedingt alleine leben möchte und alle damit verbundenen Risiken bewusst in Kauf nimmt und gedanklich auch in Kauf nehmen kann, dann ist es unser Job dafür zu sorgen dass das auch gemacht wird.
Schau doch erst mal welche ambulanten Hilfe noch zuätzlich machbar wären, z.B. der Zusatzbeitrag wegen mangelnder Alltagskompetenz der Krankenkasse wovon du immerhin noch eine kleine Stundenbetreuung finanzieren kannst.

Eine Unterbringung würdest du hier bei uns, wie bei agw, nicht durchkriegen.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.04.2014, 17:47   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.03.2014
Beiträge: 34
Standard

Okay, danke für die Infos...

Nun ist er erstmal in der Klinik, mal sehen was gemacht wird - evtl. eine Amputation - er muss im Rahmen von Genesung sowiso erstmal im Seniorenheim sein bis er zumindest wieder an seinem Wägelchen etwas laufen kann, das ist momentan nicht möglich....

Natürlich informiere ich mich parallel darüber welche ambulanten Möglichkeiten es gibt, ich sehe nur dass es ihm in letzter Zeit trotz diverser ambulanter Hilfen und seiner Kinder nicht gut ging alleine.

LG
BettyO ist offline  
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Alt 16.04.2014, 17:49   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.03.2014
Beiträge: 34
Standard

Hallo!

ich muss nochmal nachhaken - auch der Arzt der Spezialklink in der mein Senior jetzt ist sagt - ein alleine Leben in der Wohnung trotz Soziale Dienste ist nicht mehr möglich, seine körperlichen Geschichten sind zu weit fortgeschritten, voraussichtlich nun auch wöchentlich Dialyse mehrfach....

Man muss sehen wie der Senior drauf ist wenn er zurück in der Residenz ist, aber wenn er dann immer noch nicht einsieht dass er nicht mehr allein in der Wohnung leben kann - was tun?

Kann ich nicht ein psychologisches Gutachten anfordern dass er nicht mehr in der Lage ist seinen körperlichen Zustand realistisch einzuschätzen und somit gerichtlich einen Beschluss erwirken dass er sich nun eben mit dem Heim abfinden muss?

Ich weiß - das ist böse, das ist nicht schön - ich wünsche mir auch nicht dass über meinen Kopf etwas entschieden wird wenn ich alt bin - aber mir ist das Ganze im Moment wirklich ein Rätsel, denn ich kann ja nicht all zu viel für sein Geld beantragen. 1 mal täglich Sozialstation, 1 Mal Essen auf Rädern, abends eine Reinigungsfrau die für 10 Min nach dem Rechten sieht. Er kann noch nichtmal alleine aufstehen, geschweigedenn laufen, also auch nicht auf die Toilette. Mit PS 2 sind es dann 2 Mal Sozialstation für jeweils wie viele Minuten, beantragt ist das, aber solange er von Klinik zu Klinik switscht kommt kein Gutachter.

Puh.... bitte um Tips...

Betty
BettyO ist offline  
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Alt 16.04.2014, 20:05   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
Standard

Hallo BettyO

Vielleicht klingt es es ja böse, aber das Leben ist es ja manchmal auch:
Dein Betreuter sagt, dass er in seiner Wohnung leben will. Er kann aber noch nicht einmal alleine aus dem Bett, bringt keine eigene Versorgung mehr und ist bei allem auf Hilfe angewiesen.

Was willst Du mit einem Unterbringungsbeschluss????
Wenn er in der Seniorenresidenz bleibt und dort versorgt wird, alles bekommt, was er braucht (und zu Hause nicht in dem Umfang bezahlbar gewährt werden könnte) - dann lass ihn dort!
Einen Unterbringungsbeschluss benötigst Du doch nur dann, wenn er von dort ausbüxen und sich gefährden würde.
Das kann er nach Deiner Beschreibung aber nicht. Also wozu dann der Antrag? Ein Unterbringungsbeschluss wäre mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Unabhängig davon:
Mit einem Unterbringungsbeschluss müßtest Du ihn in einer geschlossenen Einrichtung unterbringen, die
a) eine andere als die bisherige Seniorenresidenz ist,
b) wohl kaum mit Deinem Betreuten vergleichbare Kundschaft hat -
die Bewohner dort sind üblicherweise körperlich durchaus noch fit
(wenn auch leider nur körperlich, geistig hingegen...)
c) wohl kaum eine so angenehme Athmosphäre wie eine Senioren-
Residenz (oder ein anderes gepflegtes Altenheim) haben wird.
Das willst Du ihm wahrscheinlich auch nicht antun.

