Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsauflösung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ,
mein Betreuter lebt seit 1,5 Jahren im Pflegeheim. Sein Haus habe ich nun verkauft, die gerichtliche Genehmigung des ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.04.2012
Beiträge: 130
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Hallo ,
mein Betreuter lebt seit 1,5 Jahren im Pflegeheim. Sein Haus habe ich nun verkauft, die gerichtliche Genehmigung des Kaufvertrages liegt vor. Hätte ich hier eigentlich auch eine Haushaltsauflösung beantragen müssen ? Es befinden sich im Haus noch (sehr alte) Möbel und sehr alte Habseligkeiten , nichts von finanziellem Wert. Das Haus wurde mitsamt Inhalt verkauft, um die Entsorgungskosten zu sparen. |
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Für die Wohnungsauflösung gibt es keinen Genehmigungstatbestand.
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