Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreis Post - aber wie komme ich da ran im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Frohe Ostern noch an Alle!
Ich bin ja noch sehr neu im ,,Betreuergeschäft,, und stehe daher im wieder vor praktischen ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.03.2014
Beiträge: 20
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Frohe Ostern noch an Alle!
Ich bin ja noch sehr neu im ,,Betreuergeschäft,, und stehe daher im wieder vor praktischen Fragen und Problemen, bei denen ich nicht so recht weiß, wie jetzt vorgehen soll. Bei meiner zweiten Betreuung habe ich u.a. den Aufgabenkreis: Anhalten, Entgegennahme und Öffnen der Post. Mein Betreuter hatte einen Schlaganfall und ist mit dem Notarzt direkt ins Krankenhaus gekommen. Er kann sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht verständigen. Jetzt meine Frage: wie komme ich jetzt denn am besten an die Post, ich habe ja keinen Schlüssel für das Haus bzw. den Briefkasten? Der Betreuute hat zwar einen Sohn und der hat wohl auch nen Schlüssel, aber der ist momentan selber krank und wohnt auch ein bisschen weg. Ich dachte schon an eine Umleitung der Post, aber der Betreute ist wohl extrem sparsam und der würde mir wohl was husten, wenn er wieder gesund ist, wenn ich sein Geld für die Umleitung der Post ausgebe. Oder wäre das gerechtfertigt in der Situation? Freue mich über Eure Vorschläge
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
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Hallo Dorisonline,
Es gibt da eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute Nachricht für deinen Betreuten ist, das er die Kosten der Postumleitung nicht bezahlen muss. Die schlechte für dich ist, das die Kosten für die Gebühren der Postumleitung aus deiner Pauschale zu zahlen sind. Also einfach online (Deutsche Post) den Postumleitungsantrag stellen, das geht am schnellsten. Gruß, Andreas
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.03.2014
Beiträge: 20
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Hallo Andreas,
Danke für die schnelle Antwort. So habe ich es jetzt gemacht. Viele Grüße Doris |
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