Mfg

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.04.2014, 08:24   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.03.2014
Beiträge: 34
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Hallo Imre,

ich verstehe was du meinst, nur - Titel des Treads - brauche ich die gerichtliche - und damit seine - Einwilligung zur Wohnungskündigung. Das ist der Knackpunkt.

Diese habe ich von ihm nicht und die Verfahrenspflegerin die bestellt wurde fand ihn "ganz lebendig" und daher konnte sie meinem Antrag auf Wohnungskündigung nicht zustimmen.
Also darf ich diese nicht kündigen.

Das Fazit daraus ist aber, dass ich so lange keinen Sozialhilfeantrag stellen kann - den ich brauche um ihn kostendeckend in der Seniorenresidenz unterzubringen da das Sozialamt mir ja den Vogel zeigt wenn ich angebe dass noch die Wohnung vorhanden ist PLUS Seniorenresidenz.

Ich fühle mich grade organisatorisch in der Klemme. Oder sehe ich das falsch?

Der alte Herr hat nicht so viel Geld auf der Seite dass ich den Zustand so wie er jetzt ist länger als 2 Monate aufrecht halten kann.

LG
Betty
BettyO ist offline  
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Alt 17.04.2014, 19:15   #8
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Diese habe ich von ihm nicht und die Verfahrenspflegerin die bestellt wurde fand ihn "ganz lebendig" und daher konnte sie meinem Antrag auf Wohnungskündigung nicht zustimmen.
Dann stelle den Antrag noch einmal und führe überdeutlich aus wie das Leben zu Hause aussehen wird mit Betonung auf der völligen Unterversorgung. Packe das Folgende nochmal richtig plastisch dazu und schildere warum andere Lösungen den Mann erheblich selbst gefährden.

QUOTE]Er kann noch nichtmal alleine aufstehen, geschweigedenn laufen, also auch nicht auf die Toilette.[/QUOTE]
Zitat:
auch der Arzt der Spezialklink in der mein Senior jetzt ist sagt - ein alleine Leben in der Wohnung trotz Soziale Dienste ist nicht mehr möglich, seine körperlichen Geschichten sind zu weit fortgeschritten, voraussichtlich nun auch wöchentlich Dialyse mehrfach....
das:
Zitat:
dass ich so lange keinen Sozialhilfeantrag stellen kann - den ich brauche um ihn kostendeckend in der Seniorenresidenz unterzubringen da das Sozialamt mir ja den Vogel zeigt wenn ich angebe dass noch die Wohnung vorhanden ist PLUS Seniorenresidenz.
ist übrigens nicht richtig. Du kannst den Antrag stellen mit der Erklärung dass der Heimausfenthalt nur vorübergehend sein könnte, dass dies erprobt werden müsste. Musst du gut begründen können und das sollte ärztlich untermauert sein.
In einem meiner Fälle wurde für eine Zeit das Heim und die Wohnung gezahlt bis klar war, wo es lang gehen kann.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.04.2014, 20:18   #9
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Maßgeblich ist ja nicht die Entscheidung der Verfahrenspflegerin, sondern die des Gerichts, gegebenenfalls nach der Beschwerde das Landgericht.

Während dieses Verfahrens können ständig neue Unterlagen , Atteste us. zur Frage des gesundheitlichen Zustandes dem Gericht vorgelegt werden.

Und wenn das Gericht die Wohnungsauflösung nicht genehmigt,
dann darf eben nicht gekündigt werden - basta !

fwu
fwu ist offline  
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Alt 21.04.2014, 11:16   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.02.2013
Beiträge: 43
Standard

Ich habe die Wohnungskündigung genehmigt bekommen und der Klient wohnt nun im Pflegeheim. Die ehemalige Wohnung im Betreuten Wohnen ist noch möbliert.
Darf ich den Schrank und das Bett aus der ehemaligen Wohnung verkaufen; bzw. verschenken? Das Pflegeheim hat kein Bedarf und der Klient ebenso nicht.
Betreuung_LE ist offline  
